
Im Verein: Wer darf Sportstätten und Sportgeräte prüfen?
25.09.2023
Betreibt Ihr Sportverein Sportstätten und Sportanlagen? Dann müssen diese jedes Jahr im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Hauptinspektion sicherheitstechnisch von einer befähigten Person geprüft werden. Dazu kann man sich jetzt ausbilden lassen. Die Stiftung „Sicherheit im Sport“ bietet vom 05. bis 07. Dezember 2023 eine Fortbildung zur Qualifizierung im Sport- und Tagungszentrum in Hachen (NRW) an.
Für sicheren Sport: Diese Prüfungen müssen sein
Sichere Sportstätten sind die Basis für einen unfallfreien Sport. Um die Sicherheit von Sportstätten und Sportgeräten zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen und Wartungen nicht nur unerlässlich, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Mängel müssen umgehend von einer Fachfirma beseitigt werden. So tragen Sie dazu bei, dass das Verletzungsrisiko sinkt und Ihre Mitarbeitenden und die Sportlerinnen und Sportler sich sicher fühlen.
Folgende Inspektionen sind notwendig:
- Sichtprüfung (wöchentlich)
- Funktionsprüfung (monatlich)
- Jahreshauptinspektion (jährlich)
- Inspektion nach Installation (und nach allen wesentlichen Veränderungen der Sportstätte)
Vereine können Sicht- und Funktionsprüfungen selbst erledigen. Einmal unterwiesen, erledigen das in der Regel Übungsleitende, Hallenwartinnen und Hallenwarte oder Hausmeisterinnen und Hausmeister. Für die Jahreshauptinspektion in Eigenregie braucht man aber entsprechend ausgebildete und befähigte Personen. Dazu kann man sich jetzt ausbilden lassen.
Qualifizierungsmaßnahme für die eigene Prüfung vereinseigener Anlagen
Wenn Sie die Jahreshauptinspektion Ihrer Sportstätten und Sportgeräte selbst ausführen wollen, bieten wir Ihnen eine Lösung:
Als gemeinnützige und unabhängige Organisation hat die Stiftung Sicherheit im Sport – mitgegründet und gefördert von der ARAG Sportversicherung – eine Qualifizierungsmaßnahme entwickelt. Hier können Vereinsmitglieder lernen, die wiederkehrenden Prüfungen der Sportstätten und Sportgeräte selbst durchzuführen. Der Clou dabei: Erstmals erwerben die Teilnehmenden Kenntnisse, um sowohl Sportstätten im Außenbereich (Sportfreianlagen) als auch im Innenbereich (Sporthallen) zu prüfen.
Neben der Durchführung der Prüfung sind die Teilnehmenden in der Lage, eigene Prüfberichte zu erstellen und genau zu dokumentieren, was wann und von wem zu erledigen ist.
Das lernen Sie bei der Weiterbildung
Teilnehmende der Fortbildung sollten eine mindestens einjährige auf Sportstätten oder Sportgeräte bezogene Tätigkeit (Berufserfahrung) und die praktische Auseinandersetzung mit Sportstätten und Sportgeräten mitbringen – beispielsweise in Planung, Herstellung/Errichten, Sicht- und Funktionsprüfung, Wartung und Betrieb. Sportlehrerinnen und Sportler und vom DOSB lizenzierte Übungsleitungen sowie Hallenwarte mit entsprechender Berufspraxis erfüllen diese Anforderungen in der Regel.
Bei der Teilnahme an der Qualifizierung lernen Sie die rechtlichen Grundlagen sowie die Fachnormen mit den sicherheitstechnischen Anforderungen an Sportgeräte, Sporthallen und Sportfreiflächen kennen. Außerdem schauen Sie sich Gefährdungsfaktoren, Risiken und typische Schäden genau an.
Das theoretisch Erlernte erproben Sie in der Praxis – bei der Begehung einer kommunalen Sporthalle. Anschließend erfolgen die Hauptinspektion und das Verfassen eines Prüfberichts. Zuletzt führen Sie selbst eine "kleine" Hauptinspektion in einer Sporthalle und auf einem Sportplatz durch – inklusive der üblichen Sport- und Turngeräte. Mit der erfolgreich absolvierten Prüfung erwerben Sie zugleich Ihr Zertifikat als qualifizierte Person.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Veranstaltung erfolgreich abschließen, kann Ihr Verein Sie damit beauftragen, die jährlichen Hauptinspektionen durchzuführen.
Kurzübersicht zum Konzept der Qualifizierung
Tag 1
- Kennenlernen und Sicherheitsphilosophie
- Rechtliche Grundlagen
- Sicherheitsmanagement
- Sicherheitstechnische Anforderungen an Sporthallen
- Begehung einer Sporthalle
Tag 2
- Sicherheitstechnische Anforderungen an Sportfreiflächen
- Sicherheitstechnische Anforderungen an Sportgeräte
- Begehung einer Sportfreianlage und einer kommunalen Halle
Tag 3
- Begehung einer Sportfreianlage, einer Sporthalle mit Standard-Turn-, Sport- und Spielfeldgeräten
- Schriftliche Prüfung
- Mündliche Prüfung
- Abschlussreflexion
So melden Sie sich an
Die Fortbildung findet vom 05.12. bis 07.12.2023 im Sport- und Tagungszentrum in Hachen, Nordrhein-Westfalen, statt.
Die Anmeldung erfolgt über die Website der Stiftung Sicherheit im Sport. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an dienstleistung@sicherheit.sport.
Es gelten die AGBs der Stiftung Sicherheit im Sport.