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Sportversicherung Sachsen

Ihr Versicherungsbüro beim Landessportbund Sachsen e.V.

Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Landessportbund Sachsen sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportbunds Sachsen e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.

Ihr schneller Weg zu kompetenter Beratung

Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz Ihres Vereins oder möchten sich zu möglichen Zusatzversicherungen informieren?

📞 0341 656720 60

 
 
Ihr Ansprechpartner Burkhard Oha

Burkhard Oha

Ihr Vertreter der ARAG beim Landessportbund Sachsen e.V.

Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein

Sportvereine im Landessportbund Landessportbund Sachsen e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:

Details zum Sportversicherungsvertrag
 

Alle Details zur Sportversicherung für Sie und Ihren Verein

Die Sportversicherung in Sachsen deckt diese Bereiche ab

Unfall

Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.

Haftpflicht

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadens­ersatz­ansprüchen.

Heilkosten­versicherung

Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.

Rechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.

Umwelt-Haftplicht

 

Haben Mitglieder Ihres Vereins oder Verbands Umweltschäden verursacht, übernehmen wir die Kosten bis 5.000.000 Euro.

Umweltschaden-Versicherung

Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umweltschäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungssumme beträgt 5.000.000 Euro.

Vermögens­­­schaden / D&O

 

Rückhalt für Ihre Vorstände, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands- / Vereins­tätigkeit nicht mit ihrem Privat­vermögen haften müssen.

Vertrauensschaden

 

Wir ersetzen den Schaden, wenn beispielsweise Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauens­personen veruntreut werden.

Merkblätter zur Sportversicherung

Alle Details zum Nachlesen, Downloaden und Ausdrucken

Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail

Unfallversicherung

Im Todesfall
10.000 Euro für Versicherte

15.000 Euro für Versicherte mit einem versorgungspflichtigen Kind

20.000 Euro für Versicherte mit zwei und mehr versorgungspflichtigen Kindern
Im Invaliditätsfall Invaliditätsgrad in % Leistungen in €
Kinder/Jugendliche
weniger als 20 % 0
ab 20% 5.000
ab 25% 7.500
ab 30% 10.000
ab 35% 15.500
ab 40% 30.000
ab 45% 40.000
ab 50% 50.000
ab 55% 60.000
ab 60% 80.000
ab 65% 90.000
ab 70% 125.000
ab 75% 150.000
ab 90% bis 100% 200.000
Übergangsleistung
1.000 Euro nach sechs Monaten
Weitere Leistungen
5.000 Euro für Serviceleistungen

20 Euro Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der stationären Behandlung

20.000 Euro für Reha-Management-Kosten

50 Euro pro Tag für Nachhilfekosten, wenn Schüler länger als vier Wochen durch einen Versicherungsfall der Schule fernbleiben müssen (maximal 1.000€)

20.000 Euro für Reha-Management-Kosten
Unfall-Zusatzleistungen Erstattet werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen aus Unfallfolgen. Der Ersatz erfolgt grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen,Träger der Sozialhilfe).

Kostenersatz für Zahnschäden bis 50 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 3.000 Euro

Kostenersatz für Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu 75 Euro je Schadenfall

Kostenersatz für andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung bis zu einer Summe von 3.000 Euro je Schadenfall

Kostenersatz für Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts (inklusive Arzneimittel und
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus)

Haftpflichtversicherung

Die Versicherungssummen betragen je Ereignis
Personen- und Sachschäden (pauschal)
15.000.000 Euro
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu vereinszwecken gemieteten Gebäuden und / oder Räumen (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht)
5.000.000 Euro
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen (und deren Einrichtungen)
500.000 Euro
Mietsachschäden an fremden, sonstigen beweglichen Sachen
50.000 Euro
Schlüsselbeschädigung
10.000 Euro

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt. Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an zu Vereinszwecken gemieteten, gepachteten oder in sonstiger Weise in Obhut genommenen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.

Umweltschaden-Versicherung

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Verbands-/Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein ober bei Dritten verursacht wird. Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro. Mitversichert ist auch Schlüsselverlust von eigenen/fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung bietet den Vorständen und Geschäftsführern eine Absicherung ihres persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie
für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Versicherungssumme beträgt 250.000 Euro.

Vertrauensschadenversicherung

Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 120.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.

Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, erweiterten Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung. Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro. Im erweiterten Straf-Rechtsschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.

 
 

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