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10.01.2017

Wer mit Hilfe einer Photovoltaikanlage elektrische Energie produziert und ins Netz einspeist, erhält so genannte EEG-Beihilfen: eine festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt ist.

Doch ARAG Experten raten Anlagenbetreiber: Nur, wer seine Photovoltaikanlage ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur anmeldet, darf Beihilfen kassieren. Wer die Frist verschwitzt, muss unter Umständen sogar bereits geflossene Gelder zurückzahlen (Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 3 U 108/15, nicht rechtskräftig).

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