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01.10.2022

Mit der Einführung des Mindestlohnes im Jahre 2015 nahm die Anzahl der Mini-Jobs in Deutschland zunächst rapide ab. Ein Auslaufmodell sind sie dennoch nicht. Seitdem ist ihre Zahl wieder stetig gewachsen und inzwischen etwa so hoch wie vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Grund genug, um dem ARAG Rechtsexperten Tobias Klingelhöfer ein paar grundlegende Fragen zu stellen.

Was ist eigentlich ein Mini-Job?

Tobias Klingelhöfer
Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Das monatliche Arbeitsentgelt darf nicht mehr als 520 Euro betragen. Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist weitgehend sozialversicherungsfrei.

Können Arbeitnehmer jederzeit einen Minijob annehmen?

Tobias Klingelhöfer
Es gibt natürlich Regeln. Unter Umständen muss der Hauptarbeitgeber von dem Vorhaben, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, informiert werden. Und zwar immer dann, wenn das im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist oder wenn der Nebenjob Auswirkungen auf den Hauptjob hat. Hat der Chef in diesem Fall triftige Gründe, kann er den Nebenjob untersagen.

Was könnte gegen einen Minijob sprechen?

Tobias Klingelhöfer
Das Ausmaß der Arbeit könnte zu groß sein. Die Arbeitszeiten aller Arbeitsverhältnisse zusammen dürfen daher regelmäßig acht Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Außerdem darf der Arbeitnehmer keinen Nebenjob in einem Konkurrenzunternehmen annehmen.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?

Tobias Klingelhöfer
Ja, selbstverständlich! Derzeit liegt dieser bei zwölf Euro pro Stunde. Die Anzahl der Stunden, die Arbeitnehmer im Monat maximal arbeiten dürfen, hängt somit neben den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes auch vom Stundenlohn ab, denn die 520 Euro im Monat dürfen für den Minijob ja nicht überschritten werden!

Wie viele Minijobs sind erlaubt?

Tobias Klingelhöfer
Wer einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung nachgeht, darf nur einen versicherungsfreien Minijob annehmen. Auch, wenn es sich um eine Teilzeitarbeit handelt. Alle weiteren Minijobs werden sonst mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind dann versicherungspflichtig. Ohne Hauptbeschäftigung darf man mehrere Mini-Jobs haben. Dann zahlt man nur Sozialversicherungsbeiträge, wenn alle Einkünfte zusammen 520 Euro monatlich übersteigen.

Welche Abgaben zahlen die Arbeitgeber?

Tobias Klingelhöfer
Arbeitgeber entrichten für Minijobs Pauschalbeiträge. Zum Beispiel für die gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung. Die Pauschalabgaben für die Krankenversicherung fließen in den allgemeinen Gesundheitsfonds. Daraus können die gesetzlich vorgesehenen Entgeltfortzahlungen zum Beispiel bei Krankheit oder Schwangerschaft finanziert werden.

Arbeitgeber und Minijobber zahlen darüber hinaus einen Beitrag zur Rentenversicherung. Letzterer kann aber durch einen Antrag auf die Rentenversicherungspflicht verzichten.

Minijobber, die ihre Beschäftigung vor dem 1. Januar 2013 begonnen haben und regelmäßig im Monat unter 400 Euro verdienen, sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Erst wenn sie mehr als 400 Euro mit nach Hause nehmen, ist auch der alte Minijob rentenversicherungspflichtig – wenn man sich nicht befreien lässt.

Geringfügig Beschäftigte – wie Minijobber im Behördendeutsch heißen – haben einen Anspruch auf Sozialleistungen. Dazu gehört neben der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und dem Mutterschutz auch das Feiertagsentgelt.

Haben Minijobber auch Anspruch auf Urlaub?

Tobias Klingelhöfer
Minijobber haben wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub im Verhältnis zu ihrer Beschäftigungsdauer. Es gibt hier aber eine Sonderregelung: Für den Urlaubsanspruch kommt es auf die Anzahl der Arbeitstage an, die pro Woche gearbeitet werden, unabhängig davon, wie viele Stunden am Tag gejobbt werden. Wer also zum Beispiel an fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Wird nur an zwei Tagen pro Woche gearbeitet, können acht Tage Urlaub pro Jahr genommen werden.

 

Gut zu wissen

Ab 2022: Minijobber benötigen Steuer-ID

Arbeitgeber, die gewerbliche Minijobber beschäftigen, müssen ab 2022 deren Steuer-Identifikationsnummer an die Minijob-Zentrale übermitteln. Das gilt unabhängig davon, ob die Steuer pauschal abgeführt oder der Minijobber individuell nach seiner Lohnsteuerklasse besteuert wird.

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