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Vier Tipps, um Schäden an Hallenböden zu verhindern

Wenn Klebeband, Ballharz, falsche Reinigung und sogar Konfetti einen Hallenboden schädigt, kann es teuer für Vereine werden. Lesen Sie unsere Tipps.

Damit der Hallenboden intakt bleibt

Viele Sport-, Chor- und Karnevalsvereine nutzen fremde Sporthallen für ihr Training und ihre Veranstaltungen. Dabei werden besonders die Hallenböden schnell arg strapaziert und teilweise sogar beschädigt. Die Beseitigung der Schäden kann Kosten im vier‑ oder sogar fünfstelligen Bereich verursachen. Umso wichtiger ist es, typische Risiken zu kennen und rechtzeitig gegenzusteuern.

Konfetti und Klebeband: unterschätzte Risiken

Was harmlos aussieht, kann große Folgen haben: Konfetti verbindet sich in Kombination mit Feuchtigkeit mit der Bodenoberfläche. Die Farbpartikel ziehen in die obere dünne Nutzschicht des Bodens ein und färben den Sportboden. Reinigungsversuche – mit für den Bodenbelag geeigneten Reinigungsmitteln – beseitigen die Farbveränderungen manchmal nicht vollständig. Schlimmstenfalls muss der komplette Boden ausgetauscht werden. Deshalb gilt: Auf Konfetti verzichten oder es unmittelbar nach der Veranstaltung durch trockenes Auffegen vollständig entfernen.

Auch Klebeband birgt Gefahren. Es wird häufig genutzt, um Kabel zu fixieren oder Bereiche zu markieren. Nicht jedes Klebeband ist jedoch für jeden Hallenboden geeignet. Bleiben Klebereste zurück oder wird das Band unsachgemäß entfernt, kann dies eine aufwendige Spezialreinigung oder sogar eine Neuverlegung des Bodens erforderlich machen.

Ballharz – klebrig für den Boden und manchmal verboten

Haftmittel wie Ballharz sorgen für besseren Grip, sind jedoch in vielen Hallen verboten. Werden sie dennoch verwendet, entstehen klebrige Rückstände, die den Boden schädigen können. Erfolgt die Reinigung unsachgemäß, kommt es zu erheblichen Belagsschäden. Dann ist neben der regelmäßigen Reinigung auch eine regelmäßige Schutzpflege durch den Halleneigentümer erforderlich, um den Boden in einem guten Zustand zu erhalten. Idealerweise verzichten Sie auf den Einsatz von Ballharz.

Damit beim Putzen nichts schief geht

Der bekannte Satz „Viele Dinge gehen nicht beim Gebrauch, sondern beim Putzen kaputt“ gilt auch für Hallenböden, wenn Sie ein falsches Reinigungsmittel benutzen oder es falsch anwenden. Erkundigen Sie sich am besten beim Hallenwart, der hier Erfahrung hat, ehe Sie
mit der Reinigung starten.

Handball: Ein Fall aus der Praxis

Im Rahmen eines Handballtrainings wurde Ballharz verwendet, um die Griffigkeit des Balls zu verbessern. Auf dem Bodenbelag aus Linoleum traten helle Flecken auf, besonders im Bereich der Handballtore und im Abwurfbereich des Halbkreises. Auch mit der regulären Reinigungs-maschine konnten diese Flecken nicht entfernt werden.

Ein Sachverständiger stellte fest, dass zur Entfernung der Haftmittelflecken ein rauer abrasiver Scheuerschwamm verwendet worden war, der die werksseitige Versiegelung des Sportbodens beschädigte bzw. partiell entfernte. Es hätte nur ein weiches Tuch benutzt werden dürfen. Die zur Schadenbeseitigung erforderliche Grundreinigung bzw. das Entschichten der gesamten Bodenfläche von 1.200 qm mit der Einscheibenmaschine und dem Aufbringen einer neuen Versiegelung verursachte dem Verein Kosten in Höhe von 15.000 Euro.

Tipp: Verwenden Sie Reinigungsautomaten mit weichen Pads und halten Sie sich strikt an die Herstellerangaben.

Wie half die ARAG?

Als Haftpflichtversicherer prüft die ARAG, ob Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, berechtigte Ansprüche reguliert. Schadensersatzansprüche sind beispielsweise dann begründet, wenn der Verein seine Sorgfaltspflichten schuldhaft verletzt hat. Zur Klärung zieht die ARAG regelmäßig Sachverständige hinzu, die die Sorgfaltspflichten benennen und die Schadenursachen beurteilen.

Auch in dem geschilderten Fall aus der Praxis tat die ARAG dies. Da die Sporthalle nunmehr über die gesamte Fläche vollständig neu versiegelt war, regulierte die ARAG den Schaden entsprechend der Empfehlung des Sachverständigen mit einem Betrag in Höhe von 11.250 Euro. Der Restbetrag von 3.750 Euro verblieb beim Halleneigentümer.

Hat Ihr Verein eine eigene Halle/Sportstätte? Eine individuelle Beratung ist dazu sinnvoll. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.

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