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Sportversicherung Baden-Süd

Ihr Versicherungsbüro beim Badischen Sportbund Freiburg

Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im Badischen Sportbund Freiburg e.V. sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Badischen Sportbund Freiburg e.V.. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.

Ihr schneller Weg zu kompetenter Beratung

Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz Ihres Vereins oder möchten sich zu möglichen Zusatzversicherungen informieren?

📞 0761 1 52 71 0

 
 
Ihr Ansprechpartner Thomas Rodenbüsch

Thomas Rodenbüsch

Ihr Vertreter der ARAG beim Badischen Sportbund Freiburg e.V.

Zusatzversicherungen für Ihren Sportverein

Sportvereine im Badischen Sportbund Freiburg e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:

Details zum Sportversicherungsvertrag
 

Alle Details zur Sportversicherung für Sie und Ihren Verein

Die Sportversicherung vom BSB Freiburg deckt diese Bereiche ab

Die ARAG Sportversicherung kurz erklärt

Erfahren Sie hier, welchen Versicherungsschutz Sie als Mitglied des Badischen Sportbund Freiburg e.V. über den ARAG Sportversicherungsvertrag haben.

Unfall

Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.

Haftpflicht

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadens­ersatz­ansprüchen.

Rechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.

Umwelt-Haftpflicht

Schadens­ersatz­ansprüche für Umwelt­schäden auf Grundlage zivil­rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungs­summe beträgt 5.000.000 Euro.

Kranken­versicherung

Wir ersetzen Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen.

Vermögens­­­schaden

Werden Vermögensschäden außerhalb der eigenen Organisation verursacht, schützen wir Sie.

Vertrauens­­schaden

Wir ersetzen den Schaden, wenn beispielsweise Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauens­personen veruntreut werden.

Umweltschaden

Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umwelt­schäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungs­summe beträgt 5.000.000 Euro.

Alle Leistungen der Sportversicherung im Detail

Unfallversicherung

Im Todesfall
7.500 Euro für alle Versicherten

Die Leistung erhöht sich um
2.500 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind
Im Invaliditätsfall Invaliditätsgrad in % Leistungen in €
Kinder/Jugendliche
Leistungen in €
Erwachsene
weniger als 20% 0 0
20 % 2.500 2.500
über 20 % bis 25 % 3.500 3.500
über 25 % bis 30 % 5.000 5.000
über 30 % bis 35 % 6.000 6.000
über 35 % bis 40 % 7.500 7.500
über 40 % bis 45 % 10.000 10.000
über 45 % bis 50 % 50.000 15.000
über 50 % bis 55 % 52.500 20.000
über 55 % bis 60 % 55.000 25.000
über 60 % bis 65 % 60.000 30.000
über 65 % bis 75 % 155.000 105.000
über 75 % bis 100 % 190.000 190.000
Übergangsleistung
2.500 Euro nach neun Monaten

2.500 Euro nach zwölf Monaten
Weitere Leistungen
5.000 Euro für Serviceleistungen

20.000 Euro für Reha-Management-Kosten

Haftpflichtversicherung

Die Versicherungssummen betragen je Ereignis
Pauschal für Personen- und Sachschäden je Ereignis
10.000.000 Euro
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht)
5.000.000 EURO
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen (zum Beispiel Gebäude, Gebäudebestandteile sowie deren Einrichtungen)

500.000 Euro
Mietsachschäden an fremden, sonstigen, beweglichen Sachen (zum Beispiel Sportgeräte). Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an fremden Zelten und deren Einrichtungen.

50.000 Euro
Schlüsselverlust
10.000 Euro
Verwendung von Flugmodellen bis maximal vier Kilogramm* ohne Düsen- oder Raketenbetrieb (*max. Abfluggewicht) / Drohnen
10.000.000 Euro

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Die Umwelt-Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von privatrechtlichen Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Ereignis 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand/Explosion an zu Vereinszwecken gemieteten, gepachteten oder in sonstiger Weise in Obhut genommen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.

Umweltschadenversicherung

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.

Krankenversicherung

Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe).

Erstattet werden die Kosten für:
Zahnschäden
bis 40 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 2.600 Euro
Brillen, Kontaktlinsen, Sportbrillen, Hörgeräte
bis 175 Euro je Schadenfall
Andere Hilfsmittel in einfacher Ausfertigung
2.600 Euro je Schadenfall
Rückbeförderung einer reiseunfähig erkrankten versicherten Person in den Heimatort, soweit sie über die planmäßig vorgesehenen Rückreisekosten hinausgehen
Überführung einer verstorbenen Person in den Heimatort
Heilkostenersatz bei Unfällen oder akut auftretenden Krankheiten während eines Auslandsaufenthalts
Fahrtkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus
bis zu 15 Euro je Transport

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Versicherten haben Versicherungsschutz für den Fall, dass gegen sie Schadenersatzansprüche von einem Dritten für einen
Vermögensschaden geltend gemacht werden (Drittschaden). Die Versicherungsleistungen betragen je Verstoß 50.000 Euro und
100.000 Euro je Organisation im Versicherungsjahr

Vertrauensschadenversicherung

Wir ersetzen den versicherten Organisationen Schäden an Ihrem Vermögen, die von versicherten Personen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung)
verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der versicherten Person eingetreten sind
(zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 20.000 Euro und 120.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.

Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, erweiterter Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Im erweiterten Straf-Rechtsschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 200 Euro. Diese entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk Anwalts.

 
 

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