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10.01.2017

Wer eine Immobilie vermietet, darf nach Angaben der ARAG Experten alle Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen, die für die Instandhaltung des Objektes anfallen sowie für Zinsen und Abschreibungen.

Wer seinen Wohnraum günstiger vermietet – etwa an Verwandte oder gute Freunde – sollte allerdings achtgeben. Volle Werbungskosten können nur dann abgezogen werden, wenn die Miete mindestens 66 Prozent – also zwei Drittel – der ortsüblichen Miete beträgt. Überlässt man dem Mieter die Wohnung für weniger, werden auch die Werbungskosten vom Finanzamt gekürzt.

Ein Hinweis der ARAG Experten: Das Finanzamt muss allerdings bei dieser Berechnung die Warmmiete zugrunde legen, also die Kaltmiete zuzüglich aller Neben- und Betriebskosten (Bundesfinanzhof, Az.: IX R 44/15).

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