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Auf den Punkt

 
  • In Deutschland besteht eine Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr. Das bedeutet, dass jeder Bürger ab diesem Alter einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen muss. Eine allgemeine Mitführungspflicht besteht jedoch nicht.
  • Einen Personalausweis können Sie bei Ihrem zuständigen Bürgeramt beantragen. Dafür benötigen Sie in der Regel ein aktuelles biometrisches Passfoto, Ihren alten Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls weitere Unterlagen.
  • Der Personalausweis ist in Deutschland für eine bestimmte Zeit gültig. Je nach Alter des Antragstellers sechs oder zehn Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
  • Die Kosten für einen neuen Personalausweis betragen für Personen ab 24 Jahren 37 Euro und für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro. Bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises können zusätzliche Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzausweises anfallen.
 
 

Gibt es eine Ausweispflicht in Deutschland?

Ja, in Deutschland gibt es tatsächlich eine Ausweispflicht und die ist in § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) festgelegt. Das Gesetz besagt, dass alle deutschen Staatsangehörigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, einen gültigen Personalausweis besitzen müssen – alternativ zählt aber auch der Reisepass.

 

Wann besteht eine Mitführungspflicht für den Personalausweis?

Eine Mitführungspflicht gibt es in diesem Sinne nicht. Sobald Sie das Haus mal eben zum Einkaufen oder für eine Verabredung verlassen, müssen Sie Ihren Personalausweis also nicht ständig bei sich tragen. Trotzdem kann es zu Schwierigkeiten führen, wenn Sie in der Öffentlichkeit keinen Ausweis dabei haben und aufgefordert werden, sich auszuweisen. Sind Sie dazu nicht in der Lage, darf die Polizei Maßnahmen ergreifen, um Ihre Identität zu überprüfen.

Darüber hinaus gibt es bestimmte Situationen, in denen Sie dazu verpflichtet sind, einen Ausweis mitzuführen. Dann müssen Sie sich ausweisen können:

  • Sie wollen Ihre Stimme für eine Wahl in einem Wahllokal abgeben
  • Sie reisen und werden von Beamten z. B. am Flughafen oder Bahnhof kontrolliert
  • Sie möchten einen bestimmten Vertrag abschließen oder ein Bankkonto eröffnen
  • Sie sind im Begriff, Alkohol oder Tabak zu kaufen
  • Sie nehmen an einer Demonstration teil

Gut zu wissen: Auch wer in bestimmten Branchen wie dem Bau- oder Gaststättengewerbe tätig ist, muss während der Arbeitszeit ein gültiges Ausweisdokument bei sich tragen. Gleiches gilt für Waffenbesitzer.

 

Ausweiskontrolle: Wer darf Personalausweis verlangen?

Nicht jeder hat das Recht, Ihren Personalausweis zu kontrollieren. In Deutschland können beispielsweise die Polizei und andere Ordnungsbehörden Ihren Ausweis verlangen, um Ihre Identität zu überprüfen. Dies ist insbesondere bei Kontrollen im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Fall. Eine Ausweiskontrolle darf dabei aber nicht einfach so ohne jeden Anlass erfolgen. Auch darf Sie ein Beamter nicht grundlos zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache nehmen.

Personen, die keiner staatlichen Behörde angehören, haben in der Regel keine Berechtigung, eine Ausweiskontrolle durchzuführen. Es gibt jedoch viele Situationen im Alltag, in denen ausgewählte Personenkreise nach Ihrem Personalausweis verlangen dürfen. Beispielsweise wenn Sie beim Kauf von Alkohol für den Verkäufer zu jung aussehen, ein Zugticket online kaufen oder ein Paket annehmen, kann ein Identitäts- bzw. Altersnachweis von Ihnen verlangt werden. Demnach dürfen Banken und Finanzdienstleister, Arbeitgeber, Wahllokale, Post- und Paketdienste sowie Telekommunikationsunternehmen wenigstens einen Blick auf Ihren Ausweis werfen.

 

Personalausweis beantragen: So geht‘s

Um in Deutschland einen Personalausweis zu bekommen, müssen Sie diesen beim örtlichen Bürgeramt beantragen. Dafür können Sie in der Regel ganz leicht online oder zum Teil auch telefonisch einen entsprechenden Termin vereinbaren. Den neuen Personalausweis erhalten Sie nur, wenn Sie folgende Unterlagen mit zum Termin bringen:

  • gültiger Identitätsnachweis (z. B. der alte Ausweis oder ein Reisepass)
  • ein biometrisches Passbild

Jugendliche, die mit 16 ihren ersten Personalausweis beantragen möchten, müssen entweder einen Kinderausweis oder falls nicht vorhanden ihre Geburtsurkunde vorzeigen. Unter 16 Jahren bedarf es zusätzlich einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.Eheleute, die nach der Hochzeit eine Namensänderung beantragen möchten und deshalb einen neuen Personalausweis benötigen, brauchen dafür die Heiratsurkunde.

Vor Ort beim Bürgeramt füllen Sie dann einen Antrag aus und geben Ihre Fingerabdrücke ab. Nach einigen Wochen (normalerweise zwischen zwei und sechs Wochen) können Sie Ihren neuen Personalausweis im Bürgeramt abholen. Hierbei müssen Sie Ihren alten Ausweis (falls vorhanden) abgeben. Bei der Abholung wird Ihnen zudem erklärt, wie Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen können.

Gut zu wissen: Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises benötigen Sie für die Beantragung die Verlustmeldung der Polizei.

 

Personalausweis: Verlängerung theoretisch nicht möglich

Im Grund kann man einen Personalausweis nicht verlängern. Bei Ausstellung im Alter bis 24 Jahre ist der Perso sechs Jahre gültig, darüber hinaus behält er seine Gültigkeit für insgesamt zehn Jahre. Nach Ablauf der Zeit müssen Sie Ihren Ausweis neu beantragen – das Dokument wird somit erneuert und nicht verlängert.

 

Wenn's schnell gehen muss: Der vorläufige Personalausweis

Der vorläufige Personalausweis ist eine schnelle Lösung, wenn Sie dringend einen Ausweis benötigen und nicht auf die übliche Bearbeitungszeit warten können. Dieses Dokument wird direkt im Bürgeramt ausgestellt und ist in der Regel sofort verfügbar. Allerdings hat der vorläufige Ausweis eine begrenzte Gültigkeit von höchstens drei Monaten und verfügt nicht über alle Funktionen eines regulären Personalausweises, wie beispielsweise die Online-Ausweisfunktion. Normalerweise müssen Sie zeitgleich mit dem Antrag auf einen vorläufigen auch einen regulären Personalausweis beantragen, der als dauerhafte Lösung dient.

 

So hoch sind die Kosten für einen Personalausweis

Die Kosten für Ihren Personalausweis variieren und richten sich nach dem Alter und Wohnsitz des Antragstellers.

Personen ab 24 Jahren 37 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro (3 Monate gültig)
Antrag bei Bürgeramt außerhalb des Wohnsitzes zusätzlich 13 Euro
Antrag mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich 33 Euro
 

Strafen bei abgelaufenem Personalausweis

Ist Ihr Ausweis abgelaufen, drohen Bußgelder. Aber keine Angst, sie werden nicht gleich mit dem Überschreiten des Ablaufdatums bestraft. Da man für gewöhnlich nicht jeden Tag auf seinen Personalausweis schaut, zeigen sich die Behörden hier oft kulant.

Sollte Ihr Personalausweis bereits seit mehreren Monaten abgelaufen sein, ist ein Bußgeld üblich. Die genaue Höhe dieses Bußgeldes wird von der ausstellenden Gemeinde festgelegt. Theoretisch kann dies nach § 32 Absatz 1 PAuswG bis zu 3.000 Euro betragen. Allerdings werden solch drastische Strafen nur in absoluten Ausnahmefällen verhängt. Für gewöhnlich liegen die Bußgelder für einen abgelaufenen Personalausweis zwischen 10 und 40 Euro.

 

Personalausweis verloren – was tun?

Sobald Sie Ihren Ausweis verloren haben oder etwa ein anderes Ausweisdokument wie Ihr Reisepass gestohlen wurde, versuchen Sie erst einmal Ruhe zu bewahren. Ganz so schlimm, wie es auf den ersten Blick scheint, ist es nicht.

Zuerst sollten Sie den Verlust bei der zuständigen Ausweisbehörde melden. Wurde das Dokument gestohlen, müssen Sie dies der Polizei mitteilen und eine sogenannte Verlustanzeige für Ihren Personalausweis aufgeben. Am besten wenden Sie sich gleich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder (im Ausland) an das deutsche Konsulat für die weiteren Schritte.

Einen neuen Ausweis mit der Online-Ausweisfunktion können Sie auch telefonisch unter 116 116 sperren lassen. Halten Sie dafür Ihr persönliches Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief bereit. Rufen Sie aus dem Ausland an, wählen Sie die 0049-116 116.

 

Was, wenn der Personalausweis wiedergefunden wurde?

Wenn Sie Ihren Personalausweis nach dem Verlust plötzlich doch wiederfinden, sollten Sie unbedingt das Bürgeramt oder die Stelle informieren, bei der Sie den Verlust gemeldet haben. Wenn Sie bereits einen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie diesen Vorgang in der Regel nicht mehr stoppen, da der alte Ausweis als ungültig gemeldet ist. Den wieder gefundenen Ausweis sollten Sie daher im Bürgeramt zurückgeben oder vernichten, um Missbrauch gar nicht erst zu ermöglichen.

Warum ist das so wichtig? Melden Sie den Behörden nicht, dass Sie Ihren Ausweis wiedergefunden haben, bleibt dieser als verloren gemeldet. Beim Reisen in ein anderes Land kann Ihnen dann Identitätsdiebstahl vorgeworfen werden und man verweigert Ihnen womöglich die Einreise.

 
 
 

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Sind Ausweiskopien erlaubt?

Nach alter Rechtslage war es unzulässig, Ausweise zu scannen und elektronisch abzuspeichern. Fotokopien waren zwar nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, doch gerade bei Behörden lag der Perso recht schnell mal eben im Kopiergerät. Um dieser mehr oder weniger gängigen Praxis eine legale Grundlage zu geben, hat der Gesetzgeber 2010 schließlich die Vorschriften geändert. Dem Ausweisinhaber selbst steht es nunmehr frei, eine Kopie seines Ausweises anzufertigen.

 

Geldwäschegesetz: Wer darf eine Kopie des Personalausweises verlangen?

Unter dem abstrakten Begriff „Ablichten“ werden alle Formen der Kopie erfasst. Ob Fotokopieren, Fotografieren oder Einscannen – dies alles ist nach den aktuellen Fassungen des Personalausweisgesetzes (PAuswG) und des Passgesetzes (PassG) für Personalausweise, Reisepässe und amtliche Pässe erlaubt.

Allerdings gibt es klare Regeln für das Ablichten von Identitätsnachweisen (§ 20 Abs. 2 PAuswG und § 18 Abs. 3 PassG). So darf der Ausweis nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit dessen Zustimmung abgelichtet werden. Dabei muss die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein: beispielsweise indem die Ablichtung in schwarz-weiß erstellt oder anschließend mit dem Hinweis „Kopie“ versehen wird.
Name, Adresse, Foto, Seriennummer – bei der Kopie eines Ausweises werden naturgemäß jede Menge personenbezogene Daten abgelichtet. Daher müssen Sie ausreichend über die Datenerhebung und -verarbeitung informiert werden und eine Einwilligung dazu geben. Die Zustimmung zur Ablichtung allein reicht hierfür nicht aus.

 

Personalausweis als Pfand – ist das erlaubt?

Wer kennt’s nicht: Im Fitnessstudio erhält man kostenlos ein Leihschloss für den Spint im Gegenzug für ein persönliches Pfand. Dieser sollte wertvoll genug sein, dass Sie ihn später auch wieder abholen. Nach dem deutschen Personalausweisgesetz ist der Ausweis aber Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und darf nicht als Pfand genutzt werden. Darüber hinaus riskieren Sie, dass Ihr Ausweis missbräuchlich verwendet wird, wenn er in den Händen Dritter ist. Behalten Sie Ihren Personalausweis sicher bei sich und geben Sie ihn nicht als Sicherheit oder Pfand ab.

 

Darf ich meinen Personalausweis schwärzen?

Ja, Sie dürfen Teile Ihres Ausweises schwärzen. Denn: Wer bestimmte Daten nicht preisgeben möchte, darf auf der Ablichtung die entsprechenden Stellen unkenntlich machen – sofern sie für den jeweiligen Zweck nicht benötigt werden.

 

Diese Informationen auf der Ausweiskopie sollte man schwärzen

Bei einer Kopie Ihres Personalausweises dürfen und sollten Sie bestimmte Angaben schwärzen, um den Missbrauch Ihrer persönlichen Daten zu verhindern. Laut dem Bundesdatenschutzgesetz müssen auf der Kopie eines Personalausweises nur der Name, das Geburtsdatum, das Ausstellungs- und das Ablaufdatum sowie das Lichtbild sichtbar sein.

Welche Angaben auf einer Ausweiskopie geschwärzt werden sollten

Lässt es sich nicht vermeiden, dass Sie Ihren Ausweis kopieren müssen, sollten Sie daher folgende Informationen schwärzen:

  • Augenfarbe
  • Größe
  • Nationalität
  • Geburtsort
  • Zugangsnummer
  • Seriennummer
  • maschinenlesbarer Bereich und Sicherheitsfaden
  • Adresse (Sofern die Anschrift für den konkreten Zweck nicht relevant ist.)
 

Elektronischer Personalausweis als Identitätsnachweis

Mit dem digitalen Personalausweis, auch elektronischer Personalausweis genannt, können Sie sich nicht nur im realen Leben, sondern auch online ausweisen. Ihr Ausweis enthält einen Chip, auf dem Ihre persönlichen Daten gespeichert sind. Diese können mit einem speziellen Lesegerät für die Identitätsprüfung oder Ihrem Smartphone ausgelesen werden.

Wollen Sie den elektronischen Personalausweis beantragen, erhalten Sie zusätzlich eine sechsstellige PIN. Mit dieser PIN und der kostenlosen AusweisApp2 lässt sich der elektronische Identitätsnachweis online durchführen. Bei einer Aufforderung zur Identifikation auf einer Webseite, beispielsweise einer Behörde oder Bank, stecken Sie Ihren digitalen Personalausweis in das Lesegerät oder halten Ihr Smartphone dran, geben Ihre PIN ein und bestätigen so Ihre Identität.

Auch eine Identitätsfeststellung ist mit diesem Verfahren möglich, da der elektronische Personalausweis direkt mit dem Personalausweisregister verknüpft ist. Dadurch wird eine sichere und zuverlässige Identitätsprüfung gewährleistet. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Nutzung der Online-Ausweisfunktion freiwillig ist.

Gut zu wissen: Die Übertragung Ihrer Ausweisinformationen erfolgt stets mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wodurch ein Abfangen oder unbefugtes Einsehen der Daten verhindert wird.

 

Wie funktioniert das Postident Verfahren?

Ihre Identität können Sie auch auf anderem Weg nachweisen – nämlich mit dem Postident Verfahren der Deutschen Post. Da nicht jeder die Online-Funktion des Ausweises aktiviert hat, wird dieses Verfahren oft von Banken, Versicherungen und anderen Dienstleistungsunternehmen genutzt, wenn eine Identitätsprüfung notwendig ist, zum Beispiel bei der Eröffnung eines neuen Bankkontos.

Es gibt verschiedene Methoden für das Postident-Verfahren, unter anderem der klassische Gang in eine Filiale und das Postident per Videochat. In beiden Fällen bestätigt die Post der anfragenden Institution, dass die Identitätsprüfung stattgefunden hat und Ihre Daten korrekt sind.

 

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