Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Landessportverband für das Saarland sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportverband für das Saarland Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.
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Sportvereine im Landessportbund für das Saarland sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:
Im Todesfall |
5.000 Euro für alle Mitglieder |
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Die Leistung erhöht sich um 1.500 Euro für Mitglieder mit bis zu drei unterhaltsberechtigten Kindern |
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Die Leistung erhöht sich um 5.000 Euro für Mitglieder mit mehr als drei unterhaltsberechtigten Kindern |
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Im Invaliditätsfall | Invaliditätsgrad in % |
Leistungen in € Kinder/Jugendliche |
weniger 20 % | 0 | |
ab 20% | 8.000 | |
ab 25% | 12.000 | |
ab 30% | 17.500 | |
ab 35% | 25.000 | |
ab 40% | 30.000 | |
ab 40% | 35.000 | |
ab 50% | 40.000 | |
ab 55% | 50.000 | |
ab 60% | 60.000 | |
ab 65% | 70.000 | |
ab 70% | 80.000 | |
ab 75% bis 85% | 175.000 | |
ab 90% bis 100% | 200.000 | |
Übergangsleistung |
3.000 Euro nach neun Monaten und weitere |
200.000 |
1.000 Euro nach zwölf Monaten |
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Weitere Leistungen |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
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2.500 Euro für kosmetische Operationen |
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15 Euro Krankenhaustagegeld ab dem ersten Tag der stationären Behandlung |
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20 Euro Krankenhaustagegeld ab dem zehnten Tag der vollstationären Behandlung, maximal jedoch für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet |
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15.500 Euro für Reha-Management-Kosten |
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis |
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Personen- und Sachschäden (pauschal) |
10.000.000 Euro |
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Gebäuden und/oder Räumen (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
3.000.000 Euro |
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen |
500.000 Euro |
Mietsachschäden an sonstigen beweglichen Sachen (Einrichtungen, Sportgeräte) |
50.000 Euro |
Beschädigung von fremden Schlüsseln und Codekarten |
5.000 Euro |
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 3.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Funktionäre und Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch eine(n) fahrlässig begangenen Fehler/Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein selbst ober bei Dritten verursacht wird. Die Versicherungsleistung beträgt 125.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch der Verlust von eigenen und fremden Schlüsseln und Codekarten mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 Euro und 105.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung. Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis
zu 100.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.
Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe). Erstattet werden die Kosten für: |
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Zahnersatz |
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro je Sportunfall |
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte |
bis zu 100 Euro je Schadenfall |
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung |
bis zu 2.600 Euro je Schadenfall |
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen | |
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort | |
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts | |
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus |
bis zu 11 Euro je Transport |