Sportversicherungsbüro LSBH
Ihre ARAG beim Landessportbund Hessen.
Wir sind an Ihrer Seite, wenn’s um Sport und Sicherheit im Verein geht.

Über uns
Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Landessportbund Hessen sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportbund Hessen e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.
Ihr schneller Weg zu kompetenter Beratung
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz Ihres Vereins oder möchten sich zu möglichen Zusatzversicherungen informieren?

Ursula Schülzgen
Ihre Vertreterin der ARAG beim Landessportbund Hessen e. V.
Jetzt Termin online vereinbaren 069 247439460Im Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an Ihr Versicherungsbüro. Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Wichtig zu wissen: Im Rahmen der Schadenmeldung werden die Daten Ihres Vereins sowie Ihre Kontaktdaten als Ansprechpartner an die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG übermittelt. Dies erleichtert den Prozess und reduziert die Anzahl der manuellen Eingaben, die Sie vornehmen müssen.
Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein
Mit unseren Zusatzversicherungen erweitern Sie die Grundabsicherung Ihres Rahmenvertrages: Ob für Vereinsreisen, in verantwortungsvoller Funktion oder für Nichtmitglieder – wir sind Ihr verlässlicher Rückhalt im Verein.
Die Sportversicherung deckt diese Bereiche ab
Unfall |
Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge. |
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Haftpflicht |
Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadensersatzansprüchen. |
Krankenversicherung |
Versichert sind zusätzliche Leistungen als Ergänzung zur privaten/gesetzlichen Krankenversicherung bei Sportunfällen. |
Rechtsschutz |
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro. |
Umwelt-Haftpflicht |
Schadensersatzansprüche für Umweltschäden auf Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro. |
Umweltschaden |
Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro. |
Vermögensschaden |
Werden Vermögensschäden außerhalb der eigenen Organisation verursacht, schützen wir Sie bis 35.000 Euro. |
Vertrauensschaden |
Wir ersetzen den Schaden, wenn beispielsweise Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen veruntreut werden. |
Reisegepäck |
Wir erstatten bis zu 2.500 Euro je Reiseteilnehmer bei versicherten Auslandsreisen. |
Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail
Im Todesfall
- 2.500 Euro für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- 4.000 Euro für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
- 5.000 Euro für Ledige ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
- 8.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach dem § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz
- Erhöhung der Todesfallsumme um 1.100 Euro für jedes versorgungspflichtige Kind
Im Invaliditätsfall
- 50.000 Euro Grundsumme
- 200.000 Euro Höchstsumme
Leistungsbeschreibung für Invaliditätsentschädigungen:
- bis 20 Prozent erfolgt keine Leistung
- von 20 Prozent bis 25 Prozent erfolgt die Leistung nach der Feststellung
- über 25 Prozent bis 50 Prozent wird der 25 Prozent übersteigende Satz zweifach entschädigt
- über 50 Prozent bis 75 Prozent wird der 50 Prozent übersteigende Satz dreifach entschädigt
- von 75 Prozent bis 100 Prozent wird die Höchstleistung von 200.000 Euro gezahlt.
Übergangsleistung
- 2.500 Euro nach sechs Monaten und weitere
- 2.500 Euro nach neun Monaten
Weitere Leistungen
- 20.000 Euro für Reha-Management-Kosten
- 10 Euro Krankenhaustagegeld pro Tag bei stationärem Aufenthalt
- 5.000 Euro für Serviceleistungen
Sie stellt die Versicherten von Schadensersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.
Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen
Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleistungen betragen je Verstoß 35.000 Euro, maximal 70.000 Euro je Organisation im Versicherungsjahr.
Wir ersetzen den versicherten Organisationen Schäden an ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eintreten (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Versichert ist das gesamte Reisegepäck (persönlicher Reisebedarf) der Mitglieder der versicherten Organisationen einschließlich der Betreuer während versicherter Auslandsreisen. Die Versicherungssumme beträgt 2.500 Euro je Reiseteilnehmer.
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt je Rechtsschutzfall 200 Euro. Diese entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.
Entstandene Kosten werden grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe) ersetzt.
Erstattet werden die Kosten für:
Zahnersatz |
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.550 Euro je Sportunfall |
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Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte |
bis zu 55 Euro je Schadenfall |
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung |
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Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen |
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Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort |
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Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts |
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Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus |
bis zu 10,30 Euro je Transport |
Nützliche Infos für Sportvereine

Ratgeber und Praxisbeispiele
Wir geben Tipps und Informationen zum Vereinsrecht und informieren Sie, wie unsere Absicherungen Vereinen und Verbänden in verschiedenen Situationen Ihres Vereinslebens geholfen haben.
Alle Vereinsinformationen
Forschung und Prävention im Sport
Mit der Stiftung Sicherheit im Sport leistet die ARAG einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Unfallforschung und Unfallprävention im Sport.
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