Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

02.08.2017

Eine Klausel, die der Telekom erlaubt, auch nach Vertragsende die Daten ihrer Kunden in erheblichem Umfang zur "individuellen Kundenberatung" am Telefon zu verwenden, ist unwirksam. Beim Abschluss eines Telefonvertrags auf der Webseite der Telekom Deutschland GmbH konnten Verbraucher per Klick in die Nutzung ihrer Vertragsdaten zur "individuellen Kundenberatung" bis zum Ende des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres einwilligen. Das Unternehmen wollte seine ehemaligen Kunden über neue Angebote und Services per E-Mail, Telefon, SMS oder MMS informieren und beraten. Ein späterer Widerruf war jederzeit möglich.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sah in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern, weil sie mehrere Werbekanäle in einer Einwilligungserklärung zusammenfasse und die Kontaktaufnahme für einen unzumutbar langen Zeitraum nach Vertragsende erlaube.

Das Oberlandesgericht hat die vorformulierte Einwilligungserklärung ebenfalls als unzulässig angesehen. Sie verstoße gegen das Verbot belästigender Werbung, indem sie dem Unternehmen erlaube, Vertragsdaten eines Verbrauchers in erheblichem Umfang zur "individuellen Kundenberatung" am Telefon zu verwenden. Im ungünstigsten Falle sei der betroffene Verbraucher bereits seit fast zwei Jahren kein Kunde mehr und zudem nach Vertragsende wahrscheinlich längst Kunde eines Wettbewerbers. Die eingeräumte Befugnis sei nicht klar definiert, weswegen Verbraucher ihre Einwilligung auch nicht in Kenntnis der Sachlage erteilen könnten, so die ARAG Experten (OLG Köln Az.:6 U 182/16).

Werbung an der Windschutzscheibe

Reklame hinter dem Scheibenwischer, das kennt jeder. Oft sind es Visitenkarten von Autohändlern, die einem das Auto abkaufen wollen. Aber dürfen die überhaupt so werben? Unsere Experten erklären den rechtlichen Hintergrund.

Werbeflut im Briefkasten: Was Sie tun können

Der Briefkasten quillt über: Werbebriefe, Broschüren und der Flyer vom Pizza-Service! Kann man sich dagegen wehren? ARAG Experten kennen die Rechtslage.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick