Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

24.02.2017

In Zeiten, in denen Tanken schon fast Luxus ist, ist der Diebstahl von Kraftstoff keine Seltenheit. In einem konkreten Fall hatten die dreisten Diebe Diesel aus einem ordentlich geparkten Lastwagen eines Fahrschulinhabers abgezapft. Eine größere Menge lief jedoch daneben. Die Behörde ließ daraufhin die Gehwegplatten hochnehmen und den darunter liegenden Boden entsorgen, um so eine Wassergefährdung durch Kontamination zu verhindern.

Die Rechnung sollte der Lastwagenbesitzer zahlen. Der aber weigerte sich. Zu Recht, wie die ARAG Exerten bestätigen. Denn der Mann hatte sein Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt, so dass vom Lastwagen selbst keine Gefahr ausging. Und für die wasserrechtliche Gefahr durch den ausgelaufenen Dieselkraftstoff ist nicht der Halter verantwortlich, sondern die Diebe (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 13 LB 143/16).

Wer kommt für die Reinigung von ausgelaufenem Diesel auf, wenn die Diebe den Kraftstoff verschütten?

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick