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Auf den Punkt

 
  • Es gibt zwei Arten von Namensänderungen: familienrechtliche und öffentlich-rechtliche.
  • Die Namensänderung erfolgt in der Regel beim Standesamt.
  • Für Änderungen im Zusammenhang mit der Geschlechtsidentität ist kein gerichtliches Verfahren oder medizinisches Gutachten mehr erforderlich.
  • Bei Kindern erfolgt eine Namensänderung immer nur zum Kindeswohl.
 

Kann man seinen Namen ändern?

Für die meisten ist der eigene Name viel mehr als nur eine Buchstabenfolge. Er ist Teil der Identität, der eigenen Geschichte und der Selbstrepräsentation. Ein Name hat die Kraft, uns zu prägen und nimmt Einfluss darauf, wie wir uns selbst wahrnehmen und von anderen gesehen werden.

Normalerweise begleitet uns unser Name ein Leben lang. Manchmal jedoch gestalten sich die Umstände neu und persönliche Gründe führen dazu, dass Menschen ihren Namen nicht mehr tragen möchten – Deutschland hat die rechtlichen Grundlagen für solche Fälle geschaffen. Dabei kann nicht nur der Familienname geändert werden, sondern auch der Vorname – dazu später mehr.

 

Namensrecht und Namensänderungsgesetz

Das Namensrecht ist ein Bereich, der sich mit dem Schutz und der Regelung von Namen befasst. Es umfasst Vorschriften, die festlegen, wie Namen in einer Gesellschaft verwendet, geschützt und geändert werden können.

In Deutschland gibt es zwei Arten der Namensänderung:

Familienrechtliche Namensänderungen erfolgen bei einer Änderung des familiären Status. Gründe für den Wechsel des Nachnamens sind hierbei Eheschließung, Scheidung oder Adoption.

Öffentlich-rechtliche Namensänderungen werden durchgeführt, wenn der bisherige Name Behinderungen im Lebensalltag mit sich bringt und dafür schwerwiegende Gründe vorliegen. Die öffentlich-rechtliche Änderung von Vor- und Familiennamen regelt das Namensänderungsgesetz (NamÄndG).

Gesetzliche Bestimmungen und Verfahren bei der Namensänderung

Um eine Namensänderung vorzunehmen, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. In den meisten Fällen ist hierfür das örtliche Standesamt oder das zuständige Familiengericht der richtige Ansprechpartner. Die Wahl der richtigen Behörde hängt vom Grund und der Art der Namensänderung ab.

Namensänderung beim Standesamt
Das Standesamt ist zuständig für familienrechtliche Namensänderungen, die im Zusammenhang mit Heirat, Scheidung oder Geburt stehen. Namensänderungen aufgrund der Geschlechtsidentität werden ebenfalls beim Standesamt beantragt.

Behördliche Namensänderung
Soll die Änderung aus persönlichen Gründen erfolgen, also beispielsweise wegen:

  • eines unzumutbaren Namens,
  • Schutzbedürftigkeit (zum Beispiel im Rahmen des Zeugenschutzes),
  • anderen schwerwiegenden persönlichen Gründen,

handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Namensänderung und ist daher bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zu beantragen.

 

Behördliche Namensänderung Schritt für Schritt

Das genaue Vorgehen unterscheidet sich zwar je nach der Art der Namensänderung, aber der grundlegende Ablauf kann wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Antragsstellung: Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag auf Namensänderung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Je nach Art der Namensänderung erfordert das Schreiben unterschiedliche Informationen und Begründungen.
  2. Entsprechende Unterlagen: Zusammen mit dem Antrag müssen Unterlagen vorgelegt werden, um die Namensänderung zu begründen und zu unterstützen. Dies sind beispielsweise Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile oder andere relevante Dokumente.
  3. Prüfung und Entscheidung: Die Behörde bearbeitet den Antrag und die vorgelegten Unterlagen. Bei einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung erfolgt eine besonders gründliche Prüfung – alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Dann trifft die Behörde eine Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.
 

Namensänderung nach der Hochzeit

Eine Namensänderung nach der Hochzeit ist der wohl üblichste Fall. Hier kann das frischvermählte Ehepaar aus folgenden Optionen wählen:

  • Namensführung nach dem deutschen Recht: Falls nichts Abweichendes von den Frischverheirateten gewünscht und beantragt ist, trägt nach deutschem Recht jeder Ehepartner weiterhin den Nachnamen, den er vor der Eheschließung hatte.
  • Namensänderung durch Erklärung: Wenn Sie nach der Hochzeit einen gemeinsamen Nachnamen mit Ihrem Partner teilen möchten, geben Sie eine Namenserklärung ab. Dabei wird entweder der Nachname des Ehemanns oder der Ehefrau als gemeinsamer Ehenachname gewählt.
  • Doppelname: Eine weitere Möglichkeit ist die Wahl eines Doppelnamens. Diesen darf bis dato jedoch nur ein Ehepartner annehmen, der andere Partner behält seinen Geburtsnamen. Ab Mai 2025 tritt eine Änderung des deutschen Namensrechts in Kraft. Dann ist es möglich, dass beide Partner nach der Eheschließung einen Doppelnamen führen.
Namensänderung nach der Hochzeit

Die Entscheidung dafür, seinen eigenen Namen abzulegen, ist sehr persönlich und individuell. Machen Sie sich mögliche Auswirkungen auf Ihren Alltag bewusst und wägen Sie die privaten Vor- und Nachteile ab.

Wer sich für eine Namensänderung nach der Hochzeit entscheidet, tut dies meist aus traditionellen Gründen oder um eine symbolische Verbindung herzustellen, die aus dem Paar eine familiäre Einheit macht. Eine gemeinsame Namensführung erleichtert die Identifikation als Ehepaar, insbesondere bei offiziellen Angelegenheiten oder im sozialen Umfeld.

Der Namenswechsel wird meist nicht in Betracht gezogen, wenn dadurch das Gefühl entsteht, ein Stück der individuellen Identität und der persönlichen Geschichte abzulegen. Es kann schwierig und verwirrend erscheinen, sich plötzlich unter einem anderen Namen vorzustellen oder die so häufig verwendete Unterschrift aufzugeben. Dazu kommt der administrative Aufwand und die damit verbundenen Kosten. Zahlreiche Dokumente müssen aktualisiert und beantragt werden: Vom Ausweis und Führerschein bis zu Mietverträgen, Bankkonten und Versicherungspolicen.

 

Namensänderung nach der Hochzeit: Fristen und Checkliste

In Deutschland gibt es zwar keine spezifischen Fristen für die Namensänderung nach der Hochzeit. Trotzdem wird empfohlen, diese so bald wie möglich durchzuführen. Je früher Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, desto schneller können Ihre Dokumente und Unterlagen von den relevanten Behörden, Institutionen und Organisationen aktualisiert werden. Dazu gehören das Einwohnermeldeamt, Ihre Bank(en), Versicherungsgesellschaften, Arbeitgeber, Krankenkasse usw.

Es dauert einige Zeit, bis Ihr neuer Name auf all Ihren Dokumente und Unterlagen eingetragen ist. Planen Sie also ausreichend Zeit ein, insbesondere wenn Sie bereits Reisepläne oder Reservierungen vorgenommen haben.

 

Checkliste: Namensänderung nach der Hochzeit

Inmitten all der Hochzeitsaufregung kann das eine oder andere schon mal übersehen werden. Verwenden Sie unsere Checkliste als Leitfaden, der Ihnen durch den Dschungel an administrativen Aufgaben hilft. Vergessen Sie nicht, Kopien Ihrer Namensänderungsdokumente aufzubewahren, falls Sie diese zur Überprüfung oder Bestätigung benötigen.

  • Personalausweis: Beantragen Sie einen neuen Personalausweis mit Ihrem geänderten Namen.
  • Reisepass: Beantragen Sie einen neuen Reisepass mit Ihrem geänderten Namen.
  • Führerschein: Aktualisieren Sie Ihren Führerschein, um Ihren neuen Namen widerzuspiegeln.
  • Sozialversicherungskarte: Informieren Sie die zuständige Stelle über Ihre Namensänderung und aktualisieren Sie Ihre Sozialversicherungskarte.
  • Krankenkasse: Stellen Sie sicher, dass Ihr neuer Name bei Ihrer Krankenkasse registriert ist und aktualisieren Sie Ihre Krankenversicherungskarte.
  • Bankkonten: Informieren Sie Ihre Bank(en) über Ihre Namensänderung und aktualisieren Sie Ihre Kontoinformationen.
  • Versicherungen: Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaften über Ihre Namensänderung und aktualisieren Sie Ihre Versicherungspolicen und -verträge.
  • Arbeitgeber: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Namensänderung, damit Ihr neuer Name in den internen Unterlagen, Lohnabrechnungen und anderen arbeitsbezogenen Dokumenten verwendet wird.
  • Steuerunterlagen: Informieren Sie das Finanzamt über Ihre Namensänderung und aktualisieren Sie Ihre Steuerunterlagen entsprechend.
  • Rentenversicherung: Informieren Sie die Rentenversicherung über Ihre Namensänderung und aktualisieren Sie Ihre Rentenunterlagen.
  • Mietvertrag: Informieren Sie Ihren Vermieter über Ihre Namensänderung und aktualisieren Sie Ihren Mietvertrag.
  • Mitgliedschaften: Informieren Sie Clubs, Vereine und andere Mitgliedschaftsorganisationen über Ihre Namensänderung und aktualisieren Sie Ihre Mitgliedschaftsdokumente.
  • Online-Konten: Aktualisieren Sie Ihren Namen auf Online-Plattformen, sozialen Medien und anderen Internetdiensten, bei denen Sie registriert sind.
  • Flugtickets und Reisebuchungen: Überprüfen Sie alle zukünftigen Flugtickets und Reisebuchungen und ändern Sie den Namen entsprechend.
  • Sonstige Dokumente: Überprüfen Sie weitere wichtige Dokumente wie Urkunden, Verträge, Schul- oder Universitätsunterlagen und aktualisieren Sie sie entsprechend.
 

Namensänderung im Grundbuch festhalten

Wenn Sie eine Namensänderung durchführen und als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie auch das zuständige Grundbuchamt über die Änderung informieren. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen. In der Regel werden hierfür beglaubigte Kopien der entsprechenden Namensänderungsdokumente benötigt, wie beispielsweise Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid.

Neben dem Grundbuch sollten Sie auch andere relevante Unterlagen und Verträge, die mit dem Grundstück zusammenhängen, aktualisieren. Dazu gehören beispielsweise Miet- oder Pachtverträge, Hypothekenverträge und Versicherungsverträge. Informieren Sie alle entsprechenden Vertragspartner über Ihre Namensänderung und bitten Sie um die Aktualisierung der Dokumente.

 
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Namensänderung nach Scheidung

Nach der Scheidung bestehen für die Ex-Ehepartner mehrere Möglichkeiten in Bezug auf Ihren Nachnamen – abhängig davon, welchen Namen Sie während der Ehe geführt haben. Im Einzelnen sind dies:

  • Rückkehr zum Geburtsnamen: Haben Sie während der Ehe den Namen Ihres Partners angenommen, so können Sie nach der Scheidung wieder zu Ihrem Geburtsnamen wechseln.
  • Beibehaltung des Ehenamens: Dies ist oft eine praktische Option, vor allem wenn Sie Kinder haben, die den ebenfalls den Ehenamen tragen.
  • Doppelname: Wenn Sie während der Ehe einen Doppelnamen geführt haben (Ihr Geburtsname-Ehename), können Sie diesen auch nach der Scheidung beibehalten, wenn Sie es wünschen.
 

Den Geburtsnamen wieder annehmen

Gemäß § 1355 Abs. 5 BGB hat jeder geschiedene Ehegatte das Recht, nach der Scheidung wieder seinen Geburtsnamen bzw. Mädchennamen anzunehmen. Dazu müssen Sie eine entsprechende Erklärung vor dem Standesamt abgeben und die erforderlichen Dokumente wie Ihre Geburtsurkunde, Ihre Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil vorlegen.

Nach der Änderung zum Geburtsnamen müssen dann erneut Unterlagen und offizielle Dokumente aktualisiert werden, die Ihren Namen tragen. Danach folgt die Benachrichtigung aller relevanten Institutionen über den Namenswechsel.

 

Namensänderung bei Kindern

Manchmal muss eine Namensänderung bei einem minderjährigen Kind vollzogen werden. Beispielsweise, wenn ein Kind nach der Scheidung den Nachnamen des alleinerziehenden Elternteils annehmen soll.

Man kann den Nachnamen des Kindes ändern, indem man einen Antrag beim Standesamt stellt. Das geht jedoch nur mit der Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile. Wenn ein Elternteil der Namensänderung nicht zustimmt oder es Konflikte gibt, wird eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. In solchen Fällen wird ein Antrag auf gerichtliche Namensänderung gestellt und das Familiengericht trifft eine Entscheidung.

Die Namensänderung bei alleinigem Sorgerecht läuft in der Regel unkompliziert ab. Das Standesamt verlangt von Ihnen, neben dem Antrag auf Namensänderung, das Sorgerechtsurteil. Danach wird die Entscheidung getroffen – immer unter Beachtung des Kindeswohls.

 

Namensänderung bei Pflegekindern

Für die Namensänderung beim Pflegekind gelten ähnliche Regelungen. Der Unterschied liegt darin, dass in diesem Fall das Jugendamt mitwirkt. Es unterstützt bei der Antragstellung und gibt Stellungnahmen ab – insbesondere, wenn die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern nicht vorliegt. In der Regel ist deren Einverständnis, oder das des Vormunds, erforderlich, um die Namensänderung bei einem Pflegekind vorzunehmen. Im besten Falle sollten alle Beteiligten – die Pflegeeltern, die sorgeberechtigten Eltern und gegebenenfalls das Jugendamt – miteinander kommunizieren und gemeinsam über die Namensänderung zum Wohle des Kindes entscheiden.

 

Namensänderung bei der Adoption

Für viele Adoptiveltern ist die Namensänderung ihres adoptierten Kindes eine Herzensangelegenheit. Sie möchten, dass es nicht nur rechtlich, sondern auch emotional als ihr eigenes Kind wahrgenommen wird.

Die Namensänderung im Rahmen einer Adoption erfordert ebenfalls einen Antrag beim Standesamt. Hierbei legen die Adoptiveltern ihre Gründe für die Namensänderung dar und reichen Unterlagen ein, welche die Adoption nachweisen. Das Standesamt prüft den Antrag und entscheidet über die Namensänderung im besten Interesse des Kindes.

 

Kann ich meinen Namen ändern ohne Heirat?

Wie bereits erwähnt, kann ein Namenswechsel nicht nur aus familienrechtlichen, sondern auch aus öffentlich-rechtlichen Gründen erfolgen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Nachnamen ändern können, auch wenn Sie nicht heiraten. Jedoch müssen Sie nachweisen, dass Sie einen wichtigen Grund dafür haben. Beispiele dafür sind:

  • Persönlicher Leidensdruck bzw. starke Abneigung gegen Ihren Namen
  • Diskriminierung oder Belästigung aufgrund Ihres Namens
  • Schwer auszusprechender oder zu schreibender Name
  • Gender-Identität
  • Religiöse bzw. kulturelle Gründe
  • Zeugenschutzprogramm, um Identität durch neuen Namen zu schützen
 

Zweitnamen streichen lassen

Wenn Sie Ihren Zweitnamen aus offiziellen Dokumenten entfernen möchten, stellen Sie dazu einen Antrag – ebenfalls beim Standesamt. Da ein Zweitname in der Regel freiwillig ist und Sie das Recht haben, ihn zu entfernen, solange Sie nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, sollte die Streichung problemlos von Statten gehen.

 

Öffentlich-rechtliche Namensänderung und ihre Voraussetzungen

Jeder Mensch hat das Recht auf einen Namen, mit dem er sich wohlfühlt und der seine Identität widerspiegelt. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung erlaubt eine Änderung des Vor- und/oder des Nachnamens, um die eigene Identität zu ehren, seine Individualität auszudrücken und sich mit seinem Namen wirklich verbunden zu fühlen.

Eine Namensänderung im öffentlich-rechtlichen Rahmen erfordert dennoch gewisse rechtliche und bürokratische Schritte:

  1. Begründung: Für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung müssen Sie einen triftigen Grund angeben (siehe oben). Es ist wichtig, dass Ihre Begründung umfassend und nachvollziehbar ist.
  2. Antragstellung: Die Antragstellung für die Namensänderung erfolgt bei der zuständigen Stelle für behördliche Namensänderungen in Ihrem Wohnort. Dazu füllen Sie bestimmte Formulare aus und legen verschiedene Dokumente sowie Gutachten bei.
  3. Gebühren: Für die Bearbeitung des Antrags fallen in der Regel Gebühren an. Diese hängen von der Komplexität des Einzelfalles ab.
  4. Dauer: Der Prozess kann einige Wochen bis Monate dauern, abhängig von Ihren lokalen Behörden und der Anzahl der Anträge, die sie bearbeiten müssen.
  5. Benachrichtigung von Institutionen: Nachdem die Namensänderung offiziell genehmigt wurde, müssen Sie verschiedene Institutionen über die Änderung informieren.
  6. Rechtsberatung: Da der Namensänderungsprozess komplex ist, ist es oft hilfreich, eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
 

Psychische Gründe für eine Namensänderung

Eventuell stellt Ihr Name aufgrund vergangener Erfahrungen oder traumatischer Ereignisse eine psychische Belastung dar. Um negativen Assoziationen und schlimme Erinnerungen zu vermeiden, besteht die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung. So kann ein neues Kapitel im Leben beginnen.

Bitte beachten Sie, dass Sie der Verwaltungsbehörde neben den Antragsformularen und sonstigen Dokumenten medizinische oder psychologische Nachweise vorlegen müssen, um die psychischen Gründe zu belegen. Dies umfasst ärztliche Berichte, psychologische Gutachten oder andere relevante Unterlagen. Fachleute, wie Psychologen und Psychiater, werden Ihnen bei der Erstellung dieser Unterlagen helfen.

 

Namensänderung bei Transgender-Personen

Die Personenstandsänderung und Namensänderung bei Transgender-Personen sind bedeutende Schritte auf dem Weg zur Selbstakzeptanz und zur authentischen Ausdrucksweise der eigenen Identität. Es ist ein wichtiger und oft ein sehr emotionaler Prozess für die Betroffenen.

Seit dem 1. November 2024 gilt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz. Trans* Personen, die ihren Geschlechtseintrag und/oder Vornamen ändern möchten, können dies nun unkompliziert durch eine einfache Erklärung beim Standesamt machen. Ein gerichtliches Verfahren oder psychologische Gutachten sind nicht mehr erforderlich.

Danach müssen Sie nur noch alle Ausweisdokumente, welche Ihren neuen Namen und Geschlechtseintrag beinhalten, aktualisieren lassen.

 

Was kann eine Namensänderung kosten?

Die Kosten für eine Namensänderung beim Standesamt (z. B. nach der Scheidung) variieren je nach Bundesland. Im Schnitt liegen die Verwaltungsgebühren in einem Bereich von etwa 20 bis 150 €.

Wenn die Namensänderung bei einem Gericht beantragt werden muss (also bei trans* Personen), fallen in der Regel Gerichtsgebühren an. Außerdem können Kosten für Beglaubigungen und Übersetzungen bestimmter Dokumente entstehen.

Nicht zu vergessen sind die finanziellen Aufwände für die Aktualisierung wichtiger Dokumente. So kostet die Erstellung eines neuen Personalausweises bis zu 37 € und ein neuer Reisepass bis zu 114 €.

Gut zu wissen: Die Kosten für eine Namensänderung sind gesetzlich begrenzt, wobei die Änderung des Vornamens maximal 225 € und die des Nachnamens maximal 1.022 € kosten darf. Beachten Sie jedoch, dass selbst wenn Ihr Antrag auf Namensänderung nicht genehmigt wird, Sie dennoch einen Teil der Gebühren zahlen müssen. Meist zwischen 10 und 50 % der Gesamtgebühren.

 

Namensänderung bei ausländischen Staatsbürgern

Was die Namensänderung für Ausländer betrifft, so hängt der Prozess von a) den individuellen Umständen und b) der jeweiligen Rechtslage im Herkunftsland ab:

 

Namensänderung in Deutschland

Um eine Namensänderung als ausländischer Staatsbürger zu beantragen, durchläuft man normalerweise die gleichen Verfahren wie ein deutscher Staatsbürger. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Antrag bei der zuständigen örtlichen Verwaltungsbehörde stellen müssen, abhängig von der Art der Namensänderung.

 

Namenserklärung zur Angleichung an das deutsche Recht

Einige Fälle machen eine Namensangleichung erforderlich, zum Beispiel, wenn Ihr ursprünglicher Name in Deutschland nicht den rechtlichen Namensstandards entspricht. So ist es in manchen Kulturen oder Ländern üblich, dass Personen nur einen einzigen Namen haben. In Deutschland sind jedoch sowohl ein Vorname als auch ein Nachname erforderlich.

 

Namensänderung nach der Einbürgerung

Nach der Einbürgerung in Deutschland haben Sie die Möglichkeit, Ihren Namen zu ändern – wenn Sie dies wünschen. Der Prozess ähnelt dem allgemeinen Verfahren für Namensänderungen. Dazu sind neben den Antragsformularen zusätzliche Unterlagen erforderlich, wie Ihre Einbürgerungsurkunde und gegebenenfalls ein Nachweis über die Begründung der Namensänderung.

 

Heirat im Ausland

Wenn Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten und anschließend Ihren Namen zu ändern, kann es erforderlich sein, dass die Namensänderung sowohl in dem Land, in dem Sie heiraten, als auch in Ihrem Heimatland rechtlich anerkannt wird. Bitte informieren Sie sich vorab über den Anerkennungsprozess.

 

Spätaussiedler und Namensänderung

Spätaussiedler sind deutschstämmige Personen, die aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder aus osteuropäischen Ländern nach Deutschland zurückkehren bzw. einwandern. Für die Namensänderung bei Spätaussiedlern gelten spezifische Regelungen gemäß dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Nach § 15 BVFG haben Spätaussiedler das Recht, ihren Familiennamen oder Vornamen zu ändern, wenn dieser nicht den deutschen Namensgewohnheiten entspricht oder zu Schwierigkeiten bei der Schreibung oder Aussprache führt.

Die Namensänderung bei Spätaussiedlern unterliegt spezifischen rechtlichen Bestimmungen und Voraussetzungen. Informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Behörden, wie dem örtlichen Standesamt oder der zuständigen Ausländerbehörde, über die genauen Anforderungen und Verfahren.

 

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