Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

07.02.2022

Ein Lehrer, der einer 16-jährigen Schülerin explizit sein sexuelles Interesse an ihr mitteilt, darf vom Schulunterricht ausgeschlossen werden. In dem konkreten Fall hatte der Lehrer über Monate mit seiner Schülerin über soziale Netzwerke gechattet und sie schließlich aufgefordert, mit ihm zu schlafen. Der Fall wurde bekannt, als sich die Schülerin beim Rektor meldete. Ihr war die Sache zu viel geworden. Als Konsequenz verbot die Bezirksregierung Köln dem Lehrer mit sofortiger Wirkung die Tätigkeit an der Schule; außerdem kündigte sie seine Entlassung an. Der Pädagoge wehrte sich vor Gericht. Er räumte zwar einen Fehler ein. Er sei auch damit einverstanden, an eine andere Schule versetzt zu werden. Das Unterrichtsverbot und die geplante Entlassung aus dem Beamtenverhältnis hielt er aber für unverhältnismäßig. Immerhin, so führte er an, sei es zu keinem tatsächlichen sexuellen Kontakt gekommen. Das Verwaltungsgericht Aachen billigte die Maßnahmen der Bezirksregierung. Bereits „verbale sexuelle Kontakte” mit Schülern sind laut ARAG Experten ein Grund, der die weitere Berufsausübung nicht zulasse (VG Aachen, Az.: 1 L 251/13).

Entschuldigung für die Schule: Nur mit gutem Grund!

Ob eine Entschuldigung für versäumten Unterricht, Beurlaubung oder Befreiung – wir sagen Ihnen was Eltern unbedingt beachten sollten!

Zuschuss zur Klassenfahrt – finanzielle Hilfe sichern

Wo Eltern einen Zuschuss zur Klassenfahrt bekommen. Was darf die Fahrt kosten? Informationen über finanzielle Unterstützung, Rechte & Pflichten.

UNSERE EMPFEHLUNG

Krankenzusatz­versicherung für Ihre Kinder

Mit nur einem Beitrag sind alle Kinder aus Ihrem Haushalt abgesichert: Das ist der ARAG Junior-Tarif.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick