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Sie können hier online einen Schaden zur Kfz-Zusatzversicherung für den Verein/Verband melden

Diese Meldung ist ausschließlich vom Ansprechpartner im Verein/Verband auszufüllen.

Bestätigung

Angaben zum Verein/Verband

Ansprechpartner im Verein/Verband

Was ist passiert?

Angaben zur Veranstaltung

Unterlagen zur Veranstaltung

Bitte laden Sie am Ende dieses Formular einen Nachweis zu der Veranstaltung hoch z.B. das Plakat zur Ankündigung, die Einladung etc.

Angaben zum Fahrzeug

Angaben zur privaten Kfz-Versicherung

Angaben zur anderweitigen Entschädigungsleistungen

Angaben zum Halter des Fahrzeuges

Angaben zum Fahrer des Fahrzeuges

Angaben zu beförderten Personen

Angaben zum Unfallgegner

Polizei

Zeugen

Bankverbindung

Abschluss

  1. Fügen Sie bitte folgende Unterlagen (evtl. in Kopie) bei:
    - Veranstaltungsausschreibung,
    - Kfz.-Schein,
    - aktuelle Police bzw. aktuellen Nachtrag des privaten Fahrzeugversicherers
    - sowie Bilder der Beschädigung(en) des Fahrzeugs,
    - evt. bereits eingeholte Kostenvoranschläge.
    Falls Ihnen diese Unterlagen noch nicht vorliegen, können Sie diese auch später per Email an oder per Post nachreichen.
  2. Melden Sie bitte Glasschäden auch Ihrem Teil- oder Vollkaskoversicherer.
  3. Vor Beginn der Wiederinstandsetzung (bzw. vor einem evtl. Verkauf des beschädigten Fahrzeugs) ist unbedingt die Weisung des Versicherungsbüros/ Versicherers einzuholen und die Entscheidung abzuwarten, ob das Fahrzeug von einem kraftfahrzeugtechnischen Sachverständigen besichtigt werden muss. Ein solches Gutachten muss immer vom Versicherer beauftragt werden.
  4. Mut- und böswillige Beschädigungen auf Parkplätzen sind unbedingt der Polizei anzuzeigen.

Upload

Bitte beachten Sie, dass die Gesamtgröße der Datei(en) 12 MB nicht überschreiten darf.
Sie können PDF-Dokumente oder JPG-Grafiken hochladen.

Abschluss

Bevor Sie die Schadenmeldung absenden, bitten wir Sie, die nachstehende Belehrung und die Informationen zu lesen, auszudrucken oder zu speichern und zu bestätigen. Ihre Zustimmung ist für die Bearbeitung Ihres Schadens aufgrund rechtlicher Vorschriften erforderlich.

Belehrung über Folgen von Obliegenheitsverletzungen nach § 28 VVG
Dienstleisterliste
Informationen zum Datenaustausch mit HIS

Mir ist bekannt, dass ein mit der ARAG nicht abgestimmtes Anerkenntnis oder die Befriedigung der Ansprüche einen Verstoß gegen meine Aufklärungsobliegenheiten darstellen kann.

Datenschutz

Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Ihre diesbezüglichen Rechte finden Sie hier.