Rechtstipps und Urteile
Rund um Heim und Garten
10.02.2015
Verbotene Sondereinbauten in Eigentumswohnungen
Wer denkt, er könne in seiner Eigentumswohnung schalten und walten wie er mag, irrt. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf die Rechte der Eigentümergemeinschaft hin, die Sondereinbauten wie z.B. bodentiefe Fenster oder eine Fußbodenheizung untersagen darf. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, die Einbauten auf eigene Kosten wieder zurückbauen zu müssen. Zum Gemeinschaftseigentum gehören nach Auskunft der ARAG Experten unter anderem Außenfenster, tragende Wände, Böden oder Balkone. Wer hier nachträglich Änderungen vornehmen möchte, benötigt die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. In diesem Zusammenhang verweisen die ARAG Experten auf einen Fall, in dem ein Eigentümer in seiner Wohnung eine Fußbodenheizung einbauen ließ, ohne die Besitzergemeinschaft vorab zu informieren und um Zustimmung zu bitten. Eine Maßnahme, die der so genannte Aufteilungsplan nicht vorsah. Am Ende musste er die Heizung wieder herausreißen lassen (Landgericht Dessau-Roßlau, Az.: 5 S 237/13).