Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

15.02.2017

Bei schwerwiegenden Verstößen können Kraftfahrzeuge sichergestellt werden. Ein 18-Jähriger ist mit seinem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Sicherstellung seiner beiden Kraftfahrzeuge gescheitert. Obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, hat die Polizei festgestellt, dass er seit September 2014 in mindestens 20 Fällen Auto gefahren ist. Zudem hat er nach polizeilichen Erkenntnissen zeitgleich weitere Rechtsverstöße begangen und sich polizeilichen Kontrollen wiederholt durch Flucht entzogen. Bei den anschließenden Verfolgungen war es laut Polizei zu ganz erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr, Gefährdungen des Straßenverkehrs durch rücksichtsloses Verhalten und Nötigungen gekommen.

Da vielfältige Versuche des Polizeipräsidiums, eine Verhaltensänderung beim Antragsteller herbeizuführen, ohne Erfolg blieben, hat das Polizeipräsidium Köln mit Verfügung vom 25.11.2016 einen BMW Z 4 und einen Nissan Z 350 des Antragstellers sichergestellt. Die Sicherstellung bewirkt, dass der Antragsteller die Fahrzeuge dauerhaft nicht nutzen kann. Gegen diese Verfügung hat der Antragsteller Klage erhoben und zugleich mit der Begründung die Sicherstellung der Fahrzeuge sei unverhältnismäßig, einstweiligen Rechtsschutz beantragt.

Dies jedoch ohne Erfolg, denn laut Verwaltungsgericht (VG) war die Sicherstellungsverfügung rechtmäßig. Denn es handele sich beim Antragsteller um einen Intensivtäter im Bereich der Straßenverkehrsdelikte, der offenkundig nicht in der Lage sei, sein Verhalten eigenständig zu kontrollieren, um sich regelkonform zu verhalten. Die Sicherstellung der Fahrzeuge war deshalb erforderlich, um eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer abzuwenden, ergänzen ARAG Experten (VG Köln, AZ 20 L 3178/16).

Rechtliche Absicherung im Straßenverkehr

Bei uns gibt es jetzt zwei Arten, sich im Straßenverkehr rechtlich abzusichern. Sie können schon heute dafür sorgen, dass Sie morgen souverän unterwegs sind. Oder Sie schützen sich einfach rückwirkend – dann, wenn schon etwas passiert ist!

Wie hoch fällt mein Bußgeld aus?

Das erfahren Sie in unserem Bußgeldrechner!

Was kostet es, eine rote Ampel zu überfahren?

Wegen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sind die Strafen beim Rotlichtverstoß hart – vom Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe. Wir nennen Ihnen die Fakten.

Alles zum Auffahrunfall

Wer auffährt, ist schuld? Ganz so einfach ist es nicht. Wir klären Sie zum Auffahrunfall auf.

Zu schnell gefahren: Was tun bei Bußgeldbescheid und Fahrverbot?

Sie sind geblitzt worden? Aber nicht immer sind Sie auch zu schnell gefahren. Lesen Sie, wie Sie sich wehren können.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick