Arbeitsdienste im Verein
20.04.2023
Wenn das Vereinsgelände frühjahrsfit gemacht, der Rasen gemäht oder das Vereinsheim geputzt werden muss, sind die Vereinsmitglieder gefordert. Manche Vereine haben solche Arbeitsdienste in der Satzung geregelt, bei anderen Vereinen ist die Mithilfe freiwillig.
Auch bei diesen Aktivitäten ist die ARAG Sportversicherung an Ihrer Seite. Der Vorstand, der die Planung und Beauftragung übernimmt, ist genau so versichert wie die Mitglieder bei der praktischen Arbeit. Falls zum Beispiel ein Dritter geschädigt wird oder das Mitglied einen Unfall erleidet, besteht der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung. Dies gilt auch auf dem Hin- und Rückweg.
Falls sich Ehepartner oder gute Freunde an den Arbeiten beteiligen, besteht für diese Helferinnen und Helfer bei den Arbeitsdienst-Veranstaltungen ebenfalls der Schutz der Sportversicherung – auch wenn sie nicht Mitglied im Verein sind.
Wichtig hierfür ist, dass eine klare Beauftragung durch den Vorstand vorliegt.
Sicher unterwegs – auch bei Dienstfahrten
Mit unserer Kfz-Zusatzversicherung sind Vereinsmitglieder bei Fahrten zu und von Bau-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten mit ihrem privaten Auto optimal abgesichert.
Im Tarif Comfortschutz sichern wir zusätzlich auch sogenannte Dienstfahren ab. Also alle Fahrten, die Vereinsvorstände, Ausschussmitglieder, Abteilungsleiter, Funktionäre und Geschäftsführer im Vereinsauftrag machen.
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