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27.04.2022

Sport ist gesund und die gemeinsame Sportausübung macht Spaß. Leider besteht beim Sport aber auch das Risiko, sich zu verletzen oder einen Unfall zu erleiden. Wer zahlt was und kommt für die Kosten auf?

Das leistet die Krankenversicherung

Fast jeder Bundesbürger hat eine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Bei einem Unfall oder einer Krankheit zahlt sie die Kosten des Arztes, ambulante oder stationäre Krankenhausaufenthalte sowie Medikamente. Sollten Reha-Maßnahmen notwendig sein, so übernimmt diese ebenfalls die Krankenversicherung. Es handelt sich somit um eine Kostenversicherung, die in aller Regel keine Begrenzung der Versicherungssumme kennt. Sie gilt bei Unfällen und Krankheiten auch unabhängig davon, ob diese Folge einer Sportausübung waren.

Das leistet eine Sportversicherung

Im Rahmen des Sportversicherungsvertrags besteht eine Unfallversicherung automatisch für die Mitglieder eines Sportvereins bei ihrer Sportausübung im Verein, und sogar bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Es handelt sich in erster Linie um eine Summenversicherung. Das heißt, dass zum Beispiel im Todesfall eine bestimmte Summe bezahlt wird, unabhängig vom Bedarf der Hinterbliebenen. Ebenso gilt dies für die Leistung im Invaliditätsfall. Entscheidend ist die Höhe des Invaliditätsgrades und nicht der konkrete Bedarf des Verunfallten. Die Sportversicherungsverträge enthalten unterschiedliche Summen, die im jeweiligen Merkblatt ‚Informationen zur Sportversicherung‘ stehen. Bitte informieren Sie sich hier .

Warum wir zusätzlich eine private Unfallversicherung empfehlen

Für alle Sportversicherungsverträge gilt, dass die Unfallversicherung eine wertvolle unterstützende Leistung ist. Die individuelle Vorsorge kann hierdurch aber nicht ersetzt werden. Wir empfehlen daher eine zusätzliche private Absicherung nach Ihrem persönlichen Bedarf. Informieren Sie sich hier oder lassen sich in Ihrem Versicherungsbüro beraten.

 

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