23.02.2022

Unser Tipp: Wer Sturmschäden in Haus oder Garten beseitigen muss, kann Kosten von der Steuer absetzen. Erstattet wird zum einen, was in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fällt. Das sind alle Dienstleistungen, die man auch selbst im Haushalt erledigen könnte. Im Fall von Sturmschäden kann das z. B. ein Gärtner sein, der einen umgefallenen Baum zersägt und abtransportiert, oder eine Reinigungskraft, die die Wohnung von innen säubert. 20 Prozent der anfallenden Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuerersparnis ist auf 4.000 Euro im Jahr begrenzt.

Sind auch Reparaturen nötig – weil etwa das Dach ausgebessert werden muss – können die Kosten für den Handwerker ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt berücksichtigt allerdings nur den Arbeitslohn, nicht die Materialkosten. Lassen Sie sich daher eine Rechnung ausstellen, die den Arbeitslohn separat ausweist. Absetzbar sind auch hier 20 Prozent der Kosten, allerdings maximal nur 1.200 Euro.

Haben Sie durch einen Sturm größere Schäden, die die zumutbare Eigenbelastung überschreiten, können Sie die Kosten unter Umständen auch als sogenannte außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt angeben.

 
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Hinweis: Ältere Beiträge können von der aktuellen Rechtslage abweichen.

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