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22.05.2018

Bei der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge gibt es seit dem 20.05.2018 eine zusätzliche Mängeleinstufung. Statt wie bislang in drei Kategorien werden Mängel an Fahrzeugen nun in vier Kategorien eingestuft. Wir informieren über die neue, so genannte HU-Richtlinie, mit der eine europäische Vorgabe in nationales deutsches Recht umgesetzt wird.

Durch die neue vierte Kategorie „Gefährliche Mängel“ haben Kraftfahrer einmal mehr die Chance, ihre Prüfplakette trotz erheblicher Mängel zu behalten und sie zu beseitigen. Denn diese Zwischenstufe gibt dem Prüfer die Möglichkeit, ein Fahrzeug auf direktem Weg zur Werkstatt zu schicken, ohne die Plakette abzukratzen.

Gut zu wissen für Autofahrer

 

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Die Mängelkategorien

Geringe Mängel

Gibt es am Fahrzeug nur wenig zu beanstanden – wie z. B. Kratzer im Spiegel oder eine defekte Glühlampe –, darf der Prüfer die Plakette für die Hauptuntersuchung (HU-Plakette) ohne weitere Nachprüfung vergeben. Die Mängel werden in einem Bericht protokolliert und der Fahrzeughalter muss die Mängel umgehend beseitigen.

Neu: Gefährliche Mängel

Diese Kategorie ist neu. Sie stellt zwar auch fest, dass das Fahrzeug eine Verkehrsgefährdung darstellt, doch die Plakette wird nicht entfernt. Vielmehr hat der Halter die Möglichkeit, auf direktem Weg in die nächste Werkstatt oder nach Hause zu fahren, um die Mängel zu beheben. Zudem wird er schriftlich auf den Gefährdungstatbestand hingewiesen. Man sollte sich aber nicht zu viel Zeit lassen. Bei einem Fahrzeug mit dieser Einstufung müssen laut ARAG Experten alle Mängel unverzüglich behoben und das Auto zur Nachuntersuchung in der Prüfstelle oder dem Prüfstützpunkt innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden.

Erhebliche Mängel

Werden am Fahrzeug erhebliche Mängel festgestellt, vergibt der Prüfer keine Plakette, weil die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt sein könnte. Auch hier werden die Mängel in einem Prüfbericht festgehalten, nur muss der Halter sein repariertes Fahrzeug noch einmal vorführen. Einen Monat hat er für diese Nachuntersuchung Zeit. Ist der Prüfer dann zufrieden, gibt es auch eine Plakette.

Verkehrsunsicher

Bei dieser Beurteilung entfernt der Prüfer die Plakette umgehend. Der Wagen darf nicht mehr bewegt werden, sondern der Halter muss ihn abschleppen lassen. Über diese unmittelbare Verkehrsgefährdung des Fahrzeuges muss der Prüfer die Zulassungsbehörden informieren.

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