Snowboard auf Kollisionskurs
01.01.2019
Skiabenteuer mit Folgen: Wenn der Snowboarder die Piste kreuzt
„Auf nach Österreich“ hieß es 2018 für die Skiabteilung eines Sportvereins aus G. Die acht Tage Ski-Spaß waren schon Tradition. Neu bei der letzten Fahrt war allerdings eine muntere 15-köpfige Snowboarder-Jugendgruppe.
Klar, dass den Kids die FIS-Regeln eingetrichtert wurden, ehe sie auf die Piste durften – besonders die Passage mit der gegenseitigen Rücksichtnahme, der Nutzung der Fahrspuren und die Sache mit dem Überholen.
Leider fruchtete das bei einem 16-jährigen, der für seine Waghalsigkeit bekannt war, wenig. Bereits bei seiner dritten Abfahrt schien er alles vergessen zu haben und kreuzte die Fahrspur eines unter ihm fahrenden Skifahrers, der ihn nicht hatte kommen sehen.
Es kam zu einer Kollision bei hohem Tempo. Der 60-jährige Skifahrer erlitt einen Sprunggelenksbruch und eine Meniskusverletzung, die zu einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt führten. Außerdem wurden seine Skier und die Skibrille beim Aufprall zerstört.
Der ungestüme Snowboardfahrer haftete unzweifelhaft zu 100 Prozent für das Zustandekommen des Schadens. Gut, dass der Sportverein aus G. mit all seinen Abteilungen bei der ARAG versichert war, denn diese regulierte nach kurzer Prüfung den Schaden.
Sie zahlte
- die Krankenhaus- Behandlungskosten, die von der Krankenkasse des Verletzten geltend gemacht wurden
- ein Schmerzensgeld in vierstelliger Höhe direkt an den Verletzten
- den Verdienstausfall des 60-Jährigen während seiner 4-wöchigen Arbeitsunfähigkeit
- den Sachschaden an Skiern und Skibrille
Fazit: Der geringe Anteil des Mitgliedsbeitrags, den die Vereine an den Landessportbund für die Sportversicherung abführen, macht sich bezahlt.
Ein gutes Gefühl, im Schadenfall abgesichert zu sein, denken auch die Mitglieder der Skiabteilung, und freuen sich auf die Neuauflage der Skitour.
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