Rechtstipps und Urteile
23.05.2013
Körperscanner – Düsseldorf mit Durchblick
Seit heute sind die als „Nacktscanner“ bekannt gewordenen Körperscanner am Düsseldorfer Airport im Einsatz. Am Hamburger Flughafen begann bereits 2010 der Probebetrieb mit zwei Körperscannern. Im Auftrag des Bundesinnenministeriums wollte die Bundespolizei Erfahrungen mit den umstrittenen Geräten sammeln. Während die einen den Einsatz der Geräte aus Sicherheitsgründen begrüßten, sahen die anderen darin kritisch die nächste Stufe auf dem Weg zum gläsernen Bürger. Der Feldversuch floppte zunächst: Zu oft gab das Gerät falschen Alarm! Mittlerweile konnten findige Ingenieure die Fehlerquellen beseitigen. So gehören Körperscanner der neuen Generation längst zum Alltag.
Wer setzt Körperscanner ein?
In Deutschland sind die Scanner außer in Düsseldorf, Frankfurt am Main und Hamburg im Einsatz. Unter den EU-Mitgliedstaaten setzen zum Beispiel Großbritannien und die Niederlande auf die Körperscanner, um Fluggäste am Zoll zu durchleuchten. Auch kommen sie in den USA, Schweiz, Japan, Thailand und Australien regelmäßig zum Einsatz. In Russland werden Nacktscanner sogar schon seit 2007 verwendet.
Auf EU-Ebene wird der prinzipielle Einsatz der Geräte auf europäischen Flughäfen immer noch diskutiert. Auf Bedenken stoßen diese Geräte insbesondere wegen dem Eingriff in die Intim- und Privatsphäre und der datentechnischen Möglichkeit der Speicherung der Bilder. Die anfangs befürchtete Strahlenbelastung ist allerdings mit den neuen Geräten vom Tisch: Das Bundesamt für Strahlenschutz hat keinerlei Gefahren oder Beeinträchtigungen festgestellt; Schwangere und Träger von Herzschrittmachern sollen die Geräte aber trotzdem nicht nutzen.
Regeln für Flüssigkeiten
Ohnehin gelten für den Flugverkehr bereits seit 2006 zahlreiche Einschränkungen. Laut EU-Regelung dürfen bei allen Flügen mit Abflugflughafen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Island sowie auf allen Flügen aus den USA und Kanada im Handgepäck nur noch Flüssigkeiten in Behältnissen mit maximal 100 Millilitern mitgenommen werden. Diese müssen dann an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Davon erfasst werden auch flüssige Stoffe wie etwa Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotionen, Öle, Cremes und Zahnpasta. Alle Behältnisse müssen hierbei in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter befördert werden. Zulässig ist hierbei nur ein Beutel pro Person. Ausnahmen davon können nur für Medikamente sowie Spezialnahrungsmittel wie etwa Nahrung für Babys oder Diabetiker gemacht werden. Die Notwendigkeit muss hierbei vom Passagier auf Verlangen glaubhaft gemacht werden, etwa durch die Vorlage eines ärztlichen Attests. Langfristig ist geplant diese Einschränkungen abzuschaffen. Voraussetzung hierfür ist, dass die neuen Scanner in der Lage sind, Flüssigsprengstoff zu erkennen.
Besondere Bestimmungen in den USA
Für die Reisen in die USA sind die Sicherheitsbestimmungen besonders streng. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes sollten sich USA-Reisende immer auf zusätzliche Personen- und Gepäckkontrollen einstellen. Laut ARAG Experten kann trotz vorheriger Kontrolle mit Körperscanner an jedem Abflugsteig das Handgepäck noch einmal gesondert durchsucht werden.