
Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Landessportbund Sachsen sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportbunds Sachsen e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.
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Sportvereine im Landessportbund Landessportbund Sachsen e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:
Im Todesfall |
10.000 Euro für Versicherte |
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15.000 Euro für Versicherte mit einem versorgungspflichtigen Kind |
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20.000 Euro für Versicherte mit zwei und mehr versorgungspflichtigen Kindern |
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Im Invaliditätsfall | Invaliditätsgrad in % |
Leistungen in € Kinder/Jugendliche |
weniger als 20 % | 0 | |
ab 20% | 5.000 | |
ab 25% | 7.500 | |
ab 30% | 10.000 | |
ab 35% | 15.500 | |
ab 40% | 30.000 | |
ab 45% | 40.000 | |
ab 50% | 50.000 | |
ab 55% | 60.000 | |
ab 60% | 80.000 | |
ab 65% | 90.000 | |
ab 70% | 125.000 | |
ab 75% | 150.000 | |
ab 90% bis 100% | 200.000 | |
Übergangsleistung |
1.000 Euro nach sechs Monaten |
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Weitere Leistungen |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
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20 Euro Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der stationären Behandlung |
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20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
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50 Euro pro Tag für Nachhilfekosten, wenn Schüler länger als vier Wochen durch einen Versicherungsfall der Schule fernbleiben müssen (maximal 1.000€) |
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20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
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Unfall-Zusatzleistungen | Erstattet werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen aus Unfallfolgen. Der Ersatz erfolgt grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen,Träger der Sozialhilfe). | |
Kostenersatz für Zahnschäden bis 50 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 3.000 Euro |
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Kostenersatz für Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte bis zu 75 Euro je Schadenfall |
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Kostenersatz für andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung bis zu einer Summe von 3.000 Euro je Schadenfall |
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Kostenersatz für Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts (inklusive Arzneimittel und Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus) |
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis |
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Personen- und Sachschäden (pauschal) |
15.000.000 Euro |
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu vereinszwecken gemieteten Gebäuden und / oder Räumen (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
5.000.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen (und deren Einrichtungen) |
500.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden, sonstigen beweglichen Sachen |
50.000 Euro |
Schlüsselbeschädigung |
10.000 Euro |
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt. Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an zu Vereinszwecken gemieteten, gepachteten oder in sonstiger Weise in Obhut genommenen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Verbands-/Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn hierbei durch eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden beim Verein ober bei Dritten verursacht wird. Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro. Mitversichert ist auch Schlüsselverlust von eigenen/fremden Schlüsseln mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro.
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 120.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, erweiterten Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung. Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro. Im erweiterten Straf-Rechtsschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.
