Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap
 

Auf den Punkt

 
  • Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind in den EU-Ländern unterschiedlich, daher sollte man sich vor Fahrtantritt über die örtlichen Beschränkungen informieren.
  • In vielen Ländern sind die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich höher als in Deutschland.
  • Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland werden in Deutschland vollstreckt.
  • Im EU-Ausland gelten unterschiedliche Promillegrenzen.
 

Darf ich im Ausland mit deutschem Führerschein Auto fahren?

Ja, Führerscheine, die in einem EU-Land ausgestellt wurden, dürfen auch in der gesamten Europäischen Union verwendet werden. Überprüfen Sie allerdings vor Reiseantritt die Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Denn anders als deutsche Führerscheine haben die internationale Fahrerlaubnis und Dokumente aus anderen EU-Staaten durchaus ein Verfallsdatum. Ist der Führerschein abgelaufen oder läuft im Urlaub ab, verliert er sofort seine Gültigkeit und wird womöglich gar nicht erst anerkannt. Wer einen vorläufigen Führerschein besitzt, darf nicht im Ausland fahren. Alte graue oder rosa Exemplare sind EU-weit zwar weiterhin gültig, aber es kann zu Problemen kommen, weil ausländische Behörden die Dokumente nicht akzeptieren.

In einigen Ländern außerhalb der EU kann es sein, dass Sie einen internationalen Führerschein benötigen. Dies ist zum Beispiel in Neuseeland, vielen südamerikanischen, afrikanischen und asiatischen Ländern der Fall. Informieren Sie sich vorab, über die geltenden Anforderungen für Autofahrende.

Wird der Führerschein auf Reisen gestohlen oder geht er verloren, können Urlauber sich an die örtliche Polizei, das Konsulat oder die Botschaft des eigenen Landes wenden. Dort wird dann ein vorläufiges Dokument ausgestellt, mit dem man weiterhin für einen begrenzten Zeitraum im Aufenthaltsland fahren darf.

 

Geblitzt im Ausland: Höchstgeschwindigkeiten im EU-Ausland

Auf ausländischen Autobahnen ist besondere Aufmerksamkeit geboten, denn die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unterscheiden sich von Land zu Land. So dürfen Sie auf italienischen und rumänischen Autobahnen und Schnellstraßen maximal 130 km/h fahren und in Malta lediglich 80 km/h. Die folgende Übersicht zeigt, in welchem EU-Land, welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

EU-Land
Autobahn
Schnellstraße
Außerorts
Innerorts
Belgien 120 km/h 120 km/h 90 km/h* (70 km/h in Flandern) 50 km/h
Bulgarien 140 km/h 120 km/h 90 km/h 50 km/h
Dänemark 140 km/h 120 km/h 90 km/h 50 km/h
Estland 90 km/h* (im Sommer 110 km/h) 90 km/h* (im Sommer 110 km/h) 90 km/h 50 km/h
Finnland 80 – 120 km/h (siehe Beschilderung) 80 – 120 km/h (siehe Beschilderung) 80 km/h 50 km/h
Frankreich 130 km/h* 110 km/h* 80 km/h* 50 km/h
Griechenland 130 km/h 110 km/h 90 km/h 50 km/h
Irland 120 km/h 120 km/h 80 km/h 50 km/h
Italien 130 km/h 130 km/h 90 km/h 50 km/h
Kroatien 130 km/h 130 km/h 90 km/h 50 km/h
Lettland 90 km/h* 90 km/h* 90 km/h 50 km/h
Litauen 110 km/h (im Sommer 130 km/h) 110 km/h (im Sommer 120 km/h) 90 km/h* 50 km/h
Luxemburg 130 km/h 130 km/h 90 km/h 50 km/h
Malta 80 km/h 80 km/h 80 km/h 50 km/h
Niederlande 130 km/h* 100 km/h 80 km/h 50 km/h
Österreich 130 km/h 130 km/h 100 km/h 50 km/h
Polen 140 km/h 120 km/h 90 km/h 50 km/h
Portugal 120 km/h 100 km/h 90 km/h 50 km/h
Rumänien 130 km/h 130 km/h 90 km/h 50 km/h
Schweden 110 km/h 110 km/h 70 km/h 50 km/h
Slowakei 130 km/h* 130 km/h* 90 km/h 50 km/h
Slowenien 130 km/h 110 km/h 90 km/h 50 km/h*
Spanien 120 km/h 120 km/h 90 km/h 50 km/h
Tschechien 130 km/h 110 km/h 90 km/h 50 km/h
Ungarn 110 km/h 110 km/h 90 km/h 50 km/h
Zypern 100 km/h 100 km/h 80 km/h 50 km/h

Tabelle zu Geschwindigkeitsbegrenzungen im EU-Ausland. Die Angaben gelten für PKW und Lieferwagen unter 3,5 t.

*Abweichungen wegen Straßenbeschaffenheit, Tageszeit oder Wetterlage. Auch können die Werte anders sein, wenn explizit eine andere Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert ist und wenn es sich bei dem PKW-Fahrenden um einen Anfänger in der Probezeit handelt.

 

Die verhängten Bußgelder für Tempoüberschreitungen variieren. Wer mit 20 Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho unterwegs ist, zahlt in Polen mindestens 25 € und in Norwegen mindestens 460 €. Keine Gnade hat man mit Temposündern in Frankreich. Hier kann es bis zu 1.500 € teuer werden, wenn man die Höchstgeschwindigkeit missachtet. Übrigens: Die Eidgenossen in der Schweiz verhängen für Temposünder sogar Haftstrafen.

 

Bußgelder im Ausland sind europaweit vollstreckbar

Wer nach der Reise ein ausländisches „Knöllchen“ in seinem Briefkasten vorfindet, sollte dieses nicht einfach wegwerfen. Bußgelder können nämlich unter bestimmten Voraussetzungen EU-weit vollstreckt werden. Möglich ist dies, seit Deutschland 2010 einen EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen in nationales Recht umgesetzt hat. Inzwischen wenden alle EU-Länder den Rahmenbeschluss an. Für deutsche Autofahrer bedeutet das: Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Da die Bußgelder im Ausland oft wesentlich höher als in Deutschland ausfallen, kann dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein. Zudem werden die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet. Lautete der Bußgeldbescheid also zum Beispiel auf 40 Euro, kann er gleichwohl in Deutschland vollstreckt werden, wenn Verfahrenskosten von 30 Euro dazukommen.

Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen können also ignoriert werden. Das BfJ leitet die Vollstreckung nur dann ein, wenn der Bescheid aus dem Ausland eine deutsche Übersetzung enthält, die zumindest den wesentlichen Inhalt wiedergibt. Ferner scheidet eine Vollstreckung aus, wenn der Betroffene in dem ausländischen Verfahren keine Gelegenheit hatte, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

 

Strafzettel im Ausland: Wie bezahlt man?

Wurden Sie im Ausland geblitzt, so erhalten Sie den Bußgeldbescheid in der Regel per Post an Ihre Heimatadresse. Er enthält Informationen über die Ordnungswidrigkeit, die Höhe des Bußgeldes und eine Zahlungsaufforderung. Wenn Sie in einem Mietauto unterwegs waren, kann es sein, dass das Bußgeld zunächst an die Mietwagenfirma geht, die es – meist zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr – an Sie weiterleitet.

Die genauen Zahlungsinformationen finden Sie auf dem Bußgeldbescheid, aber in den meisten Fällen ist die Zahlung per Online-Überweisung möglich. Wenn Sie den Betrag nicht fristgerecht begleichen, fallen zusätzliche Gebühren und Verzugszinsen an, die die Gesamtkosten erhöhen. Sollten Sie die Aufforderung zur Zahlung weiterhin ignorieren, kann die Angelegenheit eskalieren: Wird ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt, kann dies zu internationalen Vollstreckungsmaßnahmen, Gerichtsverfahren und Problemen bei künftigen Reisen in das betreffende Land bis hin zu Einreiseverboten oder Beschlagnahmung des Fahrzeugs führen.

Wenn Sie den Verstoß anfechten möchten, können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Beachten Sie dabei die Fristen und Verfahren und dass dies in einer Fremdsprache erfolgen muss. Eventuell ist die Hilfe eines Übersetzers oder Rechtsanwalts erforderlich.

 

Sparen mit Bußgeldrabatten im Ausland

Bei geringfügigen Verstößen in Deutschland wird ein Verwarnungsgeld erhoben, das unter Umständen direkt gezahlt werden kann. Ansonsten flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus. Anders sieht es in einigen anderen Ländern aus. Wer schnell zahlt, kann bis zur Hälfte des Bußgeldes sparen.

  • In Belgien erhalten Sie bis zu zehn Prozent Rabatt, wenn Sie einen entsprechenden Vergleichsvorschlag des Staatsanwalts annehmen.
  • In Frankreich werden je nach Verstoß bis zu 45 Euro vom Bußgeld erlassen. Voraussetzung: Man zahlt innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, die sich danach richtet, ob der Bußgeldbescheid direkt vor Ort ausgehändigt wurde oder erst später zugestellt wird.
  • In Italien wird in der Regel beim erstmaligem Verkehrsverstoß der gesetzliche Mindestbetrag verlangt. Davon können Sie 30 Prozent abziehen, wenn Sie innerhalb von fünf Tagen zahlen – außer bei schwerwiegenden Delikten mit Fahrverbot oder Kfz-Beschlagnahme.
  • In Spanien, Großbritannien und Griechenland sind bis zu 50 Prozent Ersparnis drin, wenn Sie fristgerecht zahlen. In Großbritannien gilt das allerdings nur für Verstöße im ruhenden Verkehr.
 
 

Auch im Ausland auf rechtlichen Rückhalt vertrauen können

Mit dem ARAG Verkehrsrechtsschutz sind Sie weltweit gelassen unterwegs. Egal, ob Auto, Bahn, Fähre oder Fahrrad: Wir halten Ihnen den Rücken frei und tragen die Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei Streit mit dem Mietwagenanbieter.

 
 

Bußgeldkatalog Schweiz

Schweiz

Die Schweiz ist bekannt für ihre strikten Verkehrsregeln und die hohen Bußgelder, die sie für Verstöße verhängt. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden besonders streng geahndet. Die Bußgelder in der Schweiz variieren je nach Überschreitungshöhe und Art der Straße. Beispielsweise wird eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h auf einer Autobahn mit einem Bußgeld von mindestens 180 CHF bestraft. Auf Landstraßen und in Ortschaften fallen die Strafen mit 240 CHF höher aus.

Besonders strenge Regelungen gelten für Fahranfänger und Berufsfahrer. Bei diesen Gruppen werden schon geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen härter bestraft, um die allgemeine Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.

 

Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz

Überschreitung
Innerorts
Außerorts (inkl. Autostraßen)
Autobahn
um 1 – 5 km/h 40 CHF 40 CHF 20 CHF
um 6 – 10 km/h 120 CHF 100 CHF 60 CHF
um 11 – 15 km/h 250 CHF 160 CHF 120 CHF
um 16 – 20 km/h Anzeige 240 CHF 180 CHF
um 21 – 25 km/h Anzeige Anzeige 260 CHF
über 25 km/h Anzeige Anzeige Anzeige
 

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein sogenannter Sicherheitsabzug abgezogen, dessen Höhe von der Art der Messung und der Geschwindigkeit abhängt.

Bei schweren Verkehrsverstößen sind die Bußgelder in der Schweiz einkommensabhängig. Bußgelder für erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss und andere gefährliche Verhaltensweisen im Straßenverkehr werden auf der Grundlage des Tageseinkommens des Verkehrssünders berechnet.

 

Bußgeldkatalog Österreich

Österreich

In Österreich wird zwischen Organstraftaten und Anonymverfügungen unterschieden. Die Organstraftat wird bei geringfügigen Verkehrsdelikten von der Polizei direkt vor Ort ausgestellt. Die Strafe muss entweder sofort oder innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Die Anonymverfügung ist das Pendant zu unserem Bußgeldbescheid. Sie wird an den Fahrzeughalter zugestellt und muss innerhalb von vier Wochen bezahlt werden.

Um Geschwindigkeitsübertretungen in Österreich zu vermeiden, sollte man die Augen besonders offenhalten, denn es gibt auch temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen, zum Beispiel bei erhöhter Feinstaubbelastung. Auch hier werden bei Nichtbeachtung Bußgelder verhängt. Erhalten Sie als ausländischer Fahrer einen Bußgeldbescheid aus Österreich, sollten Sie fristgerecht zahlen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

 

Bußgeld für Geschwindigkeitsübertretung in Österreich

Geschwindigkeits­überschreitung innerorts
Organmandat
Anonymverfügung
... bis 20 km/h 30 € 29 – 60 €
... bis 30 km/h 50 € 56 – 72 €
... bis 40 km/h ab 150 € ab 150 €
... bis 60 km/h ab 300 € + 1 Monat Fahrverbot ab 300 € + 1 Monat Fahrverbot
... bis 80 km/h ab 300 € + min. 3 Monate Fahrverbot ab 300 € + min. 3 Monate Fahrverbot
... über 80 km/h ab 300 € + min. 6 Monate Führerscheinentzug + Nachschulung ab 300 € + min. 6 Monate Führerscheinentzug + Nachschulung
Geschwindigkeits­überschreitung außerorts bzw. auf der Autobahn
Organmandat
Anonymverfügung
... bis 20 km/h 30 € 29 – 50 €
... bis 20 km/h (Autobahn) 30 € 45 €
... bis 30 km/h 50 € 56 – 90 €
... bis 30 km/h (Autobahn) 50 € 60 €
... bis 50 km/h ab 150 € ab 150 €
... bis 70 km/h ab 300 € + 1 Monat Fahrverbot ab 300 € + 1 Monat Fahrverbot
... bis 90 km/h ab 300 € + min. 3 Monate Fahrverbot ab 300 € + min. 3 Monate Fahrverbot
... über 90 km/h ab 300 € + min. 6 Monate Führerscheinentzug + Nachschulung ab 300 € + min. 6 Monate Führerscheinentzug + Nachschulung
 

Bußgeldkatalog Niederlande

Niederlande

In den Niederlanden droht eine Strafanzeige, wenn man innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als 30 km/h bzw. auf der Autobahn mit mehr als 40 km/h zu viel unterwegs ist. In diesem Fall entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Höhe des Bußgeldes.

Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung in Holland

Geschwindigkeits­überschreitung
Innerorts
Außerorts
Autobahn
5 km/h 39 € 36 € 29 €
10 km/h 82 € 77 € 72 €
15 km/h 154 € 148 € 136 €
20 km/h 219 € 209 € 196 €
25 km/h 296 € 280 € 261 €
30 km/h 383 € 364 € 334 €
 

Bußgeldkatalog Frankreich

Frankreich

In Frankreich geblitzt – was nun? Zahlen Sie am besten schnell, denn begleichen Sie das Bußgeld innerhalb einer bestimmten Frist, so bekommen Sie einen Rabatt. Außerdem gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich, ähnlich wie in der Schweiz, einen Toleranzabzug von bis zu 6 km/h.

Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung Frankreich

Geschwindigkeits­überschreitung
Bußgeld und weitere Sanktionen
bis 20 km/h innerorts 135 €
bis 20 km/h außerorts 68 €
20 bis 29 km/h 135 €
30 bis 39 km/h 135 € + Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu 3 Jahre möglich
40 bis 49 km/h 135 € + Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu 3 Jahre möglich
 

Bußgeld aus Italien

Italien

Wenn Sie in Italien einen Strafzettel erhalten, kann die Höhe des Bußgeldes je nach Ort, an dem Sie zu schnell gefahren sind, der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und Ihren bisherigen Verkehrsvergehen variieren. Wie weiter oben bereits erwähnt, gibt es in Italien die Möglichkeit, das Bußgeld zu reduzieren, wenn man es schnell bezahlt (innerhalb von fünf Tagen).

Wer in Italien geblitzt wurde, muss mit den folgenden Bußgeldern rechnen (für Verstöße, die von 22 bis 7 Uhr stattfinden, sind die Bußgelder um ca. 1/3 höher).

Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung Italien

Geschwindigkeits­überschreitung
Bußgeld und weitere Sanktionen
bis 10 km/h 41 – 168 €
10 – 40 km/h 168 – 674 €
40 – 60 km/h 527 – 2.108 € + Fahrverbot bis 3 Monate*
über 60 km/h 821 – 3.287 € + Fahrverbot zwischen 6 und 12 Monaten*
 

Bußgeld aus Spanien

Spanien

Generell sind die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Spanien recht hoch, insbesondere bei deutlichen Überschreitungen des Tempolimits. In einigen Regionen Spaniens, insbesondere in städtischen Gebieten, gibt es verstärkte Geschwindigkeitskontrollen. Auch die Nutzung von Radarkontrollen ist weit verbreitet. Im Bußgeldkatalog von Spanien wird nicht zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts unterschieden.

Bußgeld für zu schnelles Fahren Spanien

Geschwindigkeits­überschreitung
Bußgeld innerorts und außerorts
bis 20 km/h 100 – 200 €
21 – 30 km/h 300 – 400 €
31 – 40 km/h 400 – 500 €
41 – 50 km/h 500 – 600 €
über 50 km/h ab 600 €

Innerhalb jeder Überschreitung gibt es einen Ermessensspielraum, um das Bußgeld je nach den genauen Umständen des Verstoßes anzupassen. In Spanien gibt es außerdem, ähnlich wie in anderen Ländern, oft die Möglichkeit, bei schneller Zahlung des Bußgeldes einen Rabatt zu erhalten. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus Spanien erhalten haben, sollten Sie also fristgerecht reagieren.

 

Bußgeldkatalog Dänemark, Norwegen & Schweden

In den skandinavischen Ländern Dänemark, Norwegen und Schweden gelten strenge Verkehrsregeln, insbesondere was Geschwindigkeitsüberschreitungen angeht. Die Bußgelder in diesen Ländern können im Vergleich zu anderen europäischen Ländern recht hoch sein. Außerdem gibt es hier üblicherweise keine Rabatte für die schnelle Bezahlung, wie es in einigen anderen europäischen Ländern der Fall ist.

Dänemark

Dänemark: Blitzer-Kosten für Geschwindigkeitsüberschreitung

Aufgrund des Wechselkurses von Dänischer Krone zum Euro kann die Höhe des Bußgeldes etwas abweichen.

Geschwindigkeits­überschreitung
Bußgeld bei Tempolimit von unter 100 km/h
Bußgeld bei Tempolimit von über 100 km/h
unter 20 % 135 € 135 €
20 – 39 % 200 € 200 €
30 – 39 % 270 €
40 – 49 % 335 €
40 – 59 % 270 €
50 – 59 % 403 €
60 – 69 % 335 € 470 €
70 – 79 % 403 € 537 €
80 – 89 % 470 € 671 €
90 – 99 % 605 € 873 €
ab 100 % 670 € 1.007 €
 
Norwegen

Norwegen: Blitzer-Kosten für Geschwindigkeitsüberschreitung

Norwegen setzt noch einen drauf: Die Bußgelder steigen schnell an und ab dem 1. Februar 2023 wurden die Bußgeldsätze erhöht.

Aufgrund des Wechselkurses von Norwegischer Krone zum Euro kann die Höhe des Bußgeldes etwas abweichen.

Geschwindigkeits­überschreitung
Bußgeld bei Tempolimit von unter 60 km/h
Bußgeld bei Tempolimit von über 60 km/h
bis 5 km/h 97 € 97 €
bis 10 km/h 264 € 264 €
bis 15 km/h 476 € 423 €
bis 20 km/h 687 € 590 €
bis 25 km/h 1.066 € 802 €
bis 30 km/h 1.066 €
bis 35 km/h 1.277 €

Fährt man bei einer Höchstgeschwindigkeit über 90 km/h 36 km/h bis 40 km/h zu schnell, beträgt das Bußgeld 1.330 €.

 
Schweden

Schweden: Blitzer-Kosten für Geschwindigkeitsüberschreitung

Schweden verfolgt ebenfalls eine strenge Politik bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bei besonders hohen Geschwindigkeitsübertretungen in gefährlicher Umgebung wird geprüft, ob das Vergehen als rücksichtsloses Fahren zu bewerten ist.

Aufgrund des Wechselkurses von Schwedischer Krone zum Euro kann die Höhe des Bußgeldes etwas abweichen.

Geschwindigkeits­überschreitung
Bußgeld bei Tempolimit von unter 50 km/h
Bußgeld bei Tempolimit von über 50 km/h
bis 10 km/h 179 € 135 €
bis 15 km/h 215 € 179 €
bis 20 km/h 251 € 215 €
bis 25 km/h 287 € 251 €
bis 30 km/h 323 € 287 €
bis 35 km/h 359 € 323 €
bis 50 km/h 359 €

Wenn Sie als Urlauber in Dänemark, Norwegen oder Schweden geblitzt wurden, dann sind Sie ebenfalls verpflichtet, das Bußgeld gemäß den dort geltenden Vorschriften zu bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in Ihrem Heimatland oder im Ausland sind.

 

So hoch sind die Promillegrenzen in Europa

Innerhalb des EU-Auslands herrschen unterschiedliche Promillegrenzen. In Ungarn gilt zum Beispiel die 0-Promille-Grenze; in Polen darf man ab 0,2 Promille Alkohol nicht mehr hinters Steuer, in Portugal ist mit 0,5 Promille Schluss. Die Promillegrenze in Italien, Spanien, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz liegt ebenfalls bei 0,5. Einzig in Großbritannien darf man mit unter 0,8 Promille unbehelligt vom Pub nach Hause fahren – und das sogar auf der linken Fahrbahnseite. Schottland hat die Grenze auf 0,5 Promille gesenkt. Wer in Dänemark mit mehr als 2,0 Promille erwischt wird, muss sogar damit rechnen, dass das Auto einkassiert und versteigert wird.

Promillegrenzen Europa

Promillegrenzen im Ausland:

  • Belgien: 0,5 ‰
  • Dänemark: 0,5 ‰
  • Deutschland: 0,5 ‰
  • Finnland: 0,5 ‰
  • Frankreich: 0,5 ‰
  • Griechenland: 0,5 ‰
  • Großbritannien (außer Schottland): 0,8 ‰
  • Italien: 0,5 ‰
  • Kroatien: 0,5 ‰
  • Niederlande: 0,5 ‰
  • Österreich: 0,5 ‰
  • Polen: 0,2 ‰
  • Portugal: 0,5 ‰
  • Schweden: 0,2 ‰
  • Schweiz: 0,5 ‰
  • Spanien: 0,5 ‰
  • Tschechien: 0,0 ‰
  • Türkei: 0,5 ‰
  • Ungarn: 0,0 ‰
 

Autounfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig

Ein Unfall im Ausland ist doppelt ärgerlich. Nach dem Crash kommen Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. Mit einem Verkehrsrechtsschutz, der auch im Ausland greift, sind Sie auf der sicheren Seite.

 

So verhalten Sie sich bei einem Unfall im Ausland

  • Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
  • Rufen Sie die Polizei!
  • Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der „Grünen Karte“ des Unfallgegners.
  • Fotografieren Sie mit dem Handy oder einer Kamera die Unfallstelle und einzelne Details.
  • Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Notieren Sie sich insbesondere das Kennzeichen des Unfallgegners und dessen Herkunftsland sowie Schadenstag und -ort.
  • Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche. Auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
  • Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt während des Urlaubs machen, sondern können es gelassen von zu Hause aus tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (Bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0) kommen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.
 

Mit diesen Dokumenten können Sie vorbeugen

Damit Sie beispielsweise bei einem Auffahrunfall im Ausland bestens gewappnet sind, sollten Sie bei Reiseantritt an die folgenden Dokumente denken.

  • Europäischer Unfallbericht
  • Grüne Karte (erhältlich bei Ihrer Versicherung)
  • Schutzbrief oder Reiseversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Vollkasko-Versicherung
 

Mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs

Ans Ziel fliegen und dann mit einem Auto mobil sein: Viele Urlauber ordern vor der Reise oder später am Urlaubsort einen Mietwagen. Egal, ob Sie einen Roadtrip durch Europa oder eine Reise durch die Landschaften Asiens planen: Ein Mietwagen gibt Ihnen die Freiheit, für Sie neue Regionen in Ihrem eigenen Tempo zu erkunden. Damit die Mietwagenbuchung keine bösen Überraschungen mit sich bringt, haben wir einige Tipps zusammengestellt.

 

11 Tipps zur Buchung eines Mietwagens im Ausland

 
  1. In Deutschland buchen Das ist zwar nicht immer die billigste Lösung, schützt aber vor unliebsamen Überraschungen, die zum Beispiel aus einem unverständlichen Vertrag in einer fremden Sprache resultieren.
  2. Früh suchen Viele Anbieter haben Frühbucherrabatte im Programm. Wer sich darauf verlassen will, dass das Wunschauto auch tatsächlich zur Verfügung steht, sollte den Mietwagen am besten gleichzeitig mit der Reise buchen.
  3. Angebote vergleichen Ein reiner Preisvergleich ist schön und gut. Aber sind die Angebote auch identisch? Achten Sie vor allem auf im Angebot enthaltene Leistungen, wie z. B. Versicherungsschutz, Kilometerbegrenzung oder Zusatzfahrer.
  4. Am Urlaubsort bezahlen Wenn es um die Bezahlung geht, wird zu Anbietern ohne Vorauszahlung geraten. Nach Möglichkeit sollte erst vor Ort bezahlt werden, wenn man den Mietwagen übernimmt.
  5. Tücken bei der Online-Buchung vermeiden Wer online einen Mietwagen reserviert, hat kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es kommt dann auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermieters an, ob eine kostenfreie Stornierung möglich ist.
  6. Vorsicht Selbstbehalt Günstige Kaskoversicherungen beinhalten in der Regel einen Selbstbehalt. Liegt dieser bei 500 Euro oder mehr, kann der Urlaub schon bei einem ansonsten harmlosen Auffahrunfall zu Ende sein, weil die Reparaturkosten die Urlaubskasse verschlingen. Daher wird zu einer etwas teureren Versicherungsvariante mit geringer oder gar keiner Selbstbeteiligung geraten. Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, sollten Inhaber einer Kreditkarte prüfen, ob bereits ein entsprechender Versicherungsschutz über die Karte besteht.
  7. Tankregelung beachten Normalerweise herrscht die „Full-to-Full-Regelung“ beim Tanken: Das Fahrzeug wird vollgetankt angemietet und vollgetankt wieder abgegeben. Wer das verschwitzt, zahlt oft die sehr viel höhere Tankpauschale des Vermieters.
  8. Schadenversicherung checken Sie ist neben der Haftpflichtversicherung obligatorisch. Ob Teil- oder Vollkasko-Police, hier ist ein Blick ins Kleingedruckte wichtig: Denn Schäden durch Vandalismus, Glasbruch oder am Unterboden sind nicht immer gedeckt.
  9. Fahrerwechsel inklusive Viele besonders günstige Versicherungsangebote gelten nur für den Vertragsnehmer als Fahrer. Wer sich auf längeren Strecken mit dem Beifahrer abwechseln möchte, sollte den Versicherungsschutz beim Vertragsabschluss erweitern.
  10. Fahrzeugzustand überprüfen Bei Übernahme ist der Fahrzeugzustand kritisch zu überprüfen. Dabei können Mieter den Zustand des Mietwagens zusätzlich mit Fotos dokumentieren. Alle Schäden müssen in das Übernahmeprotokoll aufgenommen werden, ansonsten könnte man später für fremd verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Sofern nicht angeboten, sollten Urlauber eine Kopie des Protokolls verlangen. Auch bei Rückgabe des Autos muss der Fahrzeugzustand dokumentiert werden. Damit es nicht nachträglich zu Ärger wegen eventueller Schäden kommt, sollten Sie sich eine Kopie des Übergabeprotokolls aushändigen lassen. Zudem sollte das Fahrzeug nicht außerhalb der Öffnungszeiten abgegeben werden. Erstens gibt es so kein überprüfbares Rückgabeprotokoll, zweitens werden Urlauber möglicherweise für Schäden verantwortlich gemacht, die bis zur Öffnung des Fuhrparks am abgestellten Mietwagen entstehen.
  11. Unfall, Diebstahl, Knöllchen? Das tun! Wird der Mietwagen gestohlen oder ist in einen Unfall verwickelt, müssen Sie umgehend Polizei und Vermieter informieren. Darüber hinaus kann es in den AGB weitere Schritte geben, die unternommen werden müssen, um nicht für den Schaden haftbar gemacht zu werden.

Bei Verkehrsverstößen mit dem Mietwagen haftet der Mieter. Wer im Ausland ein Knöllchen kassiert, sollte das Bußgeld nicht ignorieren.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

Könnte Sie auch interessieren

 

Darf man im Auto übernachten?

In Deutschland spricht kein Gesetz dagegen, im Auto zu schlafen. Zur Wohnung darf das Fahrzeug dennoch nicht werden.

Gibt es eine Winterreifenpflicht?

Von „O“ bis „O“ (Oktober bis Ostern) herrscht einem ungeschriebenen Gesetz zufolge Winterreifenzeit. Was Autofahrende im Winter wissen müssen.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services