Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

27.05.2021

Arbeitszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Lern- und Sorgfaltspflicht und nicht zuletzt das Zeugnis. Unsere Experten geben Ihnen einen Überblick über die Rechte der Auszubildenden – und ihre Pflichten.

Wie lange dürfen Azubis arbeiten?

Im Ausbildungsvertrag wird die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit festgelegt. Was darüber hinaus geht, sind Überstunden, die nur in besonderen Ausnahmefällen anfallen dürfen. Für die Arbeitszeit gelten für Jugendliche unter 18 Jahren Einschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. So dürfen sie nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Am Samstag ist die Beschäftigung nur in bestimmten Wirtschaftsbereichen erlaubt. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben. Nur in sehr wenigen Wirtschaftsbereichen ist eine Beschäftigung am Sonntag zulässig.

Grundsätzlich gilt: Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in der Zeit von sechs bis 20 Uhr beschäftigt werden; ab dem 16. Geburtstag können je nach Branche Ausnahmen gelten.

Welche Pausenregelung gilt für Azubis?

Auch Azubis haben ein Recht auf Pausenzeiten, über die sie frei verfügen können. Minderjährige müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden mindestens eine halbe Stunde Pause machen. Arbeiten sie mehr als sechs Stunden, beträgt die Pause eine Stunde. Bei volljährigen Azubis ist eine halbe Stunde Pause bei sechs bis neun Stunden Arbeitszeit vorgesehen und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeit.

Welche Aufgaben sind erlaubt?

Azubis haben darüber hinaus ein Recht auf eine ordentliche Ausbildung, mit der sie den Lehrberuf später ausüben können. Erlaubt sind daher nur dem Ausbildungszweck dienende Aufgaben, die die körperlichen Kräfte nicht übersteigen. Der Einsatz als Ersatz für andere Arbeitnehmer ist nach strenger Auslegung dieser Regelung nicht gestattet.

Wozu gibt es eine Probezeit?

In der Probezeit können Ausbildungsbetrieb und Azubi prüfen, ob sich die Ausbildungsziele gemeinsam erreichen lassen. Auszubildende finden heraus, ob der Beruf ihren Vorstellungen entspricht und wie gut er sich im gewählten Betrieb erlernen lässt. Arbeitgeber erfahren, ob der Azubi die beruflichen Grundanforderungen erfüllt. In der Probezeit darf der Ausbildungsbetrieb dem Azubi jederzeit und grundlos kündigen. Die Kündigung muss der Auszubildende aber spätestens am letzten Tag der Probezeit erhalten. Sonst kommt sie zu spät und der Betrieb kann nur noch aus einem wichtigen Grund kündigen.

Laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss die Probezeit zwischen einem und vier Monaten betragen, kann aber innerhalb dieses Rahmens individuell festgelegt werden. Grundsätzlich erlaubt es das BBiG nicht, die Probezeit über die maximalen vier Monate hinaus zu verlängern. Ausnahmen sind laut ARAG Experten jedoch zulässig, wenn die Ausbildung zu mehr als einem Drittel der vereinbarten Probezeit ruht, beispielsweise krankheitsbedingt.

Was passiert bei unentschuldigtem Fehlen?

Sollte der Azubi unentschuldigt fehlen, muss er mit einer Abmahnung rechnen. Wenn sich das Verhalten wiederholt, kann es einen Grund für eine Kündigung darstellen.

Wer bezahlt die Materialien und Kleidung?

Alle Materialien, die ein Azubi für die Ausbildung braucht – also alle Arbeits- bzw. Ausbildungsmittel – muss der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel Werkzeuge, Werkstoffe, Fach- und Tabellenbücher, Berichtshefte, Zeichen- oder Schreibmaterial. Seit Januar 2020 gehört auch explizit Fachliteratur dazu.
Bei der Kleidung unterscheidet man zwischen Arbeits- und Berufskleidung sowie der Dienst- und Schutzkleidung. Normale Arbeits- oder Berufskleidung sind beispielsweise Oberhemd und Krawatte in der Bank, weiße Kleidung beim Bäcker oder eine schwarze Schornsteinfegermontur. Für diese Kluft muss der Azubi selbst aufkommen, sofern ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dies nicht anders regelt. Ist aber eine bestimmte Art Kleidung vorgeschrieben, etwa für ein einheitliches Erscheinungsbild des Unternehmens, oder hat die Kleidung gleichzeitig eine Schutz- oder Hygienefunktion, muss in der Regel der Betrieb die Kosten übernehmen. Ist die Kleidung auch freizeittauglich, kann der Azubi an den Kosten beteiligt werden.

Was gehört zur Ausbildungsvergütung?

Der Ausbildungsbetrieb muss den Auszubildenden angemessen bezahlen. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen fallen je nach Branche und Ausbildungsjahr jedoch sehr unterschiedlich aus. Die Ausbildungsvergütung muss aber jährlich ansteigen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird für die unterschiedlichen Ausbildungsjahre im Ausbildungsvertrag ausgewiesen. Außerdem wird geregelt, wann die Ausbildungsvergütung gezahlt wird, also zum Beispiel, ob am Ende oder in der Mitte des Monats.

Wie hoch ist die Arbeitsvergütung?

Seit Januar 2020 gilt laut BBiG eine Mindestvergütung für Auszubildende. In 326 Ausbildungsberufen dürfen nun keine Löhne unter dem Mindestlohn für Auszubildende ausgezahlt werden. Dieser Mindestlohn ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt: Ein Azubi im zweiten Ausbildungsjahr bekommt 18 Prozent mehr als sein Kollege im ersten Jahr. Im dritten Ausbildungsjahr sind es 35 Prozent und im vierten Ausbildungsjahr sogar 40 Prozent mehr.

Wie viel Urlaub bekommen Azubis?

Jeder braucht mal eine Pause und auch Auszubildende haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Jugendarbeitsschutzgesetz unterscheidet den Urlaubsanspruch nach Alter. Ist der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres jünger als 16 Jahre, gibt es mindestens 30 Werktage Urlaub. Ist er jünger als 17 Jahre, gibt es mindestens 27 Werktage Urlaub und ist er jünger als 18 Jahre, sind es mindestens 25 Werktage Urlaub im Jahr. Ab der Volljährigkeit gilt für ihn das Bundesurlaubsgesetz. Er zählt dann als normaler Arbeitnehmer und bekommt bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage – also mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.

Was lernt man in der Berufsschule?

In der Berufsschule erwerben Auszubildende wichtige theoretische Kenntnisse für ihre Berufspraxis. Zudem wird auch die Allgemeinbildung mit Fächern wie etwa Deutsch, Englisch oder Politik und Wirtschaft gefördert. Daher müssen Auszubildende für den Unterrichtsbesuch vom Betrieb freigestellt werden (Paragraf 15 BBiG). Gleichzeitig sind Azubis aber verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen (Paragraf 15 und 14 BBiG).

Alles zur Berufsschule

Eine Berufsausbildung in Deutschland ist in der Regel die Kombination aus einer Ausbildung in einem Betrieb und dem Besuch einer Berufsschule. Weit über zwei Millionen Schüler absolvieren aktuell diese so genannte duale Ausbildung.

Was ist eine Berufsschule?
Wer einen Beruf erlernt, muss neben der Arbeit im Betrieb, in dem die Ausbildung stattfindet, für zwei bis dreieinhalb Jahre auch die Schulbank in der Berufsschule drücken. Sie ist einer der beiden Lernorte im sogenannten dualen Berufsausbildungssystem. Der Besuch der Berufsschule ist nach Auskunft der ARAG Experten verpflichtend (Paragraf 13 Berufsbildungsgesetz [BBiG]) und Berufsschüler müssen für den Unterrichtsbesuch vom Betrieb freigestellt werden (Paragraf 15 BBiG).

Voraussetzung für die Berufsschule
Nur wer einen gültigen Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat, kann sich bei der Berufsschule anmelden. Dafür ist in der Regel mindestens ein Hauptschulabschluss nötig. Nach Auskunft der ARAG Experten kann man sich die Berufsschule nicht immer aussuchen, sondern meldet sich meist in dem Schulbezirk an, wo auch der Ausbildungsbetrieb ansässig ist. Gibt es allerdings eine Berufsschule, die näher am Wohnort des Schülers liegt, kann man nach Absprache mit dem Ausbilder auch diese Schule besuchen, vorausgesetzt die fachliche Zuordnung stimmt. Je nachdem, welche Ausbildung Schüler absolvieren, kann es aber auch sein, dass sie in einer anderen Stadt oder gar in einem anderen Bundesland zur Berufsschule gehen müssen. Denn bei Ausbildungsberufen mit einer geringen Zahl von Auszubildenden werden Standorte der Fachklassen länderübergreifend gebildet.

Unterricht: Dauer und Umfang
Der Unterricht in der Berufsschule findet an ein bis zwei Tagen pro Woche statt, so dass Auszubildende acht bis zwölf Wochenstunden zur Schule gehen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass es bei seltenen Berufen und bei Berufen mit wenigen Azubis möglich sein kann, dass der Unterricht in größeren zeitlich zusammenhängenden Einheiten in Form von Blockunterricht erteilt wird. Die Schultage sind dabei ähnlich lang wie auf allgemeinbildenden Schulen, also fünf bis acht Schulstunden täglich. Dabei wird die Unterrichtszeit auf die Arbeitszeit angerechnet, ebenso wie die Unterrichtspausen. Die Ausbildungsvergütung muss während der Berufsschulzeit weitergezahlt werden.

Dauert der Unterricht länger als fünf Schulstunden à 45 Minuten, sind Auszubildende einmal in der Woche für diesen Tag freizustellen; sie dürfen dann auch nach dem Unterricht nicht mehr im Betrieb weiterbeschäftigt werden. Der Berufsschultag wird mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit auf die Ausbildungszeit angerechnet. Findet der Unterricht an zwei Tagen in der Woche statt, wird für den zweiten Tag nur die tatsächliche Unterrichtszeit angerechnet. Je nach vereinbarter Arbeitszeit muss der Azubi dann unter Umständen nach der Schule noch im Betrieb erscheinen. Die Arbeitszeit pro Woche darf für Minderjährige nicht mehr als 40 Stunden bzw. acht Stunden täglich betragen. Bei Schülern über 18 gilt nach Auskunft der ARAG Experten, dass sie grundsätzlich an sechs Tagen die Woche beschäftigt werden dürfen. Ihre Arbeitszeit darf maximal 48 Wochenstunden betragen.

Was lernt man in der Berufsschule?
Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es in Berufsschulen grundsätzlich sieben Fachbereiche: Agrarwirtschaft, Gestaltung, Gesundheit, Erziehung und Soziales, Informatik, Technik und Naturwissenschaften, Ernährungs- und Versorgungsmanagement sowie Wirtschaft und Verwaltung. Hier erwerben Berufsschüler wichtige theoretische Kenntnisse für ihre Berufspraxis. Zudem wird aber auch die Allgemeinbildung mit Fächern wie etwa Deutsch, Englisch oder Mathematik gefördert.

Der Schulabschluss
Nach erfolgreich absolvierter Berufsschulzeit erhalten die Absolventen das Abschlusszeugnis der Berufsschule. Darüber hinaus gibt es weitere Zeugnisse: Ein Prüfungszeugnis von der für ihren Beruf zuständigen Kammer, also der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK), einer Rechtsanwaltskammer oder einer Verwaltungsschule. Und mit dem Arbeitszeugnis aus dem Betrieb, indem sie die duale Ausbildung absolviert haben, erhalten Berufsschüler ihr drittes Zeugnis.

Die Pflichten der Berufsschüler
In der Berufsschule gilt zuallererst die Lernpflicht. Das bedeutet, dass sich der Auszubildende darum bemühen muss, die Berufsschule erfolgreich abzuschließen. Die Sorgfaltspflicht schreibt zudem vor, dass alle Tätigkeiten in der Berufsschule immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden müssen, dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes. Darüber hinaus weisen die ARAG Experten auf die Schweigepflicht hin: Sie verbietet es dem Azubi, in der Schule Betriebsgeheimnisse auszuplaudern.

Wer zahlt für die Berufsschule?
Der ausbildende Betrieb muss Auszubildenden zwar Ausbildungsmittel wie beispielsweise Werkzeuge und Werkstoffe und andere Arbeitsmaterialien kostenfrei zur Verfügung stellen. Aber die Fahrtkosten zur Berufsschule – ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder gar einem eigenen Fahrzeug – muss der Chef nach Auskunft der ARAG Experten nicht bezahlen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn tariflich eine Fahrtkostenerstattung vereinbart wurde oder der Arbeitgeber auf eine andere Berufsschule besteht, die weiter entfernt ist. Außerdem können die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb über die Pendlerpauschale und die Kosten für die Fahrt zur Berufsschule als Reisekosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Berufsfachschulen
Eine schulische Ausbildung ist auch an einer Berufsfachschule möglich. Hier gehen Schüler in Vollzeit zur Schule und arbeiten nicht parallel in einem Ausbildungsbetrieb. Vor allem im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen oder in technischen und kaufmännischen Bereichen gibt es Berufsfachschulen. Im Unterricht werden sowohl praktische als auch theoretische Inhalte vermittelt. Zudem müssen diverse mehrwöchige Praktika absolviert werden. Während Berufsschüler in einer dualen Ausbildung auch während der Schulzeit weiterhin ihr Gehalt beziehen, müssen Berufsfachschüler ihre Ausbildung in der Regel aus eigener Tasche finanzieren.

Sind Körperschmuck und Tattoos erlaubt?

Laut ARAG Experten darf es zwar in keinem Arbeitsvertrag stehen, aber grundsätzlich darf der Chef vorschreiben, ob und in welchem Maße Piercings und Tattoos erlaubt sind. Ein Verbot muss er allerdings begründen. Ein Grund kann Seriosität im Kundenverkehr in einer Bank sein oder ein gepflegtes Äußeres bei einem Flugbegleiter. Insbesondere bei Tattoos, die bei sommerlich kurzer Kleidung sichtbar sind, sollten Azubis bereits beim Bewerbungsgespräch darauf hinweisen und das Thema offen ansprechen, auch wenn der künftige Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch nicht direkt danach fragen darf.

Das passende Gerichtsurteil

Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit

Lässt sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben, um eine Prüfung zu schwänzen, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann nach laut ARAG Experten gerechtfertigt sein (Arbeitsgericht Siegburg, Az.: 5 Ca 1849/21).

Die Pflichten der Azubis

 
  • Zu den allgemeinen Pflichten des Azubis gehört zuallererst die Lernpflicht. Das bedeutet, dass sich der Auszubildende darum bemühen muss, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
  • Die Sorgfaltspflicht schreibt vor, dass alle Tätigkeiten in Betrieb und Berufsschule immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden müssen, dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes.
  • Die Teilnahmepflicht schreibt den Besuch der Berufsschule für den Auszubildenden vor.
  • Auch muss der Azubi die Anweisungen des Ausbilders befolgen und die angeordneten Aufgaben erledigen.
  • Die Bewahrungspflicht bestimmt, dass der Azubi sorgsam und vorsichtig mit den Arbeitsmaterialien, also Werkzeugen, Maschinen usw. umgehen muss.
  • Die Schweigepflicht verbietet es dem Azubi, Betriebsgeheimnisse auszuplaudern.

Daneben ist der Auszubildende verpflichtet, die Betriebsordnung einzuhalten und beispielsweise bestimmte Schutzkleidung zu tragen, falls dies vorgeschrieben ist. Last but not least: Wenn er nicht zur Arbeit kommen kann, ist der Azubi zur Krankmeldung und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet. Vorsorgeuntersuchungen und weniger dringende Arztbesuche muss der Auszubildende möglichst außerhalb der Arbeitszeit erledigen.

Wie Sie Ihren Ausbildungsvertrag als Azubi kündigen

Fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung und Aufhebungsvertrag: Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Welche Versicherungen Sie jetzt brauchen

Mit dem Eintritt ins Berufsleben sollten Sie auch Ihren Versicherungsschutz checken. Wir haben alles, was Sie wissen müssen, zusammengestellt.

Ausbildung bei der ARAG

Ausbildung ARAG Düsseldorf

Wir bieten Ihnen Ausbildungsplätze in einem abwechslungsreichen Umfeld. Alles zu Ihren Möglichkeiten in Düsseldorf und München.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick