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Auf den Punkt

 
  • Die Verwendung von Google Fonts selbst ist nicht illegal ist, solange die entsprechenden Informationen in der richtigen Form auf der Website angezeigt werden.
  • Werden personenbezogene Daten von Website-Besuchern ohne Einwilligung an Google übertragen, kann dies zu einer Abmahnung wegen Datenschutzverstoßes führen.
  • Ein lokales Hosting lizenzfreier Google Fonts auf Ihrer Website ist eine Möglichkeit für rechtssichere Verwendung.
  • Für die DSGVO-konforme Verwendung von Google Maps auf gewerblichen Internetseiten, bedarf es der aktiven Einwilligung des Nutzers.
 
 

Datenschutzverstöße wegen Google Fonts führen zu Abmahnungen

Seit Jahren ist die Einbindung von Google Fonts eine beliebte Möglichkeit bei Website-Betreibern, ansprechende und leicht lesbare Schriftarten zu implementieren. Die Verwendung von Google Fonts selbst ist nicht illegal, solange die entsprechenden Informationen in der richtigen Form auf der Website angezeigt werden.

Eine falsche Einbindung von Google Fonts auf der Website kann allerdings ein Datenschutzverstoß sein, sobald Benutzerdaten ohne Einwilligung in die USA an Google übertragen werden. Erfasst eine Internetpräsenz personenbezogene Daten und nutzt Google Fonts, führt dies unter Umständen zu einer Abmahnung.

Dem zugrunde liegt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der ein Gerichtsurteil des Landgerichts München (Az.: 3 O 17493/20) vom Januar 2022 folgt. Die angeklagte Webseitenbetreiberin musste 100 Euro Schadensersatz zahlen und es unterlassen, die IP-Adresse des Klägers an Google zu übermitteln, was automatisch passiert, wenn er die Website nutzt. Ihr drohen bei einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und bei Nichtzahlung eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Dieses Urteil nutzen Privatpersonen und Abmahnanwälte, um Website-Inhaber abzumahnen und Schadensersatz zu kassieren, wenn diese den Datenschutz nicht DSGVO-konform umgesetzt haben.

 

Wie man Google Fonts rechtssicher nutzt

Es gibt zwei Arten, Google Fonts einzubinden. Die remote oder dynamische Variante führt zu den Datenschutzproblemen. Besser ist eine lokale Einbindung, bei der man die Schriftart herunterlädt, um sie im eigenen Webspace oder Server wieder hochzuladen.

Dazu schreibt Google selbst im eigenen Datenschutz FAQ: „Anstatt Schriftarten von Google-Servern abzurufen, kann ein Entwickler Webschriftarten auf seiner Website lokal hosten, indem er die Schriftarten herunterlädt und auf seinen Server hochlädt. Wenn eine Schriftart von den Servern des Websitebetreibers geladen wird, erhält Google keine Daten in Bezug auf die Besuche auf der Website…“

Website-Besitzer sollten jetzt prüfen, welche Variante der Google-Font-Einbindung sie auf ihrer Online-Präsenz nutzen und diese dann unter Umständen ändern.

 

Google Maps DSGVO-konform einbinden

Google Maps auf rein privaten Websites einzubinden ist weniger problematisch. Hier gilt die sogenannte Haushaltsausnahme. In der DSGVO Art.2, Abs.2c steht: „Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“.

Anders sieht es bei gewerblicher Nutzung aus. Man darf Google Maps einbinden, wenn man die Programmschnittstelle Google Maps API (Application Programming Interface) nutzt und sich kostenlos bei Google Maps registrieren lässt, damit die Karten freigeschaltet werden können. Wichtig ist, dass der Nutzer aktiv mit Klick einwilligen muss, wenn er Inhalte von Google Maps sehen möchte, und diese dann erst geladen werden.

Außerdem sind Kartendienste Dritter im Rahmen der Datenschutzerklärung der Webseite zu berücksichtigen. Der Dienst Google Maps muss dort ausführlich und genau beschrieben sein und in den Cookie-Hinweisen Ihrer Website aufgeführt sein; je nach Einbindung müssen Sie eine entsprechende Zustimmung Ihrer Websitebesucher einholen. Mehr Infos und eine technische Lösung für das DSGVO-konforme Einbinden von Google Maps finden Sie bei Dr. Datenschutz.

Gut zu wissen: Die Idee, auf Google Maps zu verzichten, und Screenshots von Karten mit der Anfahrt zum Unternehmen oder Gewerbe zu hinterlegen, klingt zwar auf den ersten Blick recht schlau. Leider verletzt dies aber das Urheberrecht und ist laut Nutzungsbedingungen von Google verboten. Eine Alternative zu Google Maps sind die freien Karten „OpenStreetMaps“.

 

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