26.02.2016

Online bestellen aus dem Ausland

Im Internet sind viele Artikel günstiger als im Ladengeschäft zu haben. Vorsicht ist aber geboten, wenn Waren aus dem Ausland gekauft werden. Hier ist zum einen auf die einschlägigen Zoll- und Steuerbestimmungen zu achten. Besonders günstige Preise sind manchmal aber auch ein Hinweis darauf, dass dreiste Fälschungen angeboten werden oder der Händler nicht über die erforderlichen Verkaufs-Lizenzen verfügt. Worauf man achten sollte und welche Konsequenzen drohen, erläutern ARAG Experten.

Kaffee, Alkohol, Zigaretten, Parfüm

Grundsätzlich dürfen innerhalb des EU-Binnenmarktes Waren frei gehandelt werden. Zölle und Steuern fallen also nicht an. Doch gibt es Ausnahmen. Zu beachten sind insbesondere einige so genannte hochsteuerbare Waren. Das sind Waren, für die neben der Mehrwertsteuer besondere Verbrauchssteuern erhoben werden. Zu diesen hochsteuerbaren Waren zählen vor allem Kaffee, Alkohol, Zigaretten, Parfums und Eau de Toilettes.

Während den meisten Menschen bekannt ist, dass auf Alkohol und Zigaretten neben der Mehrwertsteuer eine Verbrauchssteuer erhoben wird, ist die Kaffeesteuer als Verbrauchssteuer relativ unbekannt. Werden jedoch Kaffee oder auch nur kaffeehaltige Produkte, wie Kaffeepads, beispielsweise günstig aus den Niederlanden bestellt – dort gibt es keine Kaffeesteuer – muss diese nachträglich gezahlt werden, ansonsten liegt Steuerhinterziehung vor. Wenn auf Internetseiten damit geworben wird, der Versand sei steuerfrei, sind daher oft potentielle Betrüger am Werk. Auch beim Kauf von so genannten EU-Zigaretten ist Vorsicht geboten. Auf keinen Fall sollten bei solchen Transaktionen Vorauszahlungen getätigt werden.

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