Neuer Fall aus der Praxis
Elf Freunde sollt ihr sein...
01.12.2015
Der Vorstand des Fußballvereins war nicht nur sehr rege, was den Spielbetrieb betraf, sondern auch sehr engagiert im Hinblick auf Vereinsfeiern sowie Sponsoren- und Spendengelder.
Sämtliche Zuwendungen, Gewinne und Erträge flossen auf das Vereinskonto. Zugriff darauf hatte allein der Kassierer Wilfried S.*
In Wilfrieds S. Leben lief es jedoch in letzter Zeit nicht ganz so „rund“ wie bei seinem Verein. Er hatte wenig Glück gehabt in der letzten Zeit, hatte auch ein bisschen über seine Verhältnisse gelebt und versucht, die Löcher in seiner privaten Kasse durch Spekulationsgeschäfte und Zocken im 40 Kilometer entfernten Spielkasino zu stopfen.
Die Verzweiflung trieb ihn schließlich dazu, in die Kasse des Vereins zu greifen. Er zahlte eingenommene Gelder nicht ein, hob hier und da zunächst kleinere, später auch größere Beträge ab. Immer hatte er die – zuletzt eher unrealistische – Absicht, dem Verein das „geliehene“ Geld so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Dazu kam es natürlich nicht. Wilfried S. verlor den Überblick.
Lange Zeit fiel weder dem Vorstand, noch den Mitgliedern etwas auf, denn Wilfried S. genoss ein hohes Ansehen in Vereinskreisen. Der Zugriff auf das Konto war ihm nicht von ungefähr allein anvertraut worden. Das machte ihn mit der Zeit risikofreudiger. Die Beträge, die er abhob, wurden höher, die Zeiträume zwischen den Unterschlagungen kürzer.
Eines Tages kündigte der Verein überraschend eine Überprüfung der Kassenbücher an.
Dabei fiel der Schwindel auf. Der Kassenprüfer stellte einen Fehlbetrag von 12.500 Euro fest.
Wilfried S. versuchte zunächst noch, die Veruntreuungen abzustreiten. Als ihm dies nicht gelang, zog er sich immer mehr zurück, wurde schließlich krank und verlor letztendlich sogar seinen Arbeitsplatz. Bei ihm war erwartungsgemäß nichts zu holen. Der Verein musste sich in die Schar der Gläubiger einreihen.
Zum Glück fiel dem Ersten Vorsitzenden rechtzeitig ein, dass der Verein über seine Mitgliedschaft im Landessportverband unter anderem auch eine Vertrauensschadenversicherung für solche Fälle unterhielt.
So konnte eine finanzielle Schieflage des Vereins abgewendet werden. Die Meldung bei der ARAG erfolgte schnell. Nachdem der Verein prüfungsfähige Unterlagen vorgelegt hatte, aus denen der Straftatbestand und die Höhe der veruntreuten Gelder hervorgingen, beglich die ARAG die Schadenssumme im Gegenzug zur Abtretung des Anspruches des Vereins gegen den Kassierer.
Der Verein hat den Spaß am Vereinsleben nicht verloren, kontrolliert jedoch jetzt regelmäßig die Kassenbücher und überwacht die Kontobewegungen im Vier-Augen-System.
* Name von der Redaktion geändert