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01.05.2016

Probleme mit dem Reiseanbieter – Warum eine Insolvenzversicherung Sinn macht

Markus O. und seine Vereinskameraden der A-Jugend fieberten seit langem den großen Ferien entgegen.

Sie hatten ihre Eltern überzeugt und sich mit der ganzen Clique zu einer 14-tägigen Sportreise an die spanische Küste angemeldet.

In jeder freien Minute wälzten sie den bunten und vielversprechenden Reisekatalog des Veranstalters, der aufgrund seines speziellen Auftrages Mitglied eines Landessportbundes war. Auf google earth hatte Markus sich schon die Lage des Hotels mit den modernen Sportanlagen angeschaut; auch der Strand lag quasi vor der Tür.

Die Eltern hatten sich davon überzeugen lassen, dass das Reiseunternehmen professionell auftrat und über jahrelange Erfahrung und gute Bewertungen verfügte. Die Reisebegleiter hatten eine spezifische pädagogische Ausbildung.

Im Reisepreis waren neben den Kosten für Fahrt, Unterkunft und Begleitprogramm auch die Prämien für die Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- sowie die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung enthalten. Manche Teilnehmer hatten sogar einen Teil ihres Weihnachtsgeldes investiert, um den Traum des ersten Urlaubs ohne Eltern realisieren zu können. Mit Zustellung der Reiseunterlagen erhielten alle Teilnehmer auch ihren Sicherungsschein von der ARAG Sportversicherung. Dieser garantiert den Kunden einen Schadenersatzanspruch im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters.

Die Truppe startete gleich im ersten Feriendrittel. Die Reisebusse hielten an mehreren Bahnhöfen, um die Teilnehmer einzusammeln.

Markus‘ Eltern fiel ein Stein vom Herzen, als der Sohn seine sichere Ankunft am Urlaubsort bestätigte. Vom Hotel und der Lage war er begeistert und schickte gleich erste Fotos.

Am nächsten Morgen gab es bei der ersten Gruppenbesprechung nach dem Frühstück ein jähes Erwachen.

Vertreter der Reiseleitung und des Hotels mussten den Jugendlichen die Nachricht überbringen, dass die Gelder für diese und auch folgende Sportreisen nicht an den Hotelbetreiber überwiesen worden waren. Der weitere Aufenthalt – wie gebucht – stand plötzlich „in den Sternen“.

Sogar das gecharterte Busunternehmen weigerte sich, die Teilnehmer umgehend zurück zu transportieren, wenn nicht finanzielle Sicherheiten geboten würden.

Als Markus seinen Eltern die Situation schilderte, suchte sein Vater umgehend Kontakt zum Sitz des Reiseveranstalters. Es war nicht möglich, einen Telefonkontakt herstellen. Sogar das Büro in der Innenstadt wirkte plötzlich völlig verlassen.

Ein Zettel an der Ladentür verwies auf die Adresse einer örtlichen Anwaltskanzlei. Diese bestätigte auf Rückfrage, dass der Veranstalter kurzfristig Insolvenzantrag gestellt hatte.

Über die 24-Stunden-Hotline nahmen Markus‘ Eltern noch am selben Abend Kontakt zur ARAG Sportversicherung auf. Nach der Zusage des Insolvenzversicherungsschutzes bemühte sich neben einigen Eltern auch die Stadt, die ebenfalls die Fahrten für sozial schwächer gestellte Jugendliche finanziert hatte, einen Reisebus zu organisieren.

Am Folgetag konnte die aufgelöste Gruppe abgeholt und sicher nach Hause befördert werden. Alle waren erleichtert.

Die Schadenabteilung der ARAG Sportversicherung erstattete den Versicherten die entstandenen Schäden schnell und unbürokratisch. So erhielt Markus die gezahlten Reisekosten komplett zurück. Auch die Kosten für die vorzeitige Rückreise sowie (quittierte) Telefon- und Taxikosten wurden ihm erstattet.

Die Teilnehmer der folgenden Termine erhielten ebenfalls eine Rückerstattung der bereits gezahlten Gelder für die abgesagten Reisen.

Der Schreck und die Enttäuschung über das jähe Urlaubsende saßen Markus noch tief in den Knochen. Wie gut, dass wenigstens das Ersparte nicht verloren war und das Wetter zu Hause sich an den kalendarischen Sommer hielt. So verbrachte die Clique viel Zeit im Strandbad und auf dem Bolzplatz, so dass die Ferien doch noch ein Erfolg wurden.

Informieren Sie sich hier über die ARAG Reiseversicherung .

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Bevor Sie zur Ski-Freizeit oder der Saison-Abschlussfahrt aufbrechen, sollten Sie unbedingt daran denken, die Reiseteilnehmer, Organisatoren und Reiseleiter abzusichern. Unter Umständen ist auch eine Insolvenzabsicherung verpflichtend.

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