Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap
 

Auf den Punkt

 
  • Angesichts der steigenden Energiekosten ist auch der Strompreis in die Höhe geschnellt.
  • Insofern keine Preisgarantie mit dem Versorger ausgehandelt wurde, trifft diese Entwicklung viele Privathaushalte und Unternehmen hart.
  • Um bei den Nebenkosten zu sparen, sollten deshalb rechtzeitig Rücklagen gebildet und stromsparende Maßnahmen ergriffen werden.
  • Dazu gehören die Reduzierung des Warmwasserverbrauchs, ein cleverer Umgang mit elektronischen Geräten und nachhaltige Beleuchtung.
 

Steigende Energiekosten: Wie entwickelt sich der Strompreis?

In den letzten zehn Jahren ist der Strompreis um ganze 54 Prozent angestiegen. Spätestens seit der russischen Invasion in die Ukraine und den damit verbundenen Wirtschafts- und Energiesanktionen gegen Moskau ist der Strompreis in Deutschland äußerst schwankend. Inzwischen sind die Strompreise für Haushalte tendenziell wieder gesunken und es gibt Stromverträge mit einem Preis, der unter dem Niveau der Strompreisbremse liegt. Wie die Reise weitergeht, kann aber niemand exakt voraussagen. Strom zu sparen und hohen Preisen entgegenzuwirken, ist daher immer eine gute Idee. Und auch zu wissen, was man tun kann, wenn der Stromanbieter die Preise erhöht.

 

Strompreiserhöhung bei bestehenden Verträgen

Steigen die Beschaffungs- und Vertriebskosten für Energie, dann hat Ihr Stromanbieter natürlich auch das Recht, Ihren Strompreis zu erhöhen. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich um Kostenfaktoren handelt, auf die der Versorger selbst keinen Einfluss hat.

Erhalten Sie eine Preiserhöhung, dann sollten Sie also zunächst die Begründung des Versorgers prüfen. In der Folge sollten Sie außerdem sicherstellen, dass:

  • … Sie korrekt informiert wurden.
  • … die Erhöhung in dem Schreiben verständlich dargelegt wird.
  • … das Schreiben über die Strompreiserhöhung rechtzeitig zugestellt wurde.

Können Sie diese Fragen bejahen, dann sollten Sie im nächsten Schritt prüfen, ob sich der Wechsel des Stromanbieters lohnen könnte.

 

Muss ich eine Strompreiserhöhung trotz Preisgarantie hinnehmen?

Stromversorger, die in ihren Verträgen eine Preisgarantie gewährt haben, dürfen ihre Preise auch aufgrund außergewöhnlicher Umstände (wie etwa Krieg oder Naturkatastrophen) nicht erhöhen. Dies geht unter anderem aus der Rechtsprechung des Landgerichts Düsseldorf hervor, das zuletzt den Fall eines Strom- und Gasversorgers verhandelte, der seine Preisgarantie aufgrund explodierender Energiepreise durch den Ukraine-Krieg außer Kraft gesetzt hatte. Durch diese außergewöhnlichen Umstände sei die Geschäftsgrundlage weggefallen (§ 313 Bürgerliches Gesetzbuch) und eine Vertragsanpassung sehr wohl möglich, so der Versorger. Die Richter sahen den Fall jedoch anders und untersagten dem Anbieter im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes eine Preiserhöhung (Landgericht Düsseldorf, Az.: 12 O 247/22).

 

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung

Erhöht ein Stromversorger den Strompreis, dann muss er seine Kunden darüber nicht nur frühzeitig informieren, sondern ihnen auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen. In diesem Sinne kann eine Preiserhöhung für den Endnutzer auch eine Chance darstellen. Um von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, sollten Kunden bis zu 14 Tage nach dem Eingang der Vertragsänderungsmitteilung eine E-Mail oder einen Brief an den Versorger schicken und ihn über die Kündigung in Kenntnis setzen. Berufen sollten sie sich darin auf § 41 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Außerdem sollte von dem Versorger stets eine schriftliche Bestätigung der Kündigung verlangt werden. In der Folge können Endnutzer dann etwaige SEPA-Einzugsermächtigungen widerrufen und sich einen neuen Stromanbieter suchen, um nach Vertragsende nicht automatisch in die vergleichsweise teure Grundversorgung zu fallen.

Wichtig zu wissen: Ein Ausnahmefall kann dann vorliegen, wenn in den AGB eines Stromvertrags explizit festgehalten ist, dass eine Preiserhöhung oder Preissenkung durch veränderte Steuern, Abgaben oder Umlagen direkt an den Kunden weitergegeben wird. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, den neuen Preis (egal ob höher oder niedriger) zu zahlen und können sich in der Regel nicht einfach auf ein Sonderkündigungsrecht berufen.

 
 

Nebenkostenabrechnung jetzt prüfen lassen!

Schnell und bequem für unsere Kunden

Sie haben einen ARAG Mietrechtsschutz oder den Bereich Wohnen in Ihrem Privatrechtsschutz bzw. Recht und Heim mitversichert? Dann prüft unser Partner MINEKO Ihre Nebenkostenabrechnung und Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht.

Abrechnung sofort prüfen lassen

Sie haben noch keinen ARAG Rechtsschutz?

Wir unterstützen Sie in Zeiten steigender Energiekosten: Mit Abschluss unserer Rechtsschutzversicherung im privaten Bereich können Sie als Mieter direkt und ohne Wartezeit Ihre Nebenkostenabrechnung von unserem Partner MINEKO prüfen lassen.

Rechtsschutz abschließen und Nebenkostencheck sichern

 

Wie sich die gestiegenen Strompreise auf Ihre Nebenkosten auswirken

Lebensmittel, Benzin, Gas: In allen Bereichen des Lebens sind die Preise gestiegen. Mieterinnen und Mieter bekommen das dann immer bei der nächsten Nebenkostenabrechnung zu spüren.

Mineko, die Plattform zur Überprüfung von Mietnebenkosten, hat die zu erwartenden durchschnittlichen Nebenkosten für 2022 auf Basis von über 2.500 Vermieter-Vorabrechnungen ermittelt. Die Prognose: Die Mietnebenkosten für 2022 steigen um knapp 120 Prozent im Vergleich zu 2019 auf etwa 6,40 Euro pro Quadratmeter. Noch härter könnte es Mietende treffen, sollte Deutschland in diesem Jahr einen besonders kalten Winter erleben.

 

Steigende Nebenkosten stemmen – das können Sie tun

Seit der russischen Invasion der Ukraine sind die Energiepreise nach Berechnung des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) um rund 37 Prozent gestiegen. Allein dadurch bezahlt ein Ein-Personen-Haushalt im Schnitt bereits 508 Euro mehr pro Jahr – von den erhöhten Lebenshaltungskosten in anderen Bereichen ganz zu schweigen. Wichtig ist es deshalb, neben den richtigen Stromspar-Strategien bereits früh die notwendigen Schritte einzuleiten, um die drohende Kostenexplosion abzufedern.

  • Geld zurücklegen: Ist es Ihnen möglich, dann sollten Sie bereits vor Ende des Jahres etwas Geld ansparen, um von der Nebenkostenabrechnung nicht kalt erwischt zu werden.
  • Nachbarn mit ins Boot holen: Gibt es in Ihrem Haus gemeinsame Strom- und Heizkosten, die einfach gedrosselt werden könnten? Etwa, indem die Außenbeleuchtung oder die Heizungsanlage anders geschaltet wird? Besprechen Sie sich dazu mit Ihren Nachbarn.
  • Recht auf Wohngeld prüfen: Gehen Sie bereits heute davon aus, dass die Nebenkostenabrechnung Sie in echte finanzielle Schwierigkeiten bringen wird, dann sollten Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen, denn: Viele Bürgerinnen und Bürger wissen gar nicht, dass Sie von dieser Absicherung profitieren können.
 

Strom sparen: 7 effektive Tipps

Spätestens seit dem Start der Energiesparkampagne der Bundesregierung Anfang Juni wissen wir: Ein Energiespar-Duschkopf spart 30 Prozent Energie für Warmwasser. Im Folgenden finden Sie noch weitere Tipps und Tricks zum Energiesparen.

 

Tipp 1

Energiefresser Warmwasser erkennen

Mehr als zwei Drittel der Energie werden in Privathaushalten laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für das Heizen und für Warmwasser verwendet – und ein Drittel für Haushaltsgeräte. Neben der Optimierung der Heizungsanlage (etwa durch Entlüften und den Einbau smarter Thermostate) lassen sich also vor allem Kosten durch einen effizienteren Warmwasserverbrauch sparen. Dabei ist der Austausch eines regulären mit einem wassersparenden Duschkopf nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen. Große Mengen Warmwasser können zum Beispiel auch gespart werden, indem auf Vollbäder verzichtet und die Wassertemperatur beim Duschen leicht nach unten reguliert wird.

 
 

Tipp 2

Temperatur beim Wäsche waschen drosseln

Auch beim Wäschewaschen wird viel warmes Wasser verbraucht. Hier kann Energie gespart werden, indem man die Waschmaschine nur dann laufen lässt, wenn sie wirklich komplett voll ist und die Temperatur nach dem „One-click-down-Prinzip“ um eine Stufe senkt. Oft reichen nämlich 30° statt 40°C oder für hygieneintensive Wäsche auch 60° statt 90°C, um Sauberkeit zu garantieren. Das schont übrigens auch die Farben der Kleidung. Werfen Sie einmal einen Blick in die Gebrauchsanweisung und informieren sich über den Energieverbrauch der verschiedenen Waschprogramme. Oft gibt es sogenannte Eco-Waschgänge oder spezielle Kurzprogramme, mit denen Sie einiges an Strom sparen können.

 
 

Tipp 3

Auf den Trockner verzichten

Wäschetrockner sind zwar insbesondere in größeren Haushalten ganz praktisch, erfüllen jedoch prinzipiell eine Aufgabe, die auch kostenlos von der Natur übernommen werden kann. Zudem haben selbst moderne Trockner mit der besten Effizienzklasse einen hohen Energieverbrauch. Hängen Sie Ihre Wäsche also, wenn es in Ihrer Wohnung kein Feuchtigkeits- bzw. Schimmelproblem gibt, in der Wohnung oder auf dem Balkon auf. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Kleidung.

Die größten Posten beim Energieverbrauch im Haushalt
 
 

Tipp 4

In der Küche Energie sparen

Gerade die Küche ist ein Raum voller Energiesparpotenzial. Hier sollte etwa regelmäßig das Gefrierfach enteist werden. Denn je dicker die Eisschicht, desto höher ist der Energieverbrauch des Kühlschranks. Lassen Sie die Türen von Gefrierfächern und Kühlschränken außerdem nur kurz auf und halten Sie Ordnung, damit Sie nicht zu lange nach Lebensmitteln suchen müssen. Auch bei den Temperatureinstellungen lässt sich einiges an Energie in der Küche sparen. So muss etwa das Gefrierfach nicht kälter als -18°C eingestellt sein, denn diese Temperatur ist völlig ausreichend für ein sicheres Aufbewahren Ihrer Tiefkühlkost. Im Kühlschrank reichen 7°C.

Auch beim Kochen lässt sich der Energieverbrauch in der Küche um bis zu zwei Drittel reduzieren, wenn man einen passenden Deckel auf den Topf setzt und den Elektroherd bereits kurz vor Ende des Garvorgangs ausschaltet, um die Restwärme zu nutzen. Gleiches gilt für den Ofen. Hier kann man laut BMWK bis zu 15 Prozent der Energie einsparen, wenn man die Umluft-Funktion nutzt, auf das Vorheizen verzichtet und den Ofen früher ausschaltet.

Geschirrspülmaschinen verbrauchen in der Küche viel Strom für das Erhitzen des Wassers. Hier kann ein Öko-Waschgang helfen, Energie zu sparen. Oft dauert ein Spülgang dann zwar etwas länger, aber das Wasser wird im Sparprogramm weniger stark erhitzt. Das Ergebnis ist dank moderner Reiniger das gleiche. Zu kalt sollte der regelmäßige Spülgang aber nicht sein, denn das kann auf Dauer der Maschine und der Hygiene schaden.

 
 

Tipp 5

Kostensparende Beleuchtung nutzen

Wer im Haus oder in der Wohnung bei der Beleuchtung sparen möchte, sollte sich LED-Lampen zulegen. LED-Lampen benötigen nur einen Bruchteil der Energie von Energiesparlampen oder Halogenlampen. Und auch durch das Anbringen von Bewegungsmeldern, die dann die Beleuchtung an- und abschalten, kann erheblich Energie eingespart werden, gerade in Treppenhäusern. Natürlich sollte man außerdem nur in den Räumen die Beleuchtung einschalten, die gerade genutzt werden. Werden Räume gezielt nur dort beleuchtet, wo man sich gerade aufhält, spart das ebenso.

Ein weiterer Einspartipp, an den nur die wenigsten denken: Eine bewusste Farbauswahl beim Wandanstrich. Da helle Wände das Licht besser reflektieren als dunkel angestrichene, wird der Sparerfolg durch einen weißen oder hellen Anstrich noch erhöht. Gleiches gilt für helle Lampenschirme. Auch sie wirken verstärkend auf die Leuchtkraft und erlauben dadurch, ein Leuchtmittel mit geringerem Stromverbrauch zu nutzen.

 
 

Tipp 6

Energieeffiziente Haushaltsgeräte einsetzen

Bei Haushaltsgeräten wird am meisten Strom für Informationstechnik, TV und Audio verbraucht (28 Prozent). Daher wird dazu geraten, nach Möglichkeit einen Laptop zu nutzen, denn der verbraucht deutlich weniger Energie als ein Desktop-PC. Wahre Stromfresser sind alte Fernsehgeräte. Hier lohnt die Anschaffung eines neuen Gerätes mit hohem Energieeffizienz-Wert. Natürlich gilt dabei: Je mehr Zoll der Bildschirm hat, desto höher der Stromverbrauch.

Energie-Verschwender-Haushaltsgeräte wie Klimaanlagen sind im Übrigen durchaus verzichtbar, wenn man stattdessen klug in den kühlen Morgen- und Abendstunden lüftet, Räume frühzeitig abdunkelt und – sofern vorhanden – Außenrollos herunterlässt. Spezielle Anti-Hitze-Beschichtungen auf Innenjalousien, verspiegelte Außenjalousien oder Markisen, die die Hitze reflektieren, können ebenfalls helfen, die Hitze stromneutral auszusperren.

 
 

Tipp 7

Stand-by-Modus abschalten, wenn Sie im Urlaub sind

Urlauber können zu Hause Energie sparen, indem sie möglichst alle Geräte, die auch im Stand-by-Modus Strom verbrauchen, vom Netz nehmen. Dazu gehören beispielsweise Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler, aber auch Kaffeemaschine, Fernseher, Computer, DVD-Spieler oder Drucker. Um es sich leicht zu machen, eignen sich schaltbare Steckerleisten. Mit einem Klick kann man damit mehrere Geräte wirklich ausschalten. Wenn es im Haushalt einen Elektroboiler für Warmwasser gibt, sollte auch der vom Netz entfernt werden. Nach dem Urlaub sollten Sie dann allerdings einmalig auf mindestens 65°C aufheizen und die Leitungen gut spülen, bevor Sie das Wasser wieder nutzen. So besteht keine Legionellen-Gefahr.

 
Mietrechtsschutz
 

Wir tragen Ihre Prozess- und Anwaltskosten!

  • Kostenlose Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung.
  • Rechtsschutz bei Streit mit dem Vermieter, Nachbarn oder Hausverwalter.
  • Telefonische Anwaltsberatung – rund um die Uhr.
 

Alles zum Stromanbieterwechsel

Infolge explodierender Preise an den europäischen Energiehandelsplätzen standen im vergangenen Jahr zahlreiche Stromversorger vor dem Aus. Doch auch wenn der Anbieter insolvent wird, müssen Kunden weder auf die Weihnachtsgans als auch auf die Lichterketten am Tannenbaum verzichten. Denn in Deutschland ist die Stromversorgung gesetzlich sichergestellt. Was Sie sonst noch über das Thema Strom, einen freiwilligen Anbieterwechsel und Ihre Rechte als Endnutzer wissen müssen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Die Deutschen wechseln ihren Stromanbieter immer häufiger
 

Strom fließt immer

Ein Stromausfall durch einen Anbieterwechsel ist in Deutschland nicht zu befürchten. Denn fällt ein Stromanbieter aus, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Stromlieferung. In den meisten Fällen sind dies die ansässigen Stadtwerke. Neue Kunden erhalten dann zunächst für drei Monate einen Ersatzversorgungstarif. Anschließend gilt für sie automatisch der Grundversorgungstarif, sollten sie bis dahin nicht bereits erneut den Anbieter gewechselt haben.

 

Stromanbieterwechsel, wenn der Versorger insolvent ist oder den Vertrag kündigt

Wenn der Stromversorger unfreiwillig gewechselt wird, lesen Sie möglichst zeitnah den Stromzähler ab und dokumentieren Sie nach Möglichkeit den Verbrauch zusätzlich mit einem Foto. Der Zählerstand sollte dann sowohl dem alten als auch dem neuen Stromanbieter sowie dem Netzbetreiber, der auf der Energieabrechnung zu finden ist, schriftlich mitgeteilt werden.

Als nächstes stellen Sie Abschlagszahlungen an den alten Anbieter ein, indem Einzugsermächtigungen schriftlich widerrufen oder Daueraufträge gekündigt werden. Wichtig zu wissen: Der Stromverbrauch muss hier in jedem Fall bis zum letzten Tag der Belieferung gezahlt werden. Die Höhe der noch zu leistenden letzten Zahlung, erfasst der Versorger in einer Schlussrechnung, die spätestens sechs Wochen nach Vertragsende bei Ihnen als Kunde vorliegen muss. Nachzahlungen sind innerhalb von zwei Wochen fällig, Guthaben oder zeitanteilige Neukundenboni muss der Versorger innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung zurückzahlen. Geht der Versorger bankrott, kann das Guthaben allerdings futsch sein. In diesem Fall haben Kunden dann die Möglichkeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Strompreise in der Ersatz- und Grundversorgung im Blick behalten

Durch die hohen Energiepreise können die Kosten für die Ersatz- und Grundversorgung deutlich höher sein als der alte Strompreis. Zudem gibt es bei den Ersatz- und Grundversorgungstarifen für Neukunden in der Regel keine Preisgarantien. Eine Erhöhung ist also jederzeit möglich. So hatte ein nordrhein-westfälisches Energieunternehmen durch einen Lieferstopp eines Energiediscounters tausende neuer Kunden übernehmen müssen. Für deren Versorgung kaufte der Energieanbieter an der Börse Energie zu extrem hohen Preisen nach. Diese Mehrkosten mussten nach richterlicher Ansicht die Neukunden tragen (Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 W 10/22).

Daher ist es ratsam, den Stromanbieter – je nach Tarif des örtlichen Versorgers – eventuell erneut und zeitnah zu wechseln. Dazu können Kunden in der Ersatzversorgung fristlos und im Grundversorgungstarif jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Eine Kündigung sollte schriftlich erfolgen, am besten per Einwurf-Einschreiben.

 

Einen neuen Stromanbieter finden

Bevor sich Stromkunden online über Vergleichsportale nach einem neuen Anbieter umschauen, sollten sie zunächst in der letzten Stromrechnung nachschauen, wie hoch der Jahresverbrauch ist. Zusammen mit der Postleitzahl kann man dann die für die eigene Region günstigsten Anbieter finden. Manchmal kann es sich jedoch auch lohnen, den eigenen Stromanbieter bzw. den Interims-Grundversorger nach anderen Tarifen zu fragen, um eine Ersparnis ohne Wechsel herbeizuführen.

Wer einen neuen Stromanbieter gefunden hat, sollte darauf achten, dass die Kündigungsfrist nicht mehr als einen Monat beträgt. Verlangt der Stromanbieter zudem Vorkasse, dann trägt der Kunden das Insolvenzrisiko. Prüfen Sie also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und wählen Sie im Zweifel eher ein Angebot mit einer monatlichen Abschlagszahlung aus. In dem neuen Vertrag sollten alle Preisbestandteile genau aufgeschlüsselt sein und es sollte einen Hinweis darauf geben, was bei Mindest- oder Höchstmengen zu beachten ist. Übrigens: Wechselgebühren sind bei einem Stromanbieterwechsel unzulässig.

 

Anspruch auf Schadensersatz?

Stellt der Stromversorger die Belieferung ein, können betroffene Kunden unter Umständen Schadensersatz geltend machen. Denn da der Anbieter den Vertrag nicht erfüllt hat, kann eine sogenannte Vertragspflichtverletzung vorliegen – vor allem dann, wenn der Preis beim neuen Versorger höher ist als der ursprüngliche Tarif. In diesem Fall kann die Differenz des alten und des neuen Preises für die Dauer der restlichen Vertragslaufzeit einen Schaden darstellen. Schadensersatzansprüche sollten aber möglichst konkret beziffert und bewiesen werden, da die Beweislast hier in der Regel beim Kunden liegt.

Christina Gellert

Rechtsanwältin

  • Rechtsanwältin, Zuhorn & Partner Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwältin & Mietrechts-Expertin
  • Seit 2022 zugelassene Rechtsanwältin

Ich bin fest davon überzeugt, dass jeder ein Anrecht auf faire und kompetente Unterstützung hat, besonders in einem so lebensnahen Bereich wie dem Mietrecht. Fragen beantworte ich gerne unter:

info@zuhorn.de

 

Könnte Sie auch interessieren

 

Mieterhöhung - wie viel und wie oft ist erlaubt?

Wir zeigen auf, wann und innerhalb welcher Fristen Sie einer Mietpreiserhöhung widersprechen können.

Wie Sie richtig heizen und Kosten sparen

Wir geben Tipps zum energieeffizienten Heizen, richtigen Lüften und klären auf, wie Sie das meiste aus Ihrer Heizanlage herausholen.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services