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Auf den Punkt

 
  • BAföG erhalten Schüler, Auszubildende und Studenten, deren finanzielle Situation einer ihrer Eignung und Neigung entsprechenden Ausbildung im Weg steht.
  • Die Förderhöhe hängt u. a. vom Einkommen der Eltern oder des Ehegatten und vom eigenen Einkommen und angespartem Vermögen ab.
  • Der Förderhöchstsatz liegt aktuell bei 934 Euro und der Wohnkostenzuschlag beträgt 360 Euro.
  • Studierende dürfen über Nebenjobs maximal 522,50 Euro monatlich dazuverdienen. Für die Ausbildungsvergütung von Azubis gilt diese Grenze nicht.
 

Wer bekommt BAföG?

Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt für den Einzelnen wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Ziel ist es, einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu ermöglichen. Das Ausbildungsverhältnis muss jedoch förderungsfähig sein.

BAföG-Leistungen können in Anspruch genommen werden von:

  • Schülern an allgemeinbildenden Schulen (z. B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule) oder beruflichen Schulen, sofern sie eine Ausbildung machen
  • Studierenden an staatlich anerkannten Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen und vergleichbare Bildungseinrichtungen), die eine Vollzeitausbildung absolvieren
  • Studierenden an bestimmten Bildungseinrichtungen im Ausland (z. B. ausländische Hochschulen oder Sprachschulen)
 

BAföG-Anspruch: Persönliche Voraussetzungen

Für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein im BAföG aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze nötig.

Um auch Menschen finanziell zu unterstützen, die sich erst spät für eine höher qualifizierte Ausbildung entscheiden, wurde die Altersgrenze nach oben verschoben: Wer künftig das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, wenn er eine förderungsfähige Ausbildung beginnt, profitiert ebenfalls vom BAföG.

Gut zu wissen: Um weiterhin BAföG zu erhalten, muss dem Amt für Ausbildungsförderung nach der Zwischenprüfung oder dem vierten Fachsemester ein Leistungsnachweis vorgelegt werden. Wird dieser nicht erbracht oder nachgereicht, können die Zahlungen eingestellt werden.

Anzahl BAföG Geförderte
 

Was ist elternunabhängiges BAföG?

Elternunabhängiges BAföG ist jenen Studierenden vorbehalten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen oder aus anderen Gründen nicht mehr von ihren Eltern finanziell unterstützt werden können oder wollen. Im Gegensatz zum regulären BAföG hängt die Höhe des elternunabhängigen BAföG nicht von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern ab. Stattdessen wird die Förderung anhand der eigenen finanziellen Situation berechnet. Voraussetzungen dafür sind zum Beispiel:

  • Man war nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre oder nach einer 3-jährigen Ausbildung drei Jahre erwerbstätig
  • und man konnte sich durch die Berufstätigkeit bereits selbstständig finanzieren.
 

Wie viel BAföG bekomme ich? Bedarfssätze 2024

Die konkrete Höhe der BAföG-Förderung richtet sich unter anderem nach den Wohnkosten sowie dem Einkommen und Vermögen der Geförderten als auch ihrer Eltern oder Ehepartner.

Damit mehr Menschen vom BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) profitieren können, wurden die Bedarfssätze bereits im August 2022 um 5,75 Prozent erhöht. Der BAföG-Höchstsatz, den ein Studierender derzeit erhalten kann, liegt seit dem Wintersemester 2022/2023 bei 934 Euro. Der Wohnkostenzuschlag für Schüler und Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, ist sogar um elf Prozent von 325 auf 360 Euro gestiegen.

Die durchschnittliche BAföG-Förderung lag 2021 im Übrigen bei 579 Euro pro Studierendem im Monat. Seit 1991 hat sich dieser Wert um fast 100 Prozent erhöht. Schüler haben 2021 im Durchschnitt monatlich 504 Euro erhalten.

Höhe BAföG-Beitrag
 

Weitere Änderungen durch die BAföG-Reform 2022

Neben dem gestiegenen Förderhöchstsatz sind auch die Freibeträge gestiegen:

  • Für Elterneinkommen um 20,75 Prozent auf 2.415 Euro.
  • Für eigenes Vermögen bei unter 30-Jährigen auf 15.000 Euro und für Studierende, die älter als 30 Jahre sind, liegt der Vermögensfreibetrag bei 45.000 statt 8.200 Euro.
  • Studierende mit Kindern bekommen pro Kind einen Betreuungszuschlag von 160 Euro statt 150 Euro.
 

BAföG-Digital erleichtert Antragstellung

Bisher konnten Studierende einen Online-Antrag (BAfög-Digital) nur dann stellen, wenn sie über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verfügten. Ansonsten musste der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geschickt werden. Nun wird der BAföG-Antrag komplett digital angeboten. Eine Unterschrift ist dann nicht mehr nötig; es genügt das Einrichten eines Nutzerkontos, über das der Antrag ausgefüllt und elektronisch abgeschickt werden kann.

 

Wie lange wird BAföG gezahlt?

Die maximale Förderdauer von BAföG richtet sich nach dem angestrebten Abschluss und der individuellen Ausbildungszeit. Im Allgemeinen gilt, dass die Förderung maximal für die Regelstudienzeit beziehungsweise die Ausbildungsdauer gezahlt wird. Für Bachelor- und Diplomstudiengänge beträgt die Regelstudienzeit meist sechs bis sieben Semester, während es bei Masterstudiengängen zwei bis vier Semester sind. Verlängert sich das Studium durch die Pflege und Erziehung seines Kindes, Krankheit oder durch die Tätigkeit in einem Hochschulgremium, dann kann die BAföG-Förderdauer unter Umständen überschritten werden.

Gut zu wissen:
Studierende, die ein Urlaubssemester nehmen, erhalten für diese Zeit keine BAföG-Zahlungen. Wer im Urlaubssemester keine anderen Finanzierungsquellen hat, kann das Bürgergeld beantragen.

 

BAföG Rückzahlung

Schüler und Schülerinnen erhalten BAföG als Vollzuschuss, müssen es also nicht zurückzahlen. Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.

Mit der BAföG-Rückzahlung muss erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer begonnen werden. Das Darlehen wird in Regelraten von 130 Euro monatlich in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt – bis maximal 10.010 Euro.

Abweichend hiervon werden in voller Höhe als Zuschuss erbracht:

  • Auslandsstudiengebühren bis zur gesetzlichen Höhe für ein Jahr
  • Bis zu zehn Jahre über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistete Ausbildungsförderung wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende, die mit mindestens einem Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben

Gut zu wissen:
Eine Förderung wird nur in Ausnahmefällen als verzinsliches Bankdarlehen gewährt.

 

BAföG-Rückzahlung: Restschulden zukünftig gedeckelt

Im Zuge der neuen BAföG-Reform gibt es eine angepasste Regelung für den Umgang mit Restschulden. Diese können künftig erlassen werden, wenn es Betroffenen nachweislich nicht möglich ist, ihren Darlehensanteil auch nach zwanzig Jahren zu tilgen.

 

Was gibt es bei BAföG und Zuverdienst durch Nebenjob, Minijob oder als Werkstudent zu beachten?

Damit die Finanzierung des Studiums sicher ist, jobben etwa zwei Drittel aller Studierenden. Sie arbeiten über das Jahr verteilt oder in den Semesterferien. Wer als Student immatrikuliert ist, kann sowohl als Minijobber, Ferienjobber oder Werkstudent arbeiten. Allerdings gelten für die unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse unterschiedliche Regeln, was die Verdienstgrenzen und die Arbeitszeiten betrifft.

  • Bei einem Minijob auf 520-Euro-Basis (538 Euro in 2024) ist der Verdienst auf dieses Geld begrenzt.
  • Als Werkstudent darf hingegen mehr verdient werden.

Für die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung oder eines Jobs als Werkstudent gilt: Es werden nur reduzierte Sozialabgaben fällig. Lohnsteuer muss nicht bezahlt werden. Studierende können sich auch mit einer kurzfristigen Beschäftigung oder über eine freie Mitarbeit auf Honorarbasis Geld fürs Studium dazuverdienen.

Studierende, die jünger als 25 sind, profitieren zudem von der Familienversicherung, wenn die Eltern gesetzlich krankenversichert sind. Bleibt man innerhalb der 520-Euro-Grenze (538 Euro in 2024), ist die Anzahl der Jobs neben dem Studium egal.

 

Wie viel darf man neben BAföG verdienen?

Für den Erhalt des Studentenstatus ist nicht nur die Anzahl der Wochenstunden begrenzt, sondern auch das Einkommen. Wer als Student also eine staatliche Förderung wie BAföG bekommt, sollte darauf achten, dass er nicht zu viel Einkommen erzielt. Sobald der BAföG-Empfänger brutto mehr als 522,50 Euro monatlich verdient, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Für die Berechnung zählt allerdings nicht das monatlich erzielte Entgelt, sondern das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum. Dieses darf insgesamt 6.270 Euro nicht überschreiten. Falls das BAföG kürzer als zwölf Monate bezogen wird, ist auch die erlaubte Verdienstgrenze niedriger. Das Kindergeld wird nicht zum Einkommen gerechnet.

Als Werkstudent spielt die Verdienstgrenze keine Rolle. Dafür gilt die Werkstudentenregel: Innerhalb des Semesters darf der Werkstudent neben dem Studium höchstens 20 Wochenstunden arbeiten. In den Semesterferien ist vorlesungsfreie Zeit. Dann darf der Werkstudent mehr arbeiten. Weitere Ausnahmen kann es für Spät- und Nachtarbeit und Arbeit am Wochenende geben.

 

Haben Studenten Recht auf Mindestlohn?

Wer als Student abhängig beschäftigt ist, für den gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle Arbeitnehmer. Studierende haben Anrecht auf Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, genießen Mutterschutz, bezahlten Urlaub, Arbeitsschutz und regelmäßige Pausen. Für minderjährige Studierende gelten allerdings Ausnahmen. Wer die Rechte in Anspruch nimmt, muss auch die Pflichten beachten. Der studentische Mitarbeiter muss vom Arbeitgeber beim Finanzamt gemeldet werden. Da allerdings ein Einkommen bis zu 10.908 Euro (Stand 2023; 11.604 Euro in 2024) jährlich steuerfrei bleibt, ist eine Steuererklärung als Student in diesem Fall freiwillig.

 

Auslands-BAföG ermöglicht internationales Studieren

Je nach Land, in dem man studieren will, können die Kosten für Wohnen und Leben bei einem Auslandssemester sehr viel höher sein als in Deutschland. Daher sollten sich interessierte Studierende genau über die Lebenshaltungskosten informieren, zum Beispiel mit dem Lebenshaltungsrechner der Europäischen Kommission. Darüber hinaus müssen eventuell Studiengebühren und Reisekosten bezahlt werden. Doch für alle, die keine reiche Erbtante in Amerika haben, gibt es Auslands-BAföG als Finanzierungsmöglichkeit für das Studium fernab der Heimat.

Wie das Inlands-BAföG muss auch das Auslands-BAföG nur zur Hälfte zurückgezahlt werden, höchstens jedoch 10.010 Euro. Es wird für maximal ein Jahr gewährt und kann für weitere drei Semester verlängert werden, wenn Studierende die besondere Bedeutung des Auslandsaufenthaltes für ihre gesamte Ausbildung nachweisen können. Das Auslands-BAföG kann auch von Studenten beantragt werden, die in Deutschland kein BAföG bekommen, da für das Ausland höhere Förderungssätze gelten. Die ARAG Experten raten allerdings, den Antrag mindestens ein halbes Jahr vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes zu stellen.

Zuständig für den Auslands-BAföG-Antrag ist nicht etwa das Hochschulwerk der heimischen Universität, sondern so genannte Auslandsämter, die in ganz Deutschland verteilt sind. Je nach Zielland sind unterschiedliche Auslandsämter zuständig. Wer z. B. in Island studieren möchte, muss sich an das Studentenwerk der Christian-Albrechts-Universität in Kiel wenden. Wen es beispielsweise nach Italien zieht, muss seinen Antrag beim Auslandsamt in Berlin abgeben.

 

Alternativen zur Finanzierung eines Auslandssemesters

EU-Bildungsprogramm Erasmus

Mit diesem Förderprogramm der Europäischen Union können Studenten drei bis 12 Monate an einer Universität innerhalb der EU studieren. Um gefördert zu werden, muss man seit mindestens einem Jahr an einer deutschen Hochschule studieren. Die Erasmus-Zuschüsse sind unabhängig von einem eventuellen BAföG-Bezug. Studiengebühren müssen Erasmus-Studenten nicht zahlen. Zudem erhalten sie eine monatliche Förderung, deren Höhe abhängig vom ausländischen Studienort ist.

 

Stipendien

Stipendiengeber sind beispielsweise Stiftungen, Vereine, Verbände oder auch Unternehmen, Kirchen oder Parteien. Vom Vollstipendium bis hin zur finanziellen Unterstützung bei Kosten für Reise und Lebenshaltung – es gibt eine Menge Stipendien, die unabhängig vom Notendurchschnitt sind. Was allerdings hilfreich sein kann, ist eine inhaltliche Nähe zum Unterstützer. Manchmal ist es aber auch der Geburts-, Wohn- oder Studienort, der den Ausschlag für ein Stipendium geben kann. Auf jeden Fall sollten interessierte Studenten sich mindestens ein Jahr im Voraus einen Überblick über Stipendien verschaffen, zum Beispiel bei:

Aber auch Hochschulen selbst bieten häufig Förderprogramme an – manchmal winkt der Erlass von Studiengebühren an einer Partneruni, manchmal ist es ein Platz im Wohnheim, der Studierenden kostenfrei angeboten wird. Eine Liste mit Partnerunis bekommt man in der Regel im International Office/Center seiner Heimatuniversität.

 

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