Fußball-WM 2026: Recht & Praxis für Public Viewing, Tickets und Reisen
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 verspricht wieder ein großes Sportereignis zu werden. Gekickt wird vom 11. Juni bis 19. Juli in gleich drei Ländern: den USA, Kanada und Mexiko. Für Fans und Vereine bringt das nicht nur Vorfreude, sondern auch praktische Fragen mit sich: Wann laufen die Spiele? Was gilt beim Public Viewing? Und worauf sollten Fans beim Ticketkauf oder bei Reisen achten?
Was genau ist Public Viewing?
Unter Public Viewing versteht man die öffentliche Übertragung von Sportereignissen außerhalb der häuslichen Umgebung – auch die kleine Runde in der Vereinsgaststätte oder auf der Sportanlage.
Wenn die Übertragung einen gewerblichen Charakter hat, muss sie bei der FIFA angemeldet werden. Das ist der Fall, wenn ein geschäftlicher Vorteil erzielt wird. Das kann man zum Beispiel an folgenden Fakten erkennen:
- Die Vorführung kostet Eintritt.
- Es werden Speisen und Getränke zu im Vergleich zum Selbstkostenpreis erhöhten Preisen verkauft – egal, ob mit oder ohne Verzehrzwang.
- Es gilt ein Mindestverzehr als Eintrittsvoraussetzung.
- Ein Sponsor ist involviert und es werden Sponsoring- oder andere Assoziierungsrechte genutzt.
- Die Veranstaltung wird beworben. Unser Tipp: Besser nicht mit den Logos oder Marken der FIFA werben!
Ob Ihr Event gewerblich und damit anmeldepflichtig ist, können Sie auch leicht bei der FIFA direkt prüfen.
Checken Sie, ob Sie eine Lizenz brauchen
Urheber- und Markenrechte beachten
Die FIFA besitzt alle Rechte an Logos, Namen und Bildern rund um die WM und verfolgt Urheber- und Markenrechtsverletzungen unerbittlich mit Abmahnungen. Sie sollten daher keine Logos oder Bilder für Ihre Werbung oder Social Media nutzen. Und auch beim Public Viewing nicht den Eindruck erwecken, es sei eine offizielle FIFA-Fußball-WM-2026-Veranstaltung.
Public Viewing nach 22 Uhr
Eigentlich ist um 22 Uhr Schluss mit dem öffentlichen Anschauen von Fußballspielen. Durch die Austragung in Nordamerika verschieben sich aber viele Anstoßzeiten in Deutschland deutlich in die Abend- und Nachtstunden. Ein Großteil der 72 Vor- und 32 Finalrundenspiele wird zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens übertragen. Damit Fans dennoch gemeinsam schauen können, hat die Bundesregierung eine befristete Lockerung des Lärmschutzes beschlossen. Diese gilt bis zum 31. Juli 2026. Öffentliche Übertragungen sind damit auch nach 22 Uhr grundsätzlich möglich. Allerdings muss jede Veranstaltung individuell genehmigt werden. Einen Anspruch auf Public Viewing gibt es nicht. Kommunen entscheiden im Einzelfall unter Abwägung der Interessen von Anwohnern und Veranstaltern. Im privaten Umfeld sollten Fans Rücksicht auf Nachbarn nehmen, insbesondere bei nächtlichen Spielen und spontanen Jubelaktionen.
Autokorso nach dem Public Viewing
Erinnern Sie sich an die WM 2014? Nach dem Schlusspfiff des Finalspiels gegen Argentinien legten Autokorsos ganze Innenstädte lahm. Denken Sie aber unbedingt an die Straßenverkehrsordnung: Promillegrenzen sind dabei ebenso einzuhalten wie die Anschnallpflicht oder die zulässige Personenzahl im Fahrzeug. Fahrten auf der Motorhaube, dem Dach oder aus dem Seitenfenster hängend sind tabu. Auch die rote Ampel bleibt eine rote Ampel. Der Fahrer darf weder durch Lärm noch durch ausgelassene Mitfahrer in seiner Sicht oder Konzentration beeinträchtigt werden.
Auch Fahrzeugschmuck ist nur eingeschränkt erlaubt: Fahnen, Banner oder Dekorationen dürfen weder die Fahrzeugbreite überschreiten noch die Sicht behindern. Unsachgemäß befestigte Fahnen können nicht nur gefährlich werden, sondern führen im Schadensfall zu Haftungsrisiken, da sie keine TÜV-Zulassung haben. Zudem kann ein beflaggter Fensterspalt Einbrecher begünstigen, was Probleme mit der Versicherung nach sich ziehen kann. Grundloses Hupen bleibt zwar verboten, wird bei Fan-Korsos jedoch oft toleriert.
Beim Public Viewing an die GEMA denken
Für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehübertragungen oder das Abspielen von Musik vor, während oder nach dem Spiel können GEMA-Gebühren anfallen. Nationalhymnen, Reporterkommentare etc. unterliegen dem Urheberrecht. Die GEMA zieht die Gebühren für die eigenen Mitglieder, aber auch für andere Verwertungsgesellschaften ein. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der Veranstaltung. Die GEMA unterscheidet zwischen Public Viewing mit und ohne Veranstaltungscharakter. Public Viewing in Gaststätten u. ä. ist „Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter“, für das ein Sondertarif gilt.
Wer haftet bei Veranstaltungen?
Bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Veranstaltungen können Fehler gemacht werden, die zu Schäden führen. Der Verein als juristische Person, der Vorstand als Auftraggeber und das ausführende Mitglied können hierfür haftbar gemacht werden und müssen den entstandenen Schaden wiedergutmachen. Hier hilft die ARAG Sportversicherung: Sie prüft den Anspruch, wehrt ihn ab, wenn er unberechtigt ist, und befriedigt berechtigte Ansprüche. Somit werden der Verein, sein Vorstand und seine Mitglieder von Schadensersatzansprüchen freigestellt.
Veranstaltungsausfallversicherung
Sie haben ein Event geplant, an alles gedacht und viel Zeit, Herzblut und auch Geld des Vereins investiert. Und dann passiert das Unerwartete: Ihre Veranstaltung kann nicht stattfinden. Unsere Veranstaltungsausfallversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn Ihr Event durch Ereignisse, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, unplanmäßig verschoben wird oder ausfällt. Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt Ihrem Verein die entstandenen Kosten, sodass kein finanzieller Schaden entsteht. Grundsätzlich kann die Veranstaltungsausfallversicherung für alle satzungsgemäßen Veranstaltungen Ihres Vereins vereinbart werden, die fortlaufend bis zu einer Dauer von zehn Tagen durchgeführt werden, z. B. ein Heimspiel, Fußballturnier, Kinderferienlager oder Vereinsfest.
Haben Sie Fragen rund um Ihr Event zur WM?
Ihr Versicherungsbüro beim LSB/LSV hilft Ihnen gerne weiter.
Tickets kaufen und Ticketbetrug vermeiden
Kurz vor Turnierbeginn können verbliebene Karten im „Last-Minute-Shop“ auf der offiziellen FIFA-Website erworben werden. Informationen zu Preisen und Richtlinien hat der Weltfußballverband im FAQ-Bereich veröffentlicht. Gerade bei stark nachgefragten Spielen steigt das Risiko für Ticketbetrug. Angebote auf Zweitmarktplattformen, in sozialen Netzwerken oder per E-Mail können gefälscht oder überteuert sein.
Ist eine Ticketübertragung möglich?
Wer ein Ticket nicht selbst nutzen kann, darf es in der Regel nur über offizielle Plattformen des Veranstalters übertragen. Dabei müssen persönliche Daten angepasst und die Weitergabe bestätigt werden. Private Verkäufe außerhalb dieser Systeme sind häufig unzulässig oder bergen das Risiko, dass Tickets gesperrt werden. Prüfen Sie, ob eine Übertragung ordnungsgemäß erfolgt ist. Andernfalls kann der Zutritt zum Stadion trotz bezahlter Karte verweigert werden.
Reisen zur WM
Für Fans, die in die USA, nach Mexiko oder Kanada reisen, lohnt sich ein Blick auf die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Als deutscher Staatsbürger benötigen Touristen für die Einreise in die USA eine ESTA-Genehmigung (Electronic System for Travel Authorization), die rechtzeitig online beantragt werden muss. Für die Einreise per Flugzeug nach Kanada muss vor Reiseantritt für rund fünf Euro eine elektronische Reisegenehmigung – die electronic Travel Authorization (eTA) – beantragt werden. Der Antrag erfolgt über die Webseite der kanadischen Regierung. Wer auf dem Luftweg nach Mexiko einreist, benötigt lediglich einen Reisepass. Für die Einreise auf dem Landweg muss dagegen eine kostenpflichtige Touristenkarte – die Forma Migratoria Múltiple (FMM) – beantragt werden. Das kann vor der Einreise online erfolgen, die Karte kann dann ausgedruckt mitgeführt werden.
Krisenvorsorgeliste ELEFAND
Reisende können sich in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ des Auswärtigen Amtes eintragen und Kontaktdaten sowie Notfallkontakte für den Ernstfall hinterlegen. Eingetragene Personen werden individuell oder über sogenannte Landsleutebriefe kontaktiert. Diese Briefe werden elektronisch per E-Mail oder per SMS verschickt und enthalten wichtige Verhaltenstipps oder andere relevante Informationen.
Im Notfall
Bei Problemen mit der Ausreise, bei Passverlust oder in sonstigen Notfällen sollten Sie sich an die Deutschen Botschaften in Washington D.C., Mexiko-Stadt oder Vancouver wenden. Unser Tipp: Machen Sie Kopien oder Scans aller wichtigen Dokumente und hinterlegen Sie sie bei einer Kontaktperson oder speichern sie in der Cloud, um im Notfall leichter an Ersatzdokumente zu kommen.