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27.03.2019

Flunkern, um den Freund, die Frau oder einen Bekannten in den April zu schicken, ist nicht schlimm. Meist können die Betroffenen über den Spaß selbst lachen. Anders sieht es aus, wenn finanzieller oder sogar körperlicher Schaden entsteht.

Wenn der Aprilscherz ins Auge geht

Wer anderen Menschen einen Schaden zufügt, ist grundsätzlich über seine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Doch das ist nicht immer so.

Artet nämlich ein Aprilscherz so aus, dass einem anderen finanzieller oder gesundheitlicher Schaden entsteht, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der „Täter“ mutwillig gehandelt hat. Er war sich seiner Tat und deren Folgen also bewusst und hat mit Vorsatz oder sogar Arglist gehandelt.

In solchen Fällen zahlt die Versicherung unter Umständen keinen Cent. Der entstandene Schaden muss dann vollständig selbst gezahlt werden.

April, April: Was steckt dahinter?

Warum dürfen wir aber am 1. April Lügenmärchen erzählen? Die einen meinen, es liege am unbeständigen April-Wetter, das uns zum Narren hält. Andere geben den aufkommenden Frühlingsgefühlen die Schuld. Ein weiterer möglicher Ursprung: König Heinrich IV. von Frankreich wurde am 1. April von einer jungen, unbekannten Frau zu einem romantischen Treffen eingeladen. Am vereinbarten Ort war von der Schönen keine Spur. Stattdessen wartete dort der Hofstaat, der Tränen lachte – und seine etwas weniger amüsierte Gattin.

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