Haftpflichtversicherung für Anhänger
Eigene Anhänger, wie zum Beispiel Brauchtumswagen, benötigen einen eigenständigen Haftpflichtschutz.
Als Verein im Bund Deutscher Karneval e.V. können Sie sich über die ARAG umfassend absichern. Die Landesverbände im BDK haben ebenso wie die überwiegende Anzahl der Regionalverbände Rahmenvereinbarungen, bzw. Gruppenverträge mit der ARAG vereinbart. Diese speziell für Vereine im BDK entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab.
Wir schützen den Verein und seine Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen
Absicherung für Mitglieder und Helfer einschließlich Wegerisiko
Wir ersetzen den Schaden, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden
Wir schützen Ihr Recht als Verein und Ihre Mitglieder
Feste und Sitzungen:
Wir versichern Ihre Veranstaltungen pauschal und decken wichtige Erweiterungen wie Mietsachschäden ab.
Umzüge:
Ihr Verein ist bei der Teilnahme versichert. Eigene Umzüge sind bis zu festgelegten Gemeindegrößen pauschal eingeschlossen.
Gut zu wissen!
Die weitreichende Absicherung über den BDK, bzw. seiner Landes- / Regionalverbände bietet eine umfangreiche Absicherung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs in den Sparten Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschaden. Zudem besteht für alle Mitglieder und Helfer bei Veranstaltungen fürsorglich eine Unfallversicherung, wenn einmal ein Unfall passiert. Der Schutz umfasst ebenso die Veranstaltung von öffentlichen Festveranstaltungen und Umzüge in Gemeindegrößen bis 100.000 Einwohner. Eigene Umzüge in Großstädten können zusätzlich eingeschlossen werden – ebenso bietet die ARAG Ihnen spezielle Absicherungen für Festkomitees. Eine subsidiäre Kfz-Haftpflicht ist bereits in der Rahmenvereinbarung für zugelassene Zugmaschinen und Anhänger mit TÜV-Zulassung eingeschlossen. Für die erforderliche Kfz-Haftpflicht als Erstdeckung bieten wir Ihnen ebenso gute Sonderkonditionen.
Individuelle Absicherungen der Vereine, z. B. Sachversicherungen für Gebäude und Vereinsinventar, sind nicht Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Nachfolgende Zusatzangebote sind beispielsweise zu empfehlen:
So können Sie Ihren Versicherungsschutz ergänzen