23.09.2021
Sportverein: Wenn beim Kassenwart eingebrochen wird
Auch Vorstandsmitglieder verreisen einmal. So wie der Kassenwart Uwe K. eines Hamburger Rudervereins. Während er an der Ostsee weilte, hatten Einbrecher ein Fenster seiner Wohnung aufgehebelt und waren ins Arbeitszimmer eingestiegen. Sie brachen den Schreibtisch auf und fanden eine Geldkassette mit dem Bargeld seines Vereins. Die 800 Euro nahmen sie mit.
Wer kommt bei einem Einbruch für den finanziellen Schaden des Vereins auf?
Gut, dass es in der Sportversicherung die Vertrauensschadenversicherung gibt, die eine Grundabsicherung mit bestimmten Höchstsummen bietet. Sie schützt das Geld und Geldwerte (z. B. Schecks) des Vereins.
Zum Glück war die Abrechnung über den Bargeldbestand noch auf dem Laptop, den der Kassierer mit in den Urlaub genommen hatte.
Gemeinsam mit dem Vereinsvorsitzenden nahm er Kontakt mit dem Versicherungsbüro beim LSB/LSV auf. Der Verein reichte die entsprechende Schadenmeldung und den Nachweis zur Schadenhöhe ein. Die ARAG erbrachte eine Versicherungsleistung in Höhe der gestohlenen 800 Euro.
Ihr Versicherungsbüro beim LSB/LSV hilft Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen weiter.
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