Spielgemeinschaften gründen: So gelingt die Kooperation zwischen Vereinen
Spielgemeinschaften sind die Lösung, wenn Spielerinnen und Spieler für Wettkämpfe fehlen. Wir haben Informationen zur Gründung, Beantragung und wichtigen Absprachen.
Auf den Punkt
- Wenn für Wettkämpfe Spielerinnen oder Spieler fehlen, kann man sich Hilfe bei anderen Vereinen holen und eine Spielgemeinschaft gründen.
- Spielgemeinschaften muss man beim zuständigen Sportverband beantragen und genehmigen lassen.
- Eine Spielgemeinschaft ist rechtlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
- Halten Sie bei einer Kooperation Ihre Absprachen zu Laufzeit, Verantwortlichkeiten, Finanzierung und Ausrüstung immer schriftlich fest.
Gemeinsam stark: Spielgemeinschaften zwischen Vereinen erfolgreich aufbauen
Wenn Spielerinnen oder Spieler fehlen, um im Wettkampf etwas zu erreichen, kann man sich Hilfe holen. Dazu müssen Vereine nicht direkt fusionieren. Die Lösung: eine Spielgemeinschaft. So können beispielsweise zwei „ausgedünnte“ Volleyballmannschaften zusammenfinden. Die Aktiven trainieren zusammen, treten gemeinsam bei Wettkämpfen und Turnieren an, bleiben jedoch Mitglieder in ihren jeweiligen Vereinen. Man arbeitet also nur in Teilbereichen zusammen.
Die Vorteile einer Spielgemeinschaft liegen auf der Hand: Man kann alles verdoppeln oder ergänzen, was in den eigenen Reihen fehlt: Talent, Stärke, Motivation und Teamgeist. Damit diese sportliche Kooperation gelingt, müssen Vereine auf dem Weg zum Erfolg noch ein paar Hürden nehmen. Hier sind die zentralen Punkte in einer Checkliste.
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Passende Vereinsversicherung findenWas Sie bei der Gründung einer Spielgemeinschaft beachten müssen
Eine Spielgemeinschaft ist rechtlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Zwei oder mehr Vereine schließen als Gesellschafter einen Vertrag über ihre Zusammenarbeit. Die GbR hat einen Geschäftsführer. Oft sind dies die Abteilungsleitenden der beteiligten Vereine.
Spielgemeinschaften als GbR können nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Sie dürfen daher als solche keine Spenden annehmen und können auch keine Steuerfreibeträge für Übungsleitende und Trainer oder Trainerinnen nutzen.
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