
Rechtstipps und Urteile
Rund um die Themen Versicherung und Sicherheit
29.04.2016
Frostschäden im Ferienhaus – wer zahlt?
Auch für Frostschäden in nicht genutzten Ferienhäusern muss die Wohngebäudeversicherung nach Angaben von ARAG Experten im Schadensfall zahlen, wenn Haus und Heizung nachweislich ausreichend kontrolliert wurden. In einem konkreten Fall verursachte eine durch Minustemperaturen geplatze Wasserleitung in einem leer stehenden Ferienhaus einen Schaden von 11.000 Euro. Als die Eigentümer des Hauses ihrer Versicherung den Schaden meldeten, verweigerte diese die Zahlung. Ihr Argument: Das Haus und die Funktionsfähigkeit der Heizung seien bei den frostigen Temperaturen nicht regelmäßig genug konktrolliert worden. Doch die Vermieter konnten mit Hilfe von Zeugen nachweisen, dass das Haus ausreichend beheizt und dadurch gegen Frost gesichert gewesen sei. Zudem kontrollierte ein Besitzerehepaar das Ferienhaus und auch die Heizung alle zwei Wochen. Das sei oft genug, befanden auch die Richter (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 5 U 190/14).