Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

27.03.2017

Wer im Reisebüro arbeitet, kommt in der Regel ab und zu in den Genuss günstiger Reisen. Mit diesen so genannten Expediententarifen, die Ersparnisse von bis zu 80 Prozent bringen können, wollen Reiseveranstalter gute Geschäftsverbindungen sichern und sich den Partnern hautnah präsentieren. Der Rabatt darf nach Angaben der ARAG Experten nicht vom Finanzamt als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden.

In einem konkreten Fall genoss eine Reisebüromitarbeiterin mit ihrem Ehemann eine Hochseekreuzfahrt für einen Preis, der 80 Prozent unter dem Katalogpreis lag. Bei einer Lohnsteuerprüfung wurde der Rabatt als geldwerter Vorteil und als Arbeitslohn von dritter – also Nichtarbeitgeber – Seite behandelt. Doch die Angestellte wehrte sich erfolgreich vor Gericht. Die Richter wollten keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erkennen.

Nach Angaben der ARAG Experten ist ein von Dritten gewährter Preisvorteil nur dann ein Arbeitslohn, wenn er im Interesse des Arbeitgebers ist oder die Arbeitsleistung der Angestellten belohnen sollte. Doch in diesem Fall kann man vielmehr von eigenwirtschaftlichen Gründen des Reiseveranstalters ausgehen, der sich mit den Rabatten einen zusätzlichen, attraktiven Kundenkreis sichert, zusätzliche Umsätze an Bord erzielt oder seine Auslastung optimiert (Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 5 K 2504/14 E).

Gut zu wissen

Ein von Dritten gewährter Preisvorteil ist nur dann ein Arbeitslohn, wenn er im Interesse des Arbeitgebers ist oder die Arbeitsleistung der Angestellten belohnen sollte.

Nebenkosten prüfen und Steuern sparen

Setzen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ab – der Lohnkostenanteil mindert direkt Ihre Steuerlast!

UNSERE EMPFEHLUNG

ARAG Rechtsschutzversicherung

Wir halten Ihnen rechtlich den Rücken frei – beispielsweise mit dem Steuer-Rechtsschutz, wenn es um die Anerkennung von Werbungskosten geht.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick