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04.04.2017

ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen und sich einen Teil des übernommenen Unfallschadens von ihm zurückholen kann, wenn Alkohol im Spiel ist.

In einem konkreten Fall hatte eine Autofahrerin im angetrunkenen Zustand mit 0,67 Promille Alkohol im Blut einen Unfall verursacht. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung regulierte den Schaden zwar, aber verlangte eine Rückerstattung der Kosten von 75 Prozent. Da 0,67 Promille bereits eine erhebliche Alkoholisierung darstellen und der Fahrfehler alkoholtypisch war, musste die Frau zahlen (Amtsgericht Darmstadt, Az.: 317 C 137/14).

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Rückwirkender Schutz:

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