Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

25.05.2022

Gartenpflege, Hausmeister-, Schornsteinfeger- oder Wartungsarbeiten – die Nebenkosten fürs Wohnen sind vielfältig und kosten viel Geld. Geld, was Mieter und Wohnungseigentümer von der Steuer absetzen können. Doch Vermieter und Hausverwaltungen haben bis zu einem Jahr Zeit, ihren Mietern eine Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Für flotte Steuerzahler, die ihre Steuererklärung gleich im ersten Quartal abgeben möchten, ein Problem. Die ARAG Experten weisen daher darauf hin, dass Nebenkosten auch nachträglich beim Finanzamt eingereicht oder geschätzt werden dürfen.

Methode: Pi mal Daumen

Es darf geschätzt werden! Mieter, die von ungefähr gleichbleibenden Nebenkosten ausgehen, können dem Finanzamt einfach die Abrechnung aus dem Vorjahr, also in diesem Fall aus 2020, einreichen. Die ARAG Experten raten in dem Fall allerdings, das Finanzamt in einem formlosen Einzeiler kurz darüber zu informieren. Eigentümer haben auch die Möglichkeit, entsprechende Zahlen aus dem Wirtschaftsplan 2021 als Grundlage für die Nebenkostenberechnung einzureichen.

Zum Schätzen der Nebenkosten dürfen auch vorliegende Kostenvoranschläge herangezogen werden. Auch darüber muss das Finanzamt kurz schriftlich informiert werden. Der Steuerbescheid wird dann meist unter Vorbehalt erstellt und, sobald alle Rechnungen vorliegen, nachgeprüft.

Abgabefrist verlängern

Wer es nicht so eilig hat, seine Steuer einzureichen, und gleichzeitig weiß, dass die Nebenkostenabrechnung noch etwas dauert, kann das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Dies scheint angesichts eines relativ überschaubaren Postens wie Nebenkosten vielleicht etwas übertrieben, aber manche Finanzämter sind chronisch überlastet und daher unter Umständen dankbar für einen Aufschub.

Nebenkosten nachreichen

Wer seine Steuererklärung zunächst einmal ganz ohne Nebenkosten machen möchte, sollte nach Auskunft der ARAG Experten wie folgt vergehen: Sobald der Steuerbescheid vom Finanzamt vorliegt, legen Steuerzahler Einspruch gegen den Bescheid ein und bitten das Finanzamt schriftlich, den Einspruch nach Eingang der Nebenkostenabrechnung zu bearbeiten.

 
Icon-Hand-mit-Geld

Steuererklärung: Das sind die Fristen für 2022

Wie die Fristen bei der Steuererklärung und der neuen Grundsteuer aussehen und was Sie tun können, wenn Sie nicht rechtzeitig fertig werden, erklären die ARAG Experten.

Nebenkosten prüfen und Steuern sparen

Setzen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ab – der Lohnkostenanteil mindert direkt Ihre Steuerlast!

Wir empfehlen

ARAG Rechtsschutzversicherung

Wir halten Ihnen rechtlich den Rücken frei – beispielsweise mit dem Steuer-Rechtsschutz, wenn es um die Anerkennung von Werbungskosten geht.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick