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04.03.2015
Auskunft über Baugenehmigung kostenlos
Die Auskunft einer Bauaufsichtsbehörde über das Vorliegen einer Baugenehmigung für mehrere Konstruktionen auf einem Nachbargrundstück ist grundsätzlich gebührenfrei. Ein Ehepaar wies die Baubehörde auf eine Holzkonstruktion und «Metalltürme» auf dem Nachbargrundstück hin. Ferner bat es um Mitteilung, ob die Nachbarin hierfür eine Baugenehmigung beantragt und erhalten habe.
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises teilte daraufhin mit, es läge hierfür kein Bauantrag vor. Nach einer Ortsbesichtigung unterrichtete der Landkreis das Ehepaar über das Ergebnis der örtlichen Überprüfung und verlangte mit Bescheid vom 25.06.2013 Gebühren und Auslagen von 102,81 Euro. Hiermit war das Ehepaar nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage – mit Erfolg.
Der Landkreis war nicht zur Kostenfestsetzung berechtigt, denn er habe den Klägern keine Bescheinigung im Sinn der gebührenrechtlichen Vorschriften erteilt. Vielmehr wurde eine Auskunft erteilt, für die keine Gebühren erhoben werden dürften. Eine Bescheinigung im Sinne der gebührenrechtlichen Vorschriften müsse über die bloße Mitteilung von Tatsachen hinaus einen amtlichen Nachweis zum Gegenstand haben, erklären ARAG Experten (VG Koblenz, Az.: 4 K 407/14.KO).