Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

Unsere Leistungen für Vereine im Bund Deutscher Karneval

Als Verein im Bund Deutscher Karneval e.V. können Sie sich über die ARAG umfassend absichern. Die Landesverbände im BDK haben ebenso wie die überwiegende Anzahl der Regionalverbände Rahmenvereinbarungen, bzw. Gruppenverträge mit der ARAG vereinbart. Diese speziell für Vereine im BDK entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab.

Pauschaler Versicherungsschutz als Veranstalter von Sitzungen und Umzügen
Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung für den Verein und seine Mitglieder
Unfallschutz für alle Mitglieder und Helfer bei Veranstaltungen einschließlich Wegerisiko - besondere Absicherung für den karnevalistischen Tanzsport
Vier Versicherungen zum günstigen Pauschalbeitrag
 

Die Rahmenversicherung deckt diese Bereiche ab

Haftpflicht

Wir schützen den Verein und seine Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen

Unfall

Absicherung für Mitglieder und Helfer einschließlich Wegerisiko

Vertrauens­schaden

Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden

Rechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht als Verein und Ihre Mitglieder

Feste und Sitzungen:
Wir versichern Ihre Veranstaltungen pauschal und decken wichtige Erweiterungen wie Mietsachschäden ab.

Umzüge:
Ihr Verein ist bei der Teilnahme versichert. Eigene Umzüge sind bis zu festgelegten Gemeindegrößen pauschal eingeschlossen.

Gut zu wissen!

Reicht der Schutz der Rahmenvereinbarung eigentlich aus?

Die weitreichende Absicherung über den BDK, bzw. seiner Landes- / Regionalverbände bietet eine umfangreiche Absicherung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs in den Sparten Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschaden. Zudem besteht für alle Mitglieder und Helfer bei Veranstaltungen fürsorglich eine Unfallversicherung, wenn einmal ein Unfall passiert. Der Schutz umfasst ebenso die Veranstaltung von öffentlichen Festveranstaltungen und Umzüge in Gemeindegrößen bis 100.000 Einwohner. Eigene Umzüge in Großstädten können zusätzlich eingeschlossen werden – ebenso bietet die ARAG Ihnen spezielle Absicherungen für Festkomitees. Eine subsidiäre Kfz-Haftpflicht ist bereits in der Rahmenvereinbarung für zugelassene Zugmaschinen und Anhänger mit TÜV-Zulassung eingeschlossen. Für die erforderliche Kfz-Haftpflicht als Erstdeckung bieten wir Ihnen ebenso gute Sonderkonditionen.
Individuelle Absicherungen der Vereine, z. B. Sachversicherungen für Gebäude und Vereinsinventar, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Nachfolgende Zusatzangebote sind beispielsweise zu empfehlen:

So können sich Vereine zusätzlich absichern
  • Inventarversicherung Ersetzt Schäden unter anderem durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl
  • Kfz-Haftpflichtversicherung für Zugmaschinen und Anhänger Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden bei der Teilnahme an Umzügen
  • Vermögensschaden-Zusatzversicherung Versicherungsschutz besteht bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die zu einem Vermögensschaden beim eigenen Verein führen
  • Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz Absicherung von Schäden an eingesetzten Pkw – egal ob auf dem Weg zum Training oder Vereinsauftritt: Mitglieder, deren Eltern und Ehrenamtliche sind für Ihren Verein viel unterwegs. Meistens im privaten Pkw. Umso wichtiger ist ein starker Versicherungsschutz im Schadensfall.

Schaden telefonisch melden

0211 963 1977

 

Schaden per Post melden

Hinweis für Unfallmeldungen: Bitte drucken Sie die Formulare aus und versehen diese mit einer Unterschrift vom Verein und der Verletzten Person.

Hinweis: Die Schadensanzeigen werden elektronisch zentral in Düsseldorf verarbeitet.

 

Wo können wir noch besser werden?

Ihre Meinung ist uns wichtig: Sind Sie mit unserer Website zufrieden oder können wir unsere Online-Services und -Informationen noch verbessern? Schreiben Sie uns Ihr Feedback einfach an . Wir freuen uns auf Ihre konstruktiven Vorschläge!