Rahmenvertrag der Karneval-Versicherung
Absicherung für alle, die Karneval möglich machen.
Mit dem Rahmenvertrag profitieren Mitgliedsvereine von einem klar geregelten Versicherungsschutz – einheitlich, umfassend und speziell auf das bunte Vereinsleben abgestimmt.

Unsere Leistungen für Vereine im Bund Deutscher Karneval
Als Verein im Bund Deutscher Karneval e.V. können Sie sich über die ARAG umfassend absichern. Die Landesverbände im BDK haben ebenso wie die überwiegende Anzahl der Regionalverbände Rahmenvereinbarungen, bzw. Gruppenverträge mit der ARAG vereinbart. Diese speziell für Vereine im BDK entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab.
- Pauschaler Versicherungsschutz als Veranstalter von Sitzungen und Umzügen.
- Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung für den Verein und seine Mitglieder.
- Unfallschutz für alle Mitglieder und Helfer bei Veranstaltungen einschließlich Wegerisiko - besondere Absicherung für den karnevalistischen Tanzsport.
- Vier Versicherungen zum günstigen Pauschalbeitrag.
Die Rahmenversicherung deckt diese Bereiche ab
Wann greift die Versicherung?
Feste und Sitzungen
Wir versichern Ihre Veranstaltungen pauschal und decken wichtige Erweiterungen wie Mietsachschäden ab.
Umzüge
Ihr Verein ist bei der Teilnahme versichert. Eigene Umzüge sind bis zu festgelegten Gemeindegrößen pauschal eingeschlossen.
So nehmen Sie Ihre Karnevalsversicherungen in Anspruch
Schaden telefonisch melden unter 0211 963 1977 oder schnell und bequem online
Reicht der Schutz der Rahmenvereinbarung eigentlich aus?
Die weitreichende Absicherung über den BDK, bzw. seiner Landes- / Regionalverbände bietet eine umfangreiche Absicherung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs in den Sparten Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschaden. Zudem besteht für alle Mitglieder und Helfer bei Veranstaltungen fürsorglich eine Unfallversicherung, wenn einmal ein Unfall passiert. Der Schutz umfasst ebenso die Veranstaltung von öffentlichen Festveranstaltungen und Umzüge in Gemeindegrößen bis 100.000 Einwohner. Eigene Umzüge in Großstädten können zusätzlich eingeschlossen werden – ebenso bietet die ARAG Ihnen spezielle Absicherungen für Festkomitees.
Eine subsidiäre Kfz-Haftpflicht ist bereits in der Rahmenvereinbarung für zugelassene Zugmaschinen und Anhänger mit TÜV-Zulassung eingeschlossen. Für die erforderliche Kfz-Haftpflicht als Erstdeckung bieten wir Ihnen ebenso gute Sonderkonditionen.DIndividuelle Absicherungen der Vereine, z. B. Sachversicherungen für Gebäude und Vereinsinventar, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Nachfolgende Zusatzangebote sind beispielsweise zu empfehlen:
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Inventarversicherung: Ersetzt Schäden unter anderem durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl
- Kfz-Haftpflichtversicherung: für Zugmaschinen und Anhänger Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden bei der Teilnahme an Umzügen
- Vermögensschaden-Zusatzversicherung: Versicherungsschutz besteht bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die zu einem Vermögensschaden beim eigenen Verein führen
- Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz: Absicherung von Schäden an eingesetzten Pkw – egal ob auf dem Weg zum Training oder Vereinsauftritt: Mitglieder, deren Eltern und Ehrenamtliche sind für Ihren Verein viel unterwegs. Meistens im privaten Pkw. Umso wichtiger ist ein starker Versicherungsschutz im Schadensfall.
Sie haben weitere Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Aus Tradition ausgezeichnet

TÜV Saarland
6/2023
Unser ARAG Schaden-Service bekommt vom TÜV Saarland das Kundenurteil „Sehr gut“. Erfahren Sie mehr in der Übersicht unserer Auszeichnungen.