Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

04.04.2016

Einfädeln gehört zum Ausparken

Beim Ausparken ist der Einfahrvorgang in den fließenden Verkehr erst abgeschlossen, wenn eine Strecke von 30 Metern mit angepasster Geschwindigkeit fahrbahnparallel zurückgelegt wurde. Davor spricht der erste Anschein für ein Verschulden des ausparkenden Fahrers. In einem konkreten Fall kam es beim Ausparken vom rechten Fahrbahnrand zu einer Kollision mit einem Taxi, das sich von hinten genähert hatte. Dabei wurde der ausparkende Volkswagen beschädigt – den Schaden wollte die Besitzerin vom Taxibesitzer ersetzt bekommen. Das AG München hat die Klage abgewiesen, denn derjenige, der vom Fahrbahnrand anfahren wolle, hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war davon auszugehen, dass sich die Kollision kurz nach dem Einfahren in die Straße ereignet habe. Die VW-Fahrerin habe daher den Schaden selbst zu tragen. Anders wäre der Fall gewesen, wenn sie bereits eine Strecke von 30 Metern mit angepasster Geschwindigkeit fahrbahnparallel zurückgelegt hätte, erklären ARAG Experten (AG München, Az.: 344 C 8222/11).

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick