29.03.2022

Ohrfeige, Watschn, Backpfeife oder Maulschelle – egal, wie man es nennt: Sie stellt zunächst einmal eine Körperverletzung dar und ist strafbar. Was man an rechtlichen Konsequenzen zu erwarten hat, wenn einem mal die "Hand ausrutscht", erläutern ARAG Experten.

Aus aktuellem Anlass

Ohrfeige kann ins Gefängnis führen
Mit welchen Konsequenzen Oscar-Gewinner Will Smith für seine filmreife Backpfeife rechnen muss, hängt wohl im Wesentlichen von der Reaktion des Opfers Chris Rock ab. Der Moderator kassierte den Schlag völlig unerwartet während der diesjährigen Oscar-Verleihung, weil er zuvor einen Witz über die (haarlose) Frisur der Ehefrau von Will Smith, Jada Pinkett Smith, gemacht hatte. Hier in Deutschland müsste der Hollywood-Schauspieler sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Denn nach Auskunft der ARAG Experten verwirklicht eine leichte Ohrfeige in der Regel den Tatbestand der tätlichen Beleidigung gemäß Paragraf 185 Strafgesetzbuch (StGB). Und dafür gibt es mindestens eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Rechtliches zur Ohrfeige

Die Beibringung einer Ohrfeige kann im Falle einer Strafanzeige durch den Betroffenen zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung in Tateinheit mit einer tätlichen Beleidigung führen. Eine „leichte“ Ohrfeige, welche die „körperliche Unversehrtheit“ nur unerheblich beeinträchtigt, stellt keine Körperverletzung dar, verwirklicht in der Regel jedoch den Tatbestand der tätlichen Beleidigung gemäß § 185 StGB. Für die Körperverletzung sieht das StGB als Strafmaß eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die tätliche Beleidung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Obwohl eine Ohrfeige – im Vergleich z. B. zu einem Faustschlag in das Gesicht – landläufig mit einem eher geringen Verletzungsrisiko und geringerer Schmerzhaftigkeit in Verbindung gebracht wird, gilt diese unter Erwachsenen doch als besonders ehrenrührig.

Dies wird auch in Ausdrücken wie der "verbalen Ohrfeige" deutlich. Ohne tatsächliche Gewalt anzuwenden, sagte der Ohrfeigende seinem „Opfer“: „Fühlen Sie sich geohrfeigt!“ Dieser Satz hatte früher die gleiche Bedeutung wie die eigentliche Handlung.

Die Ohrfeige als Erziehungsmaßnahme

Bis ins 20. Jahrhundert wurde die Ohrfeige als probates Erziehungsmittel betrachtet. Trifft eine Ohrfeige nicht lediglich die Wange, kann es sogar gefährlich werden. In Extremfällen können Ohrfeigen bei Kindern und Jugendlichen zu einer erheblichen traumatischen Rotationsbewegung des Kopfes mit resultierender Schädelinnenraumblutung und in der Folge zu bleibenden Hirnschäden mit Behinderung oder gar zum Tode führen. Wird ein Ohr getroffen, so kann die Wirkung der flachen Hand zu einem Überdruck im äußeren Gehörgang führen, was zu dessen Verletzung führt.

Die Ohrfeige als Erziehungsmaßnahme bei Kindern und Jugendlichen verbietet sich laut ARAG Experten somit eigentlich schon von selbst. In Deutschland ist die körperliche Bestrafung gegenüber Kindern und Jugendlichen seit Erlass des Gesetzes zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung im Jahr 2000 auch gesetzlich verboten und wer dagegen verstößt, macht sich zumindest der Körperverletzung gemäß § 223 StGB strafbar!

Das sagen die Gerichte

  • Bei einer Betriebsfeier

    Ein Mitarbeiter, der einen Kollegen auf einer Betriebsfeier ohrfeigt, kann auch dann fristlos gekündigt werden, wenn er Betriebsratsvorsitzender ist und bereits über zwanzig Jahre in dem Unternehmen gearbeitet hat (Arbeitsgericht Osnabrück, Az.: 4 BV 13/08).
  • Im Krankenhaus

    Die Ohrfeige eines Krankenpflegehelfers gegenüber dem Bewohner eines psychiatrischen Krankenhauses stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar! Eine derart schwere Verfehlung braucht der Arbeitgeber vorher nicht abzumahnen. Dies gilt laut Landesarbeitsgericht auch, obwohl der Arbeitnehmer bereits 58 Jahre alt ist und seit 32 Jahren beschäftigt wird (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 5 Sa 240/00).
  • Am Arbeitsplatz

    In einem Schmerzensgeldverfahren wurde einem Arbeitnehmer ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro von seinem vorgesetzten Schichtleiter zugesprochen. Dieser Schichtleiter hatte ihm während des Dienstes im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung über seine Arbeitspflichten eine Ohrfeige verpasst (LAG Köln, Az.: 5 Sa 827/08).
  • In der Schule

    Wird ein Schüler von einem Lehrer geohrfeigt, so steht ihm dann kein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn es zu keiner schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und des Persönlichkeitsrechts kam (LG Hanau, Az.: 4 O 1184/90). Allerdings kann die Ohrfeige eines Lehrers unter Umständen als Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) strafrechtliche Konsequenzen haben. Zudem droht dem Pädagogen eine Disziplinarmaßnahme des Dienstherrn, etwa ein Verweis.

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