Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

10.02.2015

Verbotene Sondereinbauten in Eigentumswohnungen

Wer denkt, er könne in seiner Eigentumswohnung schalten und walten wie er mag, irrt. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf die Rechte der Eigentümergemeinschaft hin, die Sondereinbauten wie z.B. bodentiefe Fenster oder eine Fußbodenheizung untersagen darf. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, die Einbauten auf eigene Kosten wieder zurückbauen zu müssen. Zum Gemeinschaftseigentum gehören nach Auskunft der ARAG Experten unter anderem Außenfenster, tragende Wände, Böden oder Balkone. Wer hier nachträglich Änderungen vornehmen möchte, benötigt die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. In diesem Zusammenhang verweisen die ARAG Experten auf einen Fall, in dem ein Eigentümer in seiner Wohnung eine Fußbodenheizung einbauen ließ, ohne die Besitzergemeinschaft vorab zu informieren und um Zustimmung zu bitten. Eine Maßnahme, die der so genannte Aufteilungsplan nicht vorsah. Am Ende musste er die Heizung wieder herausreißen lassen (Landgericht Dessau-Roßlau, Az.: 5 S 237/13).

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick