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24.03.2016

Mietminderung wegen nicht möglicher Dachboden-Nutzung

Viele Mieter nutzen die Dachbodenfläche, um Wäsche zu trocknen oder als Lagerraum. Oft ist diese Fläche sogar Bestandteil des Mietvertrages. Als solche macht sie auch einen Teil der Mietkosten aus. Verbietet der Vermieter nun die Nutzung des Dachbodens kurzfristig, müssen Mieter dieses eigenmächtige Handeln nicht tolerieren. Nach Auskunft von ARAG Experten dürfen sie dann die monatlichen Mietzahlungen um zwei Prozent kürzen (AG Köln, Az.: 203 C 192/14).

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