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22.03.2022

Fußballcamps sind perfekt, um die Vereinsjugend in den Ferien in lockerer Atmosphäre und ohne Wettkampfzwang zu trainieren – auf der heimischen Sportanlage oder sogar ganz woanders. Der Sport, aber auch Spaß und gesellige Ausflüge und Unternehmungen fördern die Teambildung. Nichtmitglieder können die Sportart und die Vereinsangebote kennen lernen und hoffentlich als neue Mitglieder gewonnen werden. Damit so ein Camp reibungslos läuft, haben wir ein paar nützliche Informationen.

So sind Vereinsvorstände, Trainer und Helfer abgesichert

Bei aller Sorgfalt und Umsicht können Fehler passieren. Die ARAG Sportversicherung steht den Vorständen, Trainern und Helfern bei der Veranstaltung eines Fußballcamps, auch außerhalb der eigenen Anlage zur Seite, wenn sie aufgrund eines Fehlers haftbar gemacht werden sollen. Passiert etwas, werden Schadensersatzansprüche geprüft; berechtigte Ansprüche werden befriedigt und unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Trainer und Veranstaltungshelfer sind auch dann versichert, wenn sie nicht Mitglied im Verein sind, aber aufgrund eines eindeutigen Auftrags für ihn tätig werden.
Der übrige Versicherungsschutz der Sportversicherung, insbesondere Unfall- aber zum Beispiel auch die Rechtsschutzversicherung gilt für sie ebenfalls.

Der volle Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder

Die Vereinsmitglieder genießen den vollen Versicherungsschutz des jeweiligen Sportversicherungsvertrags der ARAG – auch auf dem Weg zum Fußballcamp und zurück. Das gilt auch für gesellige Veranstaltungen, wie z.B. ein Lagerfeuer oder ein Kirmesbesuch.

ARAG Sportversicherung

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Nichtmitglieder absichern

Zunächst gilt der ARAG Sportversicherungsvertrag erst einmal nur für Vereinsmitglieder. Falls Nichtmitglieder an sportlichen Veranstaltungen teilnehmen, z.B. einem Training im Rahmen eines Fußballcamps, kann hierfür die Nichtmitgliederversicherung vereinbart werden. Diese gilt jedoch nicht bei sonstigen Freizeitaktivitäten, wie zum Beispiel der Teilnahme an einem Grillabend.

Versicherungsschutz für die Unterbringung in Schulen

Werden Teilnehmer von außerhalb zum Beispiel in Schulen oder Turnhallen untergebracht, besteht hierfür eine besondere Aufsichtspflicht durch den Verein. Da es aber weder möglich noch angestrebt ist, die Kinder und Jugendlichen einer totalen Kontrolle zu unterziehen, bietet die ARAG eine Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer an, für den Fall, dass es zu Schäden an den Gebäuden kommen sollte.

Versicherungsschutz für Camps, die mit einer Reise verbunden sind

Versicherungsschutz für Camps, die mit einer Reise verbunden sind
Falls das Camp außerhalb des Vereinsbereichs stattfindet und mit einer Reise verbunden ist, empfehlen wir einen umfassenden Versicherungsschutz für Verein und Teilnehmer. Besonders wichtig für den Verein ist die Veranstalter-Haftpflichtversicherung mit der Kautionsversicherung.
Alle diese Absicherungen gelten natürlich nicht nur für Fußballspieler, sondern umfassen auch Camps mit anderen Sportarten, wie zum Beispiel Tennis oder Volleyball.

 

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