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Schnelles Handeln kann überlebenswichtig sein! Frischen Sie deshalb Ihr Wissen zur Ersten Hilfe auf, damit Sie beherzt handeln können, wenn es darauf ankommt. Bitte bedenken Sie: Egal, wie groß Ihre Unsicherheit ist – der größte Fehler ist, gar nicht erst zu helfen.

06.09.2023

Aktuell: Neues zum Verbandskasten

Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr müssen Autofahrer ihr Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug bis 31. Januar 2023 auf Vordermann bringen bzw. einen neuen Verbandskasten anschaffen. Denn der wurde durch die Anpassung der entsprechenden DIN Norm, welche seit dem 1. Februar 2022 gültig ist, Corona-tauglich. Künftig müssen zwei OP- oder FFP2-Gesichtsmasken enthalten sein. Zwar keine Pflicht, aber ebenfalls sinnvoll: Desinfektionsmittel. Dafür wurde das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandstuch ersatzlos gestrichen und eins von zwei Dreieckstüchern darf ebenfalls wegfallen. Wichtig ist das frühzeitige Anziehen von Handschuhen.

Alles zum Verbandskasten

Pflichten rund um den Kasten
Wer während einer Autofahrt keine Kfz-Verbandstasche dabei hat, muss nach Auskunft der ARAG Experten mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro rechnen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um das eigene, ein privat geliehenes oder einen Mietwagen handelt. Der Fahrzeugführer hat darauf zu achten, dass der Kasten an Bord ist. Motorräder sind von dieser Pflicht ausgenommen. Zudem muss das Behältnis für die Erste-Hilfe-Materialien den Inhalt vor Staub, Feuchtigkeit und anderen Schmutzquellen schützen. Die ARAG Experten raten, den Verbandskasten – oder zumindest empfindliche Inhalte mit einer Mindesthaltbarkeit – regelmäßig auszutauschen. So können z. B. Kompressen ihre Sterilität oder Pflaster ihr haftende Eigenschaft verlieren und sollten daher nach einigen Jahren erneuert werden. Wer den Kasten nicht für die eigene Hausapotheke nutzen möchte, kann ihn auch spenden: Viele Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen nutzen Verbandsmaterial für Schulungen. Apropos: Auch die Auffrischung eines Erste-Hilfe-Kurses kann nicht schaden.

Kindernotfallbox
Nicht nur im Auto ist es gut, vorbereitet zu sein. Doch zur Ersten Hilfe am Kind werden oft andere Dinge benötigt, als im handelsüblichen Verbandskasten enthalten sind. Daher raten die ARAG Experten zu einer speziellen Kindernotfallbox, die von erfahrenen Kindernotärzten der Uniklinik Bonn zusammengestellt wurde. Im Unterschied zum Kfz-Kasten sind hier beispielsweise auch Fieberthermometer, Zeckenpinzette, eine Zahnrettungsbox, Kinderpflaster mit Tieren oder Gummibärchen enthalten.

Übrigens: Auch in den meisten europäischen Ländern ist das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets Pflicht. Daher sollten auch Touristen, die sich im Urlaub einen Mietwagen nehmen, immer schauen, ob ein Verbandskasten vorhanden ist.

 

Helfen, aber sicher

Wer helfen will, muss vor allem auf die eigene Sicherheit achten. Bei einem Verkehrsunfall bedeutet das beispielsweise, eine Warnweste anzulegen, den Warnblinker einzuschalten und sich hinter der Leitplanke zum Unfallort zu bewegen. Um Folgeunfälle zu vermeiden, sollte man sich als nächstes um die Absicherung des Unfallortes kümmern und ein Warndreieck am Straßenrand aufstellen – auf einer Landstraße in 100 Metern Entfernung vom Unfall, auf der Autobahn 200 Meter weit weg.

Den Notruf 112 wählen

Den Rettungsdienst erreichen Ersthelfer unter der 112. Bis der Rettungswagen am Unfallort eintrifft – durchschnittlich ist er in acht Minuten da – können Helfer auch telefonische Unterstützung beim Notruf bekommen. Keine Scheu sollte man haben, sich Unterstützung zu holen, beispielsweise wenn es gilt, einen Verletzten aus einer Gefahrenzone zu bringen. Sobald dann die Rettungskräfte vor Ort sind, folgt man deren Anweisungen und zieht sich zurück, wenn man nicht mehr gebraucht wird.

Was passiert, wenn man nicht hilft?

In Deutschland ist Erste Hilfe nicht nur eine moralische Pflicht, sondern vor allem eine rechtliche. Daran hat sich auch durch das Coronavirus nichts geändert. Wer es unterlässt, im Notfall oder bei Gefahr Erste Hilfe zu leisten, macht sich strafbar und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Paragraf 323 c Strafgesetzbuch).

Wissen Sie noch, wie es geht?

Herzdruckmassage und Beatmung

Laut den Leitlinien des Europäischen Rates für Wiederbelebung wird bei bewusstlosen Personen kein Puls mehr kontrolliert, sondern nur noch die Atmung überprüft. Denn wer nicht atmet, hat in der Regel auch keinen Pulsschlag. Atmet das Opfer nicht oder nicht normal, gehört die Herzdruckmassage zu den wichtigsten Schritten der Ersthilfe. Dabei liegen beide Hände übereinander auf dem Brustkorb, der 100- bis 120-mal pro Minute mit ausgestreckten Armen kräftig gedrückt wird, so dass er sich fünf bis sechs Zentimeter senkt. Um eine Idee von der idealen Frequenz zu bekommen, raten die ARAG Experten, sich beispielsweise das Lied der Bee Gees „Stayin‘ Alive“ oder „Dancing Queen“ von Abba ins Gedächtnis zu rufen. Diese Songs geben mit etwa 100 bpm (beats per minute, also Schläge pro Minute) den richtigen Takt für die Herzdruckmassage vor.

Nach jedem Druckstoß muss der Brustkorb wieder vollständig entlastet werden. Auf eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung ohne eine Beatmungsmaske sollte in Zeiten von Corona dagegen verzichtet werden. Die Herzdruckmassage wird durchgeführt, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Einen Defibrillator sollte man nur nutzen, wenn er in greifbarer Nähe ist oder ein Mithelfer ihn holen kann. Eine schrittweise Bedienungsanleitung für den Defibrillator findet sich im Gerät. Dabei darf man auf keinen Fall die Herzdruckmassage unterbrechen.

Stabile Seitenlage

Wenn Bewusstlose noch atmen, legt man sie nach Auskunft der ARAG Experten in die stabile Seitenlage. Dazu greift man den Arm des Opfers, der näher beim Ersthelfer liegt, und legt ihn im rechten Winkel nach oben. Der andere Arm wird vor der Brust gekreuzt mit dem Handrücken an der Wange. Als nächstes zieht man das abgewandte Bein am Knie nach oben und rollt den Körper am angewinkelten Bein zu sich. Das Bein wird im rechten Winkel zur Hüfte auf dem Boden abgelegt. Am Ende wird der Kopf in Position gebracht, in dem man ihn leicht nach hinten überstreckt – hier gibt die zuvor an der Wange abgelegte Hand den wichtigen Halt – und den Mund leicht öffnet. Das Gesicht zeigt nach unten Richtung Boden.

Bei Schock

Frieren, kalte Haut, Blässe oder Verwirrtheit können auf einen Schock hindeuten. In dem Fall raten die ARAG Experten, das Opfer in die Schocklagerung zu bringen. Dazu wird die Person flach auf den Rücken gelegt und zugedeckt. Die Beine werden hochgelagert. Auch während der Schocklage sollte immer die Atmung überprüft werden.

Helm ab oder auf?

Handelt es sich bei dem Unfallopfer um einen Motorradfahrer und ist er ansprechbar, kann man den Zweiradfahrer fragen, ob der Kopf verletzt ist. Ist er bewusstlos, muss der Helm ab, um die Atmung zu kontrollieren und gegebenenfalls eine Beatmung durchführen zu können. Beim Abstreifen des Helms sollte man nach Auskunft der ARAG Experten darauf achten, dass dabei Kopf und Halswirbelsäule so stabil wie möglich bleiben und so wenig wie nötig bewegt werden.

Psychische Erste Hilfe

Um Panik beim Opfer zu vermeiden, raten die ARAG Experten, mit dem Opfer zu sprechen und es – je nach Zustand – zu informieren, was geschieht. Gleichzeitig sollte man dafür sorgen, dass der Verletzte möglichst ungestört vor schaulustigen Zuschauern bleibt. Auch leichte Berührungen an Hand oder Schulter können helfen, das Opfer zu beruhigen.

Erste Hilfe bei Kindern und Säuglingen

Stabile Seitenlage
Ist das Kind bewusstlos, muss der Notarzt unter 112 gerufen werden. Atmet das Kind, muss es – wie bei Erwachsenen auch – in die stabile Seitenlage gebracht werden, bis der Rettungswagen eintrifft. Babys werden dabei auf den Bauch gelegt, der Kopf leicht zur Seite gedreht und die Arme neben dem Kopf platziert. Bei Kindern ist die Position wie bei Erwachsenen auf der Seite: Oberes Bein anwinkeln, Hand des oberen Armes unter die Wange, die zum Boden zeigt und den Kopf leicht überstrecken.

Beatmung
Wenn das Kind nicht atmet, müssen Eltern eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung durchführen. Kinder werden wie Erwachsene durch Mund oder Nase beatmet. Bei Babys umschließt man Mund und Nase gleichzeitig mit den Lippen. Dann atmet man vorsichtig in den geöffneten Mund und/oder die Nase des Kindes, so dass der Brustkorb sich sichtbar hebt. Tut er dies nicht, muss der Atemstoß leicht verstärkt werden. Diese Beatmung wird fünfmal wiederholt.

Herzdruckmassage
Gibt das Kind trotz Beatmung keine Lebenszeichen von sich, muss es mit einer Herzdruckmassage wiederbelebt werden. Dabei sollte es auf einem möglichst harten Untergrund liegen. Bei Kindern gibt es keinen Unterschied zur Herzdruckmassage von Erwachsenen: Mit aufeinander gelegten Händen drückt man dabei mit beiden Ballen die untere Hälfte des Brustbeins etwa fünf Zentimeter ein. Pro Sekunde zwei Mal. Nach 30 Druckstößen wird zweimal beatmet. Diese Maßnahme wird wiederholt, bis der Notarzt eintrifft. Bei Babys bleiben Reihenfolge und Intervall gleich, nur wird hier mit zwei Fingern auf die Mitte des Brustbeins gedrückt. Sobald das Kind wieder atmet, muss es in die stabile Seitenlage bzw. in Bauchlage gebracht werden.

Verbreitete Gefahren
Eine große Gefahr lauert zu Hause im Küchenschrank, im Bad, in der Garage. Hier lagern oft bunte, spannend riechende, aber giftige Flüssigkeiten, die der neugierige Nachwuchs gerne mal probiert.

Im Fall einer Vergiftung raten die ARAG Experten, sofort ein Giftinformationszentrum anzurufen. Per Ferndiagnose ist hier meist schnelle Hilfe möglich, vor allem, wenn die Eltern wissen, was genau getrunken wurde. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Liste der Giftinformationszentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz veröffentlicht, in der Verbraucher die wichtigsten Telefonnummern finden.

Medikamente
Auch bei Medikamenten gilt, sie für Kinder unzugänglich und verschlossen aufzubewahren. Darüber hinaus sollte auf einen sachgemäßen Gebrauch hinsichtlich Dosieranweisungen geachtet werden. Um Verwechslungen mit anderen Medikamenten zu vermeiden, empfehlen die ARAG Experten, die Verpackungen klar und eindeutig zu kennzeichnen. Zum Beispiel mit dem Namen der Person, die die Medikamente einnimmt, der Verabreichungsform und dem Anbruchdatum.

Pflanzencheck
Die ARAG Experten raten zunächst zu einer Bestandsaufnahme der im Garten vorhandenen Blumen und Pflanzen. Was wächst dort überhaupt und was ist giftig und was nicht? Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt eine gute Übersicht. Unter Umständen ist es ratsam, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Dabei ist für Kinder besonders tückisch, dass manche Pflanzensamen, wie der des Goldregens, Hülsen ausbilden, die Ähnlichkeit mit Erbsen haben und einige giftige Früchte, wie zum Beispiel die Tollkirsche, auch noch wirklich gut schmecken.

Erste Hilfe bei Verbrühungen und Verbrennungen
Verbrennungen und Verbrühungen sind schmerzhaft und häufig langwierig. Umso wichtiger, dass nach dem Unfall schnelles, aber gleichzeitig besonnenes und ruhiges Handeln erfolgt. Zunächst muss das Feuer beziehungsweise brennende Kleidung mit Wasser, einer Decke oder durch Wälzen am Boden gelöscht werden. Bei Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten wird zunächst die durchtränkte Kleidung rasch, aber vorsichtig ausgezogen und der betroffene Hautbereich gekühlt. Durch die Kühlung wird ein Fortdauern der Hitzewirkung im Gewebe – das sogenannte „Nachbrennen“ – verhindert. Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, sollten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad warm) gekühlt werden. Aber nicht länger als zehn Minuten, um eine Unterkühlung zu vermeiden. ARAG Experten weisen darauf hin, dass großflächige Verbrennungen nicht gekühlt werden dürfen, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Stattdessen sollten die betroffenen Körperteile mit einem keimfreien Verbandstuch aus dem Verbandskasten locker und ohne Druck abgedeckt werden. Parallel zu allen Maßnahmen sollte sofort der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 angerufen werden.

Erste Hilfe bei Haustieren

Wenn der Mops in eine Glasscherbe tritt, der Stubentiger auf die heiße Herdplatte tapst oder das Kaninchen beim Ausflug in den Garten von der giftigen Eibe nascht: Wissen Sie, was jetzt zu tun ist?

Vorsorgen
Auch wenn Sie die gekippten Fenster vor Ihrer Katze gesichert haben oder Ihren Hund auf dem Spazierweg nicht fressen lassen und ihn im Stadtverkehr an der Leine führen; Unfälle lassen sich nicht in jedem Fall vermeiden. Darum ist es für verantwortungsbewusste Tierhalter unerlässlich, auf den Ernstfall vorbereitet zu sein.

  • Speichern Sie diese Telefonnummern ab oder legen Sie sie in der Nähe Ihres Telefons ab: Tierarzt, Tierärztlicher Notdienst, die nächstgelegene Tierklinik, Tierrettung
  • Entscheiden Sie vor dem Ernstfall, welche Tierklinik Sie im Notfall anfahren und wie Sie dort hinkommen. Speichern Sie möglichst die Anfahrt im Navigationsgerät ab.
  • Üben Sie das Anlegen eines Verbands schon einmal am gesunden Tier.
  • Überprüfen Sie am gesunden Tier ab und zu Herzschlag/Puls und Atmung. So bemerken Sie im Ernstfall einfacher, ob etwas ungewöhnlich oder bedrohlich ist.
  • Legen Sie eine Hausapotheke passend für Ihren Vierbeiner an und halten Sie diese aktuell.

Was gehört in die Hausapotheke?

Um Ihrem Schützling eine sinnvolle erste Hilfe leisten zu können, benötigen Sie etwas Material und auch ein paar Medikamente:

  • Steril verpacktes Verbandzeug: Tupfer, Watte, Mullbinden, Pflaster oder Gewebeklebeband
  • Schere mit abgerundeten Enden
  • Desinfektionsmittel und antiseptische Salbe
  • Wundsalbe
  • Tropfen gegen Schmerzen
  • Fieberthermometer, am besten ein digitales zum Einführen ins Ohr
  • Kohletabletten gegen Durchfall
  • Pinzette und Zeckenzange oder Zeckenkarte
  • Einmalspritze aus Plastik

Erste Hilfe bei Blutungen
Ist das Blut hellrot und tritt pulsierend hervor, ist eine Arterie verletzt und es besteht Verblutungsgefahr! Dann sollten Sie die Extremität direkt über der Wunde abbinden und das verletzte Tier sofort in die Tierklinik oder zum Tierarzt bringen. Ist das Blut dunkel und tritt langsam und stetig hervor, legen Sie einen Druckverband an. Drücken Sie dazu eine zusammengebundene Mullbinde auf die Wunde und umwickeln Sie diese. Öffnen Sie den Verband etwa alle 15 Minuten und überprüfen Sie, ob die Blutung gestillt ist. Sodann verbinden Sie die Wunde sorgfältig.

Verbrennungen behandeln
Auch kleine, harmlos wirkende Brandwunden können bei Tieren ernste Folgen haben. Kühlen Sie die verbrannte Körperstelle zuerst mit (nicht zu) kaltem Wasser. Decken Sie die offene Brandwunde mit sterilen Binden ab. Tragen Sie keine Brandsalbe auf, sie schaden Tieren meist. Bringen Sie Ihr Tier direkt nach der Erstversorgung zum Tierarzt.

Vergiftungen erkennen
Nicht jedes Erbrechen und jeder Durchfall weist direkt auf eine Vergiftung hin. Sie sind aber wichtige Anzeichen. Kommen Speicheln, Zittern, blasse Schleimhäute, Atembeschwerden, unsicherer Gang oder Teilnahmslosigkeit hinzu, ist eine Vergiftung wahrscheinlich. Geben Sie dem Tier auf keinen Fall Milch. Dieses alte Hausmittel ist absolut kontraproduktiv. Bieten Sie dem Tier vielmehr Wasser an. Sie können dem Patienten auch etwas Wasser auf eine Einmalspritze ohne Kanüle ziehen und langsam ins geöffnete Maul fließen lassen. Dann bringen Sie den Patienten zum Tierarzt. Wenn Sie wissen, womit das Tier sich vergiftet hat, nehmen Sie eine Probe von der Substanz mit.

Wenn das Tier sich wehrt
Im Ernstfall zahlt es sich besonders aus, wenn Sie die Erste Hilfe am gesunden Tier öfter schon einmal geübt haben. Wenn sich das Tier trotzdem wehrt, bewahren Sie Ruhe. Der Patient hat eventuell Schmerzen und steht unter Schock. Versucht das Tier in seiner Panik, Sie oder andere Helfer zu beißen, machen Sie aus einer Binde oder zur Not einem Schal ein Schnauzenband. Umwickeln Sie die Schnauze einfach so, dass das Tier nicht mehr beißen kann. Doch Vorsicht: Bei einem Tier, das sich übergeben muss oder einem bewusstlosen Tier ist das Schnauzenband tabu, so ARAG Experten.

Vier Fragen, die sich Sportvereine stellen sollten

  • Wo hängt der Erste-Hilfe-Kasten?

    Nicht nur Trainer und Übungsleiter sondern alle Vereinsmitglieder sollten wissen, wo der Erste-Hilfe-Kasten hängt. Schließlich kann auch den Trainern etwas passieren. Gibt es Hinweisschilder, wo der Erste-Hilfe-Kasten zu finden ist? Entspricht er der DIN-Norm, ist er komplett und aktuell bestückt? Das gilt auch für mobile Erste-Hilfe-Koffer.
  • Gibt es einen Defibrillator in der Nähe?

    Möglicherweise gibt es einen öffentlichen Defibrillator unweit der Sportstätte. Vielleicht hilft ein Hinweis am "Schwarzen Brett"... Wie wäre es, wenn der Verein ein eigenes Gerät anschafft – finanziert von Sponsoren oder via Crowdfunding.
  • Sind alle Trainer und Übungsleiter als Ersthelfer geschult?

    Zu wissen, was im Notfall zu tun ist, macht sicher. Eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse sollte alle zwei Jahre geschehen.
  • Kann man überall einen Notruf absetzen?

    Bei Sportstätten mit schlechtem Netzempfang sollte ein Zugang zu einem Festnetztelefon bestehen.

Jetzt Defibrillatoren mit der Elektronikversicherung absichern

Die jüngsten Ereignisse der Fußball-Europameisterschaft haben wieder gezeigt, wie wichtig ein Defibrillator an der Sportstätte ist. Um schnell reagieren zu können und Schlimmes zu verhindern, haben schon viele Vereine ihre Sportstätte mit dem wichtigen Helfer ausgerüstet.

Leider sind die Geräte in der Vergangenheit mehrfach Opfer von Diebstählen und Vandalismus geworden. Um in diesem Fall schnell für Ersatz sorgen zu können, gibt es die Elektronikversicherung.

Diese sichert die im Vertrag benannten technischen Geräte gegen plötzliche Beschädigungen, Verlust und Zerstörung aller Art ab – zum Beispiel auch die lebensrettenden Defibrillatoren. Die Absicherung ist damit über die versicherten Risiken einer Inventarversicherung hinausgehend und bietet sogar Schutz „unterwegs“.

Wissen Sie, ob Ihre Geräte versichert sind? Das Versicherungsbüro beim Landessportverband/-bund hilft Ihnen gerne bei der Absicherung dieses Lebensretters.

Richtig reagieren bei Blaulicht und Martinshorn

Was tun, wenn plötzlich Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn über die Straße donnern? Wir sagen es Ihnen!

Gehirnerschütterung erkennen

Wie Sie eine Gehirnerschütterung erkennen und was Sie tun können. Erfahren Sie auch, wer haftet, wenn der Unfall beispielsweise beim Sport passiert ist.

Schnelle Hilfe bei Zahnunfällen

Zähne können nach einem Unfall in 80 bis 90 Prozent der Fälle wieder eingesetzt werden, wenn Sie richtig handeln. Wir verraten Ihnen, was zu tun ist.

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