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15.03.2016
ARAG Experten weisen darauf hin, dass es eine Begrenzung geben kann, wenn man mehrere der Tiere in einem normalen Wohngebiet halten möchte. So erging es einer Frau, die gleich neun Huskys besaß und mit ihnen auch Zughundeseminare und Huskyschlittenfahrten anbot. Das Problem: Das Grundstück, auf dem sie dieses Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hatte, lag mitten in einem Wohngebiet. Und so häuften sich bald die Klagen der Nachbarn über Hundegebell. Als ihr daraufhin die Haltung von mehr als zwei Hunden untersagt wurde, klagte sie. Wie die ARAG Experten berichten, war aber nicht nur die Zahl der arktischen Vierbeiner problematisch, sondern schon das Gewerbe der Hundehalterin, das in einem Wohngebiet ohne baurechtliche Genehmigung gar nicht zulässig war (Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Az.: 3 K 890/15.NW).