Versicherungsbüro Niedersachsen
Ihr Versicherungsbüro Sporthilfe Niedersachsen
An Ihrer Seite, wenn’s um Sport und Sicherheit im Verein geht.

Starker Schutz für Vereine, Verbände und Mitglieder
Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im LSB Niedersachsen bzw. im Niedersächsischen Fußballverband sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des LandesSportBund Niedersachsen und dem Niedersächsischen Fußballverband e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.
Ihre Ansprechpartnerin in Niedersachsen

Versicherungsbüro Sporthilfe Niedersachsen
Annegret Buchholz (Regionalleiterin)
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel: 0511 6472000
E-Mail:
Terminvereinbarung
Gerne beraten wir Sie persönlich – vereinbaren Sie hier direkt Ihren Termin.
Die persönliche Beratung ist uns wichtig und unabhängig von der Dauer des jeweiligen Termins selbstverständlich kostenlos.
Jetzt Termin vereinbarenIm Schadensfall: So nehmen Sie die Sportversicherung in Anspruch
Grundsätzlich gilt: Melden Sie Schadensfälle so schnell wie möglich an Ihr Versicherungsbüro. Am besten geht das über unsere Online-Formulare.
Die Sportversicherung deckt diese Bereiche ab
Unfall |
Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge. |
---|---|
Haftpflicht |
Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadensersatzansprüchen. |
Rechtsschutz |
Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro. |
Umwelt-Haftpflicht |
Schadensersatzansprüche für Umweltschäden auf Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro. |
Umweltschaden |
Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro. |
Vermögensschaden / D&O |
Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereinstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen. |
Vertrauensschaden |
Wir ersetzen den Schaden, wenn beispielsweise Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen veruntreut werden. |
Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail
Im Todesfall
- 5.000 Euro für
- Erhöhung der Versicherungssumme um 1.000 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind
Im Invaliditätsfall
Invaliditätsgrad |
Leistungen |
---|---|
unter 20 % |
--- |
ab 20 % |
5.000 € |
bis 25 % |
6.250 € |
bis 30 % |
9.500 € |
bis 35 % |
11.000 € |
bis 40 % |
13.000 € |
bis 45 % |
14.500 € |
bis 50 % |
30.000 € |
bis 55 % |
35.000 € |
bis 60% |
45.000 € |
bis 65% |
55.000 € |
bis 70 % |
65.000 € |
bis 85 % |
80.000 € |
über 85 % |
130.000 € |
Übergangsleistungen
- 1.000 Euro nach sechs Monaten
- weitere 1.000 Euro nach neun Monaten
Weitere Leistungen
- 5.000 Euro für Serviceleistungen
- 20.000 Euro für Reha-Management-Kosten
Unfall-Zusatzleistungen
- Kostenersatz für Zahnschäden bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro
- Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu 75 Euro je Schadenfall
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- bis zu 5.000 Euro für Bestattungskosten
- bis zu 5.200 Euro für Bergungs-/Überführungskosten
- bis zu 1.200 Euro Erstattung für notwendige Kosten der Angehörigen
- bis zu 130.000 Euro für Invaliditätsentschädigung
- Zahnschäden bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro
- Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu 75 Euro je Schadenfall
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis:
Personen- und Sachschäden pauschal |
10.000.000 Euro |
---|---|
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen zum Beispiel Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen |
250.000 Euro |
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
5.000.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden sonstigen beweglichen Sachen (zum Beispiel Sportgeräte) Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an fremden Zelten und deren Einrichtungen.
|
50.000 Euro |
Beschädigung von fremden Schlüsseln (Bereichsschlüsseln) Schlüsselverlust siehe Vermögensschaden-Haftpflicht
|
10.000 Euro |
Sie stellt die Versicherten von Schadensersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an gemieteten, gepachteten, geliehenen oder in sonstiger Weise in Obhut genommenen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Funktionäre und Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch einen fahrlässig begangenen Fehler oder eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein selbst ober bei Dritten verursacht wird. Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall. Mitversichert ist auch der Verlust von eigenen und fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.
Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie für einen Vermögensschaden auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall.
Wir ersetzen den versicherten Organisationen Schäden an ihrem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eintreten (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 Euro und 110.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Für alle Versicherten besteht Schutz im Rahmen und Umfang des vereinbarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, erweiterter Straf-Rechtsschutz und Opfer-Rechtsschutz. Zugunsten der versicherten Organisationen umfasst der Versicherungsschutz darüber hinaus die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen (Arbeits-Rechtsschutz), die Geltendmachung und Abwehr von sozialrechtlichen Ansprüchen vor Sozialgerichten (Sozial-Rechtsschutz), sowie die gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen (Vertrags-Rechtsschutz).
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.
Im erweiterten Straf-Rechtsschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.
Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.
Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein
Kfz-Zusatzversicherung Ergänzungsdeckung zur Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung Nichtmitgliederversicherung Reiseversicherung für Vereine Sport-Vereinsschutz Gebäudeversicherung Elektronikversicherung Veranstaltungsausfallversicherung CyberSchutz für SportvereineSo besonders wie Ihr Verein
Noch Fragen rund um Ihren Sportversicherungsvertrag?
Die aktuellen Kriege lösen eine große Welle von Hilfsmaßnahmen aus. Auch der organisierte Sport engagiert sich, um den Flüchtlingen zu helfen und sie zu integrieren. Flüchtlinge, die sich in einem Verein der Landessportbünde/Landessportverbände (LSB/LSV) sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind.
Die Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb. Falls die Vereine spezielle Sportangebote für Flüchtlinge organisieren, besteht auch hierfür Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz besteht in erster Linie für Unfälle und Haftpflichtschäden. Es gilt der Umfang des Sportversicherungsvertrags des LSB/LSV.
Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos. Damit unterstützt der LSB/LSV die Vereine, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement und ihren Sportangeboten das Schicksal der Flüchtlinge erleichtern wollen.
Nein. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, dazu die ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Mitarbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie beauftragte Helfer bei versicherten Veranstaltungen.
Nicht versichert ist die entgeltliche oder unentgeltliche Ausübung aller übrigen Berufe der Mitglieder, auch wenn die Ausübung für den LSB/LSV, Verband oder Verein erfolgt. Hierzu zählen z. B. Leistungen von Architekten und Steuerberatern.
Nein. Mitglieder sind bei der Teilnahme an allen versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten Ihres Vereins versichert.
Auch wenn Sie z. B. als Tischtennisspieler registriert sind, sind Sie bei Teilnahme an Veranstaltungen anderer Sparten Ihres Vereins mitversichert. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Sportart gibt es nicht.
Für die Tätigkeit ist eine Lizenz sicher nützlich, in vielen Fällen auch vorgeschrieben. Für den Versicherungsschutz der Sportversicherung benötigt der Übungsleiter / Trainer keine Lizenz.
Auch bedarf es für Übungsleiter nicht zwingend einer Mitgliedschaft, um über die Sportversicherung abgesichert zu sein. Grundsätzlich sind alle vom Verein beauftragten Übungsleiter, Trainer usw. während Ihrer Tätigkeit für den Verein versichert.
Hierbei ist es unerheblich, ob der Übungsleiter bei mehreren Vereinen tätig ist. Es besteht somit über jeden Verein entsprechender Versicherungsschutz.
Die persönliche Absicherung der Nichtmitglieder selbst ist über die Sportversicherung nicht gegeben. Wenn Vereine darauf Wert legen, dass Nichtmitglieder wie ihre Mitglieder versichert sind, können sie eine günstige Pauschalversicherung über das Versicherungsbüro abschließen.
In einigen Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen für bestimmte Programme (z. B. Sportabzeichen). Schauen Sie in Ihr Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsbüro nach.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Vereine Versicherungsschutz in den Fällen haben, die sich im Zusammenhang mit Nichtmitgliedern ergeben (z. B. Haftpflichtansprüche eines Nichtmitglieds anlässlich einer Vereinsveranstaltung).
Der Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder Umkleidekabinen fällt nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrags. Hierfür kann auch kein zusätzlicher Versicherungsschutz erworben werden. Werden mitgliedseigene Sachen durch einen Einbruch entwendet, ist unter Umständen eine Schadensregulierung über die eigene Hausratversicherung möglich. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Hausratversicherer.
Im Grunde alles, was durch die Satzung des Vereins abgedeckt ist. Die Vereinssatzung sollte allerdings der Satzung des LSB/LSV nicht entgegenstehen. Eine Beschreibung der versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel Ihr Versicherungsbüro.
Ein versichertes Einzeltraining ist beispielsweise eine Trainingseinheit, die ein aktives Mitglied im Rahmen seiner von ihm ausgeübten Sportart absolviert, um sich z. B. auf einen Wettkampf vorzubereiten. Das Einzeltraining muss vom Vorstand oder vom Trainer angeordnet sein. Unter Anordnung ist zu verstehen, dass der Verein im Hinblick auf seine sportlichen Zielsetzungen ein Mitglied zu einer Betätigung außerhalb des Vereinsrahmens bewogen hat.
Nein, die Mitversicherung einer Deutschen oder Internationalen Meisterschaft in der Sportversicherung würde über deren Aufgabenstellung weit hinausgehen – zumal solche Veranstaltungen in aller Regel ganz speziellen Versicherungsschutz benötigen (z. B. Haftpflichtrisiko des veranstaltenden Sportfachverbands, spezielle Sachversicherungen, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung für Teilnehmer aus dem Ausland, Ausfallversicherungen, usw.). Hier ist es Sache des Veranstalters – meist der Deutsche oder Internationale Sportfachverband – für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Gerne bieten wir jedoch zur Ergänzung weiteren Versicherungsschutz an. Sprechen Sie hierzu einfach unsere Mitarbeiter/innen in den Versicherungsbüros an.
Für alle vom Verein selbst durchgeführten Veranstaltungen, die mit der Satzung des Vereins vereinbar sind, besteht der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung. Öffentliche Festveranstaltungen, die für "Jedermann" zugänglich sind, müssen unter bestimmten Umständen gesondert versichert werden. Fragen Sie Ihr Versicherungsbüro.
Wenn die Veranstaltung des anderen Vereins unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrags fällt und sowohl dieser Verein als auch die Veranstaltung im Bereich des eigenen LSB stattfindet, ist das Mitglied über die Sportversicherung versichert. Bei Veranstaltungen außerhalb des LSB-Bereichs besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Mitglied von seinem Verein zur Teilnahme an dieser Veranstaltung delegiert worden ist. Ebenso besteht Versicherungsschutz bei der Teilnahme an allen Veranstaltungen des DOSB oder eines deutschen Spitzenfachverbands, wenn für die Teilnahme ein offizieller Auftrag des DOSB oder des Spitzenfachverbands vorlag.
Nein. Für die Versicherung von Sturmschäden ist eine Gebäudeversicherung bzw. eine Inventarversicherung erforderlich. Die Sportversicherung beinhaltet keine Sachversicherungen. Die Gebäudeversicherung bietet entsprechenden Versicherungsschutz für die Gebäude der Vereine und Verbände. Die Ausstattung und das Inventar Ihres Vereins können Sie über den Sport-Vereinsschutz absichern. Nähere Auskünfte erteilt Ihr Versicherungsbüro.
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