Neuer Fall aus der Praxis
Der Kader der U-14-Junioren des VfL Unitas konnte das Ende der Busfahrt kaum erwarten. Das Team war bei einem befreundeten Verein zum Turnier eingeladen.
Am späten Nachmittag war es endlich so weit: Die Jugendlichen und ihre Betreuer bezogen ihre Quartiere im Vereinsheim. Um 19 Uhr waren sie zum gemeinsamen Essen verabredet. Bis dahin blieb noch ein wenig Zeit und der 13-jährige Adrian beschloss, sich nach der langen Fahrt vor dem Essen mit einer Dusche zu erfrischen.
Nach einem guten Abendessen und anschließendem geselligen Beisammensein verabschiedete er sich gegen 23 Uhr, um am nächsten Morgen für das Spiel ausgeschlafen und fit zu sein.
Schon beim Aufwachen spürte er jedoch, dass irgendwas nicht stimmte. Er fror, fühlte sich schlapp und bemerkte eine leichte Übelkeit.
Während des Spiels verschlimmerten sich die Symptome, so dass er noch in der ersten Halbzeit ausgewechselt werden musste. Ihn plagten Fieber, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen, Gliederschmerzen und Husten.
Als es Adrian am nächsten Tag noch immer nicht besser ging, wurde ein Arzt hinzugezogen, der bei Adrian eine schwere Legionellen-Infektion feststellte.
Man informierte das Gesundheitsamt, das daraufhin die Duschen des Vereinsheims überprüfte und in einem Duschbereich eine erhöhte Anzahl von Legionellen(-Bakterien) feststellte. In diesem Duschbereich waren die Zirkulationspumpen seit kurzem defekt. Das Problem war zwar bekannt, der Verein hatte es aber versäumt, die Duschen abzustellen und zu sperren.
Warmwasserleitungen sind die perfekte Brutstätte für Legionellen. Wenn Wasser in der Leitung steht, verdirbt es. Über die Wasserdämpfe gelangen die Legionellen dann n die Luft und können so vom menschlichen Organismus aufgenommen werden.
Der Arzt überwies Adrian ins nächste Krankenhaus, in dem der junge Sportler zwei Wochen verbringen musste. Der gastgebende Verein war Mitglied im LSB/LSV, so dass der Schaden über die ARAG Sportversicherung abgewickelt wurde, die die Ansprüche von Adrian regelte.
Die Krankenkasse, die zunächst sämtliche Behandlungskosten vorgestreckt hatte, nahm bei dem Verein Regress, weil dieser sich durch die mangelnde Instandhaltung seiner Duschanlage haftpflichtig gemacht hatte. Zusammen mit dem Schmerzensgeld belief sich die gesamte Versicherungsleistung auf knapp 9.000,- Euro.
Ein Glück für die Gäste und natürlich auch für den Verein, dass sich nicht weitere Sportler in den Duschräumen mit Legionellen infiziert hatten.
*Namen von der Redaktion geändert