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08.08.2018

Die anhaltende Hitzewelle bewegt auch viele Autofahrer dazu, sich möglichst sparsam zu bekleiden. Die gute Nachricht: Gleichgültig, ob mit Flip-Flops oder barfuß – Autofahren geht mit jedem oder sogar ganz ohne Schuhwerk.

Das sagt die Straßenverkehrsordnung

Verbote in diese Richtung gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht, daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld. Doch damit ist die Schuhfrage noch nicht abschließend beantwortet, ergänzen ARAG Experten. Geschieht ein Verkehrsunfall oder wird ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann durchaus ein Bußgeld fällig werden. So urteilte das Oberlandesgericht in Bamberg beispielsweise, dass ein Autofahrer, der nur mit Socken fährt, gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt. Folgen hat dies für ihn laut Gericht aber nur, wenn es zum Unfall kommt. Die Richter führten weiterhin an, dass ein lichtes, loses Schuhwerk das Treten der Pedale erschweren und damit ein rechtzeitiges Bremsen verhindern kann. Außerdem können sie vom Fuß fallen und so die Pedale blockieren. Außerdem argumentieren Versicherungen unter Umständen mit grober Fahrlässigkeit des Fahrers, wenn er kein festes Schuhwerk getragen hat. Die Vollkaskoversicherung kann dann die Regulierung des Schadens teilweise oder gänzlich verweigern (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06).

Unser Praxistipp

Tragen Sie zum Autofahren besser festes Schuhwerk. Wir empfehlen, sich schon zu Beginn des Sommers noch ein Paar leichte, festere Schuhe zum Fahren ins Auto zu legen.

Gut zu wissen für Autofahrer

 

Was kostet wie viel? Der ARAG Bußgeldrechner sagt es Ihnen

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Zukünftiger Schutz:

Klassischer Verkehrsrechtsschutz

Für alle, die keinen aktuellen Rechtskonflikt haben und sich präventiv absichern möchten

Rückwirkender Schutz:

Verkehrsrechtsschutz Sofort

Für alle, die jetzt einen aktuellen Rechtskonflikt haben und unsere Leistungen sofort benötigen

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